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Taxi Times DACH - Mai 2017

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ÖSTERREICH & SCHWEIZ

ÖSTERREICH & SCHWEIZ NEWSTICKER Ergänzen sich prima: Straßenbahn und Anruf- Sammel- Taxi. UNTERNEHMER WEHRT SICH GEGEN UMSTRITTENE GRÜNEN-IDEE Mit einer Vereinsgründung wollen die Grünen in Niederösterreich die E-Mobilität innerhalb der Stadt Melk pushen. Senioren sollen zum Arzt und zum Einkaufen gefahren werden. Taxiunternehmer Michael Ringsmuth wehrt ab: „Das ist eine Konkurrenz zu meinem Taxiunternehmen. Wenn der Verein nur von 7 bis 21 Uhr fährt, pickt er sich die Rosinen raus. Die Betrunkenen darf er dann auch gerne befördern.“ Sollte es zu einer Umsetzung des Projekts kommen, will Ringsmuth seine Mitarbeiter abmelden. Der Taxi betreiber hofft auf Unterstützung durch den VP-Landesrat Karl Wilfing. Dessen Pressesprecher Florian Liehr betonte: „Wir bevorzugen die Kooperation mit örtlichen Taxi unternehmen. Wir wollen keine zusätzliche Konkurrenz schaffen. Wenn das Projekt umgesetzt wird, dann gemeinsam mit den regionalen Taxiunternehmen.“ nu BASEL FÖRDERT ELEKTRO- TAXIS MIT BIS ZU 10.000 FRANKEN Taxi unternehmer bekommen seit Anfang April und noch bis Ende 2020 dank eines groß angelegten Förderprogramms nicht nur einen Zuschuss für den Kauf ihres Elektro-Taxis, son dern auch Vergünstigungen beim Stromtanken. Bis zu 20 Prozent des Kaufpreises – maximal 10.000 Fran ken, das entspricht knappen 9.350 Euro – gibt’s vom Amt für Umwelt und Energie. Dazu erhalten die E-Taxiunternehmer eine jährliche Gutschrift von 500 Franken für die Stromtankstationen des örtlichen Energieversorgers. Außerdem werden zwischen 10 und 20 zusätzliche Lade stationen an besonders leistungsstar ken Orten eingerichtet. nu SEIT 30 JAHREN EINE ERFOLGSGESCHICHTE 1987 wurde in Linz das Anruf- Sammel- Taxi (AST) als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Jetzt, knapp 30 Jahre später, ist das Gemeinschaftsangebot von Linzer Taxi 2244 und den LINZ AG LINIEN nicht mehr wegzudenken. Der Heimbringservice verbindet die Elemente des öffentlichen Personennahverkehrs und die des Taxibetriebs. Die Taxis fahren auf Bestellung von festgelegten Haltestellen bis vor die eigene Haustür. Dabei wird immer eine gemeinsame Fahrt für mehrere Fahrgäste koordiniert. Mittlerweile sind nicht nur das Stadtgebiet, sondern auch elf umliegende Gemeinden angeschlossen. Bis heute wurden mehr als 2,6 Millionen Fahrgäste sicher nach Hause gebracht. Tag und Nacht binden die Anruftaxis die Linzer Gebiete ans öffentliche Hauptverkehrsnetz an. Eine halbe Stunde vor Fahrtantritt wird das Taxi per Telefon oder per App zur gekennzeichneten Abfahrtsstelle bestellt. Zum Jubiläum präsentiert sich jetzt sogar die Linzer Straßenbahn im Jubiläumsdesign mit Taxiwerbung. nu VERSCHIEDENE WEGE BEI MOBILITÄTS-APPS Die Bundesbahnen der Schweiz (SBB) und von Österreich (ÖBB) wollen ihren Kunden eine Reise kette von Haustür zu Haustür bieten. Sie haben dafür Mobil täts -Apps entwickelt, die auch andere Beförderungs arten integriert. Bei der Wahl der Partner gerät das Schweizer Gemeinschaftsprodukt von SBB und Post allerdings in die Kritik, denn sie wollen auch den Fahrdienst Uber integrieren. Dieses Vorhaben wird von Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, scharf angeprangert. „Eine Partnerschaft mit einer Firma, die Gesetze umgeht und die Zusammenarbeit mit den Behörden verweigert, schadet dem Ansehen von SBB und Post und ist nicht zukunftsweisend.“ Die Postauto AG bleibt locker: „Solange es gegen Uber kein behördliches Verbot gibt, betrachtet Postauto den Fahrdienst als legales Angebot und sieht gemäß aktuellem Stand keine Veranlassung, darauf zu verzichten.“ Die SBB unterstützt auch die offizielle Branchenlösung „go!“ von TaxiSuisse und der Fachgruppe Taxi des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes (ASTAG). Auch diese App soll zeitnah in den SBB- Reiseplanerdienst eingebunden werden. In Österreich dagegen hat der Risikokapitalgeber Speedinvest zusammen mit der ÖBB „iMobility“ gegründet. Mit der App „wegfinder“ soll dem Nutzer der einfachste Weg „von Adresse zu Adresse“ gezeigt werden. Dabei sollen die verschiedenen Möglichkeiten wie öffentliche Verkehrsmittel, Car-Sharing oder Taxiunternehmen angezeigt werden. nu FOTO: Linz AG 26 MAI / 2017 TAXI

ÖSTERREICH & SCHWEIZ BITTE NOCH SCHÄRFER Mit uns fahren Sie besser. Eine umfassende Novellierung der LBO hat viele gute Ansätze, aber trotzdem noch Nachbesserungsbedarf. FOTO: Weinwurm Die Stadt Wien hat die Regelungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen mit einer neuen Verordnung auf Vordermann gebracht. Sie befindet sich aktuell im Begutachtungsverfahren (was dem deutschen Anhörungsverfahren entspricht) und soll zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Dann müssen Mietwagenanbieter dieselben Qualitätsanforderungen wie Taxis erfüllen. Parallel sind Vereinfachungen für das Taxigewerbe vorgesehen. Die bisherige Landesbetriebsordnung wurde gemeinsam mit Experten und der für Taxis und Mietwagen zuständigen Innung vereinfacht und in die neue „Wiener Landesbetriebsordnung für das Taxi- und Mietwagen-Gewerbe“ (LBO) umstrukturiert. Transportobmann Davor Sertic zieht eine zukunftsträchtige Bilanz: „Besonders positiv ist es, dass die neue Landesbetriebsordnung für das Taxiund Mietwagen-Gewerbe mit der Hälfte der bisherigen Regelungen auskommt.“ Gestrichen wurde beispielsweise die Regelung der genauen Mindestmaße eines Taxi-Dachschildes. Eingefügt wurde dafür eine Erleichterung für Taxis bei Events ab 1.000 erwarteten Besuchern. Künftig darf vollkommen legal auf Fahrgäste gewartet werden, »Die Stadt Wien hat einen großen Schritt in die richtige Richtung gemacht!« Transportobmann Davor Sertic und zwar nicht mehr ausschließlich auf Standplätzen. Die Umstrukturierung war schon längere Zeit notwendig. Bei vielen bisherigen Bestimmungen sind Sharing-Economy-Dienste, Uber & Co., aus dem Raster gefallen. Jetzt wurden sie mit aufgenommen. Mietwagenbetreiber müssen künftig ebenso wie Taxibetreiber bei der Anmeldung einen Bescheid der Zulassungsbehörde vorlegen. Darin muss schwarz auf weiß festgehalten sein, dass das Fahrzeug den notwendigen Qualitätsanforderungen entspricht. Des Weiteren sieht die Neuregelung verpflichtend vor, dass nicht nur die klassischen Taxis, sondern auch Mietwagen-Neufahrzeuge mit einem Euro- 6-Motor ausgestattet sein müssen. Auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird nun unmissverständlich vorgeschrieben. Die Abgrenzung zwischen Taxis und Mietwagen wird in der neuen LBO ebenfalls festgezurrt. Verboten ist zum Beispiel die Kennzeichnung von Mietwagen mit Dachschildern und auch Taxameter sind in Zukunft den Taxis vorbehalten. Kurz: Von allem, was den Anschein erwecken könnte, Mietwagen seien Taxis, muss Abstand genommen werden. Sonst drohen empfindliche Strafen. Das Wiener Taxigewerbe begrüßt einen Großteil der neuen Regelungen, vor allem das Aufstellrecht bei Großveranstaltungen und die Verpflichtung zur Euro- 6-Norm bei Mietwagen. Die geplanten Bestimmungen zur Rückkehrpflicht hält man hingegen für zu lasch und wird im Begutachtungsverfahren auf eine schärfere Formulierung drängen. jh, nu - Thomas Grätz FÜR UNTeR . NehMeR Das Personenbeförderungsgesetz erläutert für Taxi- und Mietwagenunternehmer Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) – extra für Taxi- und Mietwagenunternehmer! Für alle, die mit dem PBefG im Berufsalltag zu tun haben, gibt dieser Kommentar einen praxisnahen Gesamteinblick in dieses wichtige Gesetz. Neben dem PBefG und den Erläuterungen dazu beinhaltet das Werk die Texte der Freistellungsverordnung, Berufszugangs-Verordnung, BOKraft, Krankentransport-Richtlinie, zudem Antrags- und Genehmigungsmuster und eine Muster-Taxiordnung. Die Relevanz der jeweiligen Paragrafen für den Taxi- und Mietwagenunternehmer wird mit Taxisymbolen verdeutlicht. Softcover, DIN A5, 215 Seiten, 1. Auflage 2016, Bestell-Nr. 24014 24,90 € ohne MwSt. I 26,64 € inkl. MwSt.* www.heinrich-vogel-shop.de TAXI MAI / 2017 27

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