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Taxi Times DACH - Januar 2018

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GEWERBEPOLITIK Der

GEWERBEPOLITIK Der Vorstand der Fachvereinigung Personenverkehr im LTV DEN FRONTALANGRIFF GERADE NOCH ABGEWEHRT Durch das schnelle Eingreifen des BZP konnte ein katastrophaler Vorschlag für eine Gesetzesänderung gerade noch verhindert werden. Der Thüringische Taxivorstand hat seinen Teil dazu beigetragen. Das war eine unheimlich dramatische Situation“, schilderten Martin Kammer und Wolfgang Schwuchow vom Landesverband des Thüringischen Verkehrsgewerbes die Wochen im September dieses Jahres. Der BZP hatte von einem 62-seitigen Bericht eines „Arbeitskreises Öffentlicher Personenverkehr“ erfahren, der als Beschlussvorschlag über die Abteilungsleiterkonferenz, die als Vorbereitung der Verkehrsministerkonferenz dient, die Basis für eine radikale Deliberalisierung des Taxigewerbes hätte sein können. Die Mitglieder des Arbeitskreises waren bei ihren Vorschlägen für eine Modernisierung der personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften in einigen Punkten weit über das Ziel hinausgeschossen. So sollte beispielsweise ein Höchstpreis für Taxis eingeführt werden, während man unterhalb dieser Grenze die Preise hätte frei bestimmen können. Damit hätte die Taxibranche in Schwachlastzeiten der Mietwagenkonkurrenz Paroli bieten sollen. Eine Taxifahrt hätte also nach oben einen Maximalpreis auf Basis der heutigen Tarife haben dürfen, während der Preis nach unten völlig flexibel hätte gestaltet werden können. Als „völlig wild“ bezeichnete Kammer dieses Szenario. „Dann würden die Fahrer die Preise festlegen. Sie als Unternehmer müssen aber doch bestimmen, wie viel Ihr Fahrzeug verdienen muss“, wandte sich Kammer an die Mitglieder des LTV. KEINE KOMPENSATION MÖGLICH „Was bringt es dem Taxigewerbe, wenn man bei geringer Nachfrage zwar niedrige Preise anbieten kann, bei guter Auslastung das dann aber nicht kompensieren kann? „Ist die Nachfrage hoch, kann sich ein Mietwagenunternehmer über hohe Preise gut sanieren“, rechnet Kammer vor. „Beim Taxiunternehmer ist der Höchstpreis gedeckelt. Das heißt, er hat dann einen Durchschnittswert unterhalb des Taxitarifs. Damit kann ein Unternehmen nicht wirtschaftlich arbeiten.“ Ein weiterer, nicht hinnehmbarer Punkt wäre ein Wegfall der Konzessionsbeschränkung gewesen. „Dann hätte jeder in Thüringen ein Taxi anmelden können, wie es beispielsweise in Hamburg oder Berlin möglich ist“, skizzierte Kammer die Auswirkungen. Doch während in der Hansestadt der Taximarkt dank kompetenter Kontrollen der dortigen Aufsichtsbehörde funktioniere, würden in Berlin laut einem Gutachten fast 80 Prozent aller Taxis keine plausiblen Umsätze erzielen. „Wenn man die Begrenzung der Taxikonzessionen aufhebt, dann muss ordentlich kontrolliert werden“, mahnt Kammer und sieht in diesem Bereich für sein Bundesland schwarz. „Wir kennen alle unsere Verkehrsbehörden, bei uns würde das Gleiche passieren wie in Berlin.“ Unmittelbar nach Bekanntwerden des Berichts hatte sich daher der LTV-Vorstand der Fachvereinigung Personenverkehr im LTV zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung getroffen, bei der man alle 62 Seiten Punkt für Punkt durchgearbeitet habe. Wenige Tage später fand beim BZP in Frankfurt ein ähnliches Treffen des Ausschusses Gewerbepolitik statt. Auch hier wurden wieder alle 62 Seiten durchgearbeitet, berich­ FOTOS: Taxi Times 12 DEZEMBER 2017 / JANUAR 2018 TAXI

GEWERBEPOLITIK tete Ausschuss-Mitglied Kammer seinen Thüringer Unternehmern. Gemeinsam wurde dann ein Statement zu Papier gebracht, das vom BZP an das Bundesverkehrsministerium und von den Ausschussmitgliedern über deren Landesverbände an die jeweiligen Verkehrsminister der einzelnen Länder geschickt wurde. Das Ziel war, eine Annahme dieses Vorschlags zu verhindern. Kammer berichtete in diesem Zusammenhang von einem persönlichen Gespräch, das er und Schwuchow einen Tag nach der BZP- Ausschusssitzung mit Herrn Irmer, dem Abteilungsleiter Straßenverkehr des Thüringischen Verkehrsministeriums, geführt hatte. Dieser nahm für sein Bundesland an der Abteilungsleiterkonferenz Mitte Oktober teil, bei der die Beschlussvorlage zur Abstimmung anstand. Irmer konnte von der Brisanz einzelner Punkte überzeugt werden. „Er versprach, diese Vorlage nicht mitzutragen und dagegen zu stimmen“, berichtete Kammer. „Er wollte auch unsere Bedenken und Argumente vortragen, sodass sie damit automatisch protokolliert werden. Eine ähnlich erfolgreiche Überzeugungsarbeit konnten auch die Taxi-Landesverbände Bayern, Hessen, Niedersachsen, Hamburg und andere leisten, sodass das Ziel erreicht werden konnte. Die Vorschläge aus der Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“ wurden mehrheitlich zurückgewiesen. Wären sie angenommen worden, wären sie der Verkehrsministerkonferenz am 10. November als Beschlussvorlage vorgelegt und wahrscheinlich auch durchgewinkt worden. So aber lautet die Empfehlung lediglich, sie „zur Kenntnis zu nehmen“. „Das war ein Erfolg des ganzen Bundesverbands und ein 100-prozentiger Erfolg für uns in Thüringen“, verkündete ein sichtlich stolzer Martin Kammer gegenüber seinen Mitgliedern. jh Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer im LTV OHNE RÜCKKEHRPFLICHT KEINE KASSENVEREINBARUNGEN Wenig überraschend stand auch die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen in der Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV) zur „Modernisierung des Personenrechts“. LTV-Geschäftsführer Martin Kammer hatte hier schlagkräftige Argumente, warum das für beide Verkehrsarten schlecht wäre. „Viele Mietwagenunternehmer mögen da jetzt sagen, dass das doch gut sei“, mahnte Kammer. „Sie vergessen bloß eins: Das Taxi gibt den Preis vor, sowohl bei den Krankenkassen als auch beim Gelegenheitsverkehr. Gibt’s das Taxi nicht mehr – und das wäre die Folge davon –, würden Mietwagenunternehmen praktisch ihre Benchmark verlieren. Und wir als Landesverband würden viele Rahmenverträge verlieren. Lasst die Rückkehrpflicht also weiter bestehen.“ Kammer erinnerte auch an die Jahre vor 1968, als es im PBefG noch keine Regelung zur Rückkehrpflicht gab. Damals hätten sich viele Mietwagen-Zentralen gebildet, die per Funk Fahrzeuge vermittelt haben und nicht zur Rückkehr an den Betriebssitz gezwungen waren. „Die haben dem Taxigewerbe so geschadet, dass die Bundesregierung 1968 beschlossen hat, die Rückkehrpflicht ins PBefG aufzunehmen. Damit war das Taxigewerbe wieder gesichert. Jetzt versuchen sie gerade wieder genau das Gleiche und das wird auch wieder die gleichen Auswirkungen haben.“ Fiskaltaxameter Arbeitszeiterfassung Panther P6S Spiegeltaxameter NFC/RFID für Arbeitszeiterfassung LP50 Thermodrucker ΤIM-GPRS-GPS P6 Fiskal Systeme - Insika www.semitron.gr Tel. 0521 553 3514 [email protected] www.heedfeld-taxameter.de HEEDFELD ΤAXAMETER

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