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Taxi Times DACH - Dezember 2016

KLEINANZEIGEN

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GASTKOMMENTAR ALLES ZURÜCK, ODER WAS? Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen aus § 47 PBefG sorgt als Dauerbrenner für Diskussionsstoff. FOTOS: Fotolia/Raufeld Medien, Taxi Times G erne wird diese Pflicht als „heilige Kuh“ angesehen, bei deren Schlachtung das gesamte System des PBefG ins Wanken gerät und dazu führt, dass die Unterscheidungen zum Gelegenheitsverkehr mit Taxis völlig aufgehoben werden. Aber ist das tatsächlich so? Denn de facto ist diese Verpflichtung ja bereits aufgehoben: Mietwagenunternehmen halten sich seit der Etablierung von Handys und Smartphones längst nicht mehr daran, schalten Anrufe mittels Weiterleitungen einfach auf Fahrerhandys um und sind dadurch tatsächlich zu einer ernsthaften Bedrohung des Gewerbes geworden. Denn nur im Rahmen teurer und zeitintensiver Zivilgerichtsverfahren mit erheblichen Kostenrisiken werden Verstöße gegen das Gebot von einzelnen Mitbewerbern verfolgt und letztlich durch Unterlassungsklagen, hin und wieder, geahndet. Das ist höchst unbefriedigend und überdies existenzgefährdend für die Taxibetriebe! Eine eigentlich unhaltbare Situation, die hauptsächlich die Behörden der Kommunen zu verantworten haben. Denn diese erfüllen allenfalls unzureichend ihre Aufsichtspflichten, und während im angestammten Taxigewerbe Plausibilitätsprüfungen durch Behörden im (Wieder-)Erteilungsfall immer stärker zunehmen, Betriebssitz-, Polizei- und Zollkontrollen sichtbar verstärkt werden, befinden sich die Mietwagenunternehmen quasi auf der Insel der Glückseligkeit und kommen Rückkehrpflicht und Aufzeichnungspflichten am Betriebssitz nur unzureichend und allenfalls partiell nach. Dabei gelten die Kontrollbefugnisse der Behörden aus § 54a PBefG ebenso und in gleichem Maße wie im Taxigewerbe. DAS MOTTO: WEITER SO Während sich das Taxigewerbe bei der zögerlichen Umsetzung der Fiskaltaxametereinführung bundesweit auf veränderte Bedingungen einstellen muss und sich einem Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen gegenübersieht, gilt im Bereich des Mietwagengewerbes ein unerschrockenes „Weiter so“ als Motto! So gesehen macht natürlich aus Sicht der Mietwagenunternehmer die Abschaffung der Rückkehrpflicht als einer Pflicht, deren Einhaltung eh keiner kontrolliert, wieder Sinn. Und das haben die propagandistischen Lobbyisten des Mietwagenkrösus Uber klar erkannt und rennen dabei bei den digital Revoluzzern offene Türen ein, die dann zentral und selbstverständlich digital für ganz Deutschland von einem Betriebssitz aus die Aufträge steuern und rudimentär aufzeichnen. Die Mietwagen sind dabei selbstverständlich in Bewegung, immer auf der Lauer nach dem nächsten lukrativen Auftrag, konterkarieren so das immer wieder gern bemühte Argument, dass solcherlei Carsharing ja schließlich zu weniger Individualverkehr führe. Nein, so gesehen ist die Abschaffung der Rückkehrpflicht keine gute Idee. Die bessere Alternative ist die Beibehaltung und vor allem die Verantwortung der Behörden für Kontrolle und Gesetzesvollzug zu stärken. Und dies muss von den Interessenverbänden des Taxi- und Mietwagengewerbes eingefordert werden –und zwar energisch, damit nicht auf einem fast identischen Markt schlichtweg völlig unterschiedliche Marktbedingungen zulasten des Taxigewerbes entstehen und sich verfestigen. Axel Ulmer ist ausgebildeter Volljurist mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht/PBefG und fungiert als Unternehmensberater für die Ulmer Consulting UG in Kaiserslautern. Für Taxi Times kommentiert er regelmäßig allzu fantasiereiche Auslegungen des PBefG. TAXI DEZEMBER / 2016 33

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