Aufrufe
vor 5 Jahren

Taxi Times - April 2018

  • Text
  • April
  • Uber
  • Taxis
  • Taxigewerbe
  • Mytaxi
  • Kilometer
  • Moia
  • Taxiunternehmer
  • Berlin
  • Deutschland

TAXITARIF TAXI DARF UM

TAXITARIF TAXI DARF UM DIE HÄLFTE BILLIGER SEIN In letzter richterlicher Instanz hat mytaxi doch noch die Erlaubnis für seine Rabattaktionen bekommen. Ein Urteil mit Folgen, die allerdings sehr unterschiedlich interpretiert werden. Anfang April, am Tag vor dem Osterwochenende, gaben die Richter des Bundesgerichtshofs ihre Entscheidung bekannt. Die Klage der Taxi Deutschland eG, eines Zusammenschlusses diverser Taxizentralen, gegen mytaxi wegen derer 50-%-Rabatt-Aktionen wurde abgewiesen. Deutschlands oberstes Gericht widersprach damit dem Urteil der beiden Vor-Instanzen. Man sehe weder einen Verstoß gegen die Tarifpflicht noch eine gezielte und unzulässige Wettbewerbsbehinderung. Gerade Letzteres ist allerdings die große Befürchtung der Taxizentralen. Hermann Waldner von taxi.eu spricht von einer Benachteiligung für kleine und mittlere Unternehmen. „Es mag für den Verbraucher verlockend klingen, dass er bei einer Taxifahrt einen Teil erstattet bekommt. Allerdings wird jedes Unternehmen dies nur so lange tun, bis es sich entsprechende Marktanteile gesichert hat. Im Fall von mytaxi und dem dahinterstehenden Daimler-Konzern muss befürchtet werden, dass auf diesem Wege kleine Taxi-Unternehmen und Taxi-Zentralen aus dem Markt gedrängt werden. Der faire Wettbewerb wird dadurch abnehmen, am Ende zahlen die Verbraucher deutlich mehr. Wer den Markt bestimmt, bestimmt auch die Preise. Der Bundes gerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Großen gestärkt und die Kleinen geschwächt.“ MYTAXI HOFFT AUF DIE ZUKUNFTSFÄHIGKEIT Naturgemäß sieht das der Konkurrent mytaxi ganz anders. Deren Generalmanager Alexander Mönch sprach von einem wichtigen Schritt in Richtung Flexibilisierung der gesamten Taxibranche: „Heute ging es nicht nur um mytaxi-Gutscheine, sondern um die Zukunftsfähigkeit einer Branche. Der BGH hat anerkannt, dass Gutschein- und Bonusaktionen im bestehenden rechtlichen Rahmen erlaubt sind. Damit wurden die Flexibilität, Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Taxis im umkämpften Mobilitätsmarkt gestärkt.“ Wie mytaxi die Rolle seines eigenen Unternehmens und die künftige Position des Taxis sieht, hatte Mönch wenige Tage vorher in einem ausführlichem Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ verraten: Mönch würde gern eine Aufweichung der Tarifpflicht sehen. Eine Abweichung nach unten sollte für die Beförderung in Kleinwagen oder Sammeltaxis ermöglicht werden. Jetzt würden die „stark regulierten“ Taxis im Wettbewerb benachteiligt, weil sie nicht wie die „relativ unregulierten“ Mietwagen den Preis frei verhandeln können. „Wichtig ist aber, dass bei einer Flexibilisierung der Tarife der gesetzliche Mindestlohn und die Auskömmlichkeit nicht in Gefahr geraten“, so Mönch. Genau das wird allerdings von den Chefs der Taxizentralen angezweifelt. „Die von mytaxi gewährten hohen Fahrpreisrabatte müssen am Ende von den Taxiunternehmen über die an mytaxi zu zahlenden Vermittlungsgebühren getragen werden“, sagt Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender der Taxi Deutschland eG. Wenn die örtlichen Taxigenossenschaften erst einmal vom Markt verdrängt sind, hat mytaxi freie Bahn, die Vermittlungsgebühren willkürlich festzusetzen. Bereits in der Vergangenheit hat mytaxi versucht, Vermittlungsprovisionen von bis zu 30 Prozent des Fahrpreises einzuführen.“ jh DAS SAGT DER BGH Auszug aus der Pressemitteilung vom 29. März 2018: „Die Bonusaktionen der Beklagten verstoßen nicht gegen die tarifliche Preisbindung für Taxiunternehmer. Die Beklagte ist selbst kein Taxiunternehmer, für den die Festpreise gelten. […] Die Beteiligung der Taxiunternehmer an den Bonusaktionen der Beklagten ist mit dem Personenbeförderungsgesetz vereinbar. […] Der Taxiunternehmer darf keinen Nachlass auf die tariflichen Festpreise gewähren. Wird der Festpreis vollständig an ihn gezahlt, liegt jedoch kein Verstoß gegen die Tarifpflicht vor. […] Auch eine unzulässige gezielte Behinderung der Klägerin durch die Beklagte (§ 4 Nr. 4 UWG) liegt nicht vor. Die nicht kostendeckende Erbringung einer Dienstleistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten, und zwar insbesondere dann, wenn sie zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt. Hier fehlt jedoch eine Eignung zur Verdrängung, weil die Aktionen der Beklagten sowohl räumlich auf mehrere deutsche Großstädte als auch zeitlich beschränkt waren. jh FOTO: mytaxi 14 APRIL / MAI 2018 TAXI

TAXITARIF TARIFANTRAG WIRD ZUM BUMERANG Im Landkreis Rendsburg-Eckernförde reichten die Taxiunternehmer einen Antrag auf Tarifanhebung ein. Zu ihrer Überraschung konterte die Genehmigungsbehörde mit einem eigenen Vorschlag. FOTOS: Fotolia / Shutswis, Taxi Bogalski Der gemeinsame Antrag des dortigen Taxigewerbes habe eigentlich nur eine moderate Erhöhung der Tarife zwischen zwei und drei Prozent bedeutet, meinte Adalbert Bogalski, Obmann des Taxigewerbes im Landkreis. Er macht insbesondere den gestiegenen Mindestlohn geltend sowie hohe Investitionen, die durch den Einbau von neuen Fiskaltaxametern entstanden seien. Diese gestiegenen Kosten müsse man durch eine Tarifanhebung ausgleichen. Doch die Genehmigungsbehörde erarbeitete zur Überraschung der Taxiunternehmer einen eigenen Antrag. Die Nachtzuschläge sollen entfallen, für Großraumtaxis soll statt eines eigenen Tarifs ein Zuschlag gelten. Auch die von der Entfernung abhängige Anfahrtsgebühr soll nach den Plänen der Behörde zukünftig deutlich geringer ausfallen – würde aber öfter fällig werden. Zudem möchte die Behörde, dass längere Fahrten billiger werden. Der Ent- Taxiunternehmer Adalbert Bogalski hatte eigentlich eine Tariferhöhung beantragt, doch die Behörde will den Tarif senken. wurf sieht auch vor, dass der Kilometerpreis ab dem siebten Kilometer auf 1,50 Euro sinkt. Kurzstrecken würden dafür teurer. Eine gesonderte Prüfung über die wirtschaftliche Lage der Unternehmen gemäß § 39 Absatz 2 PBefG in Form eines Gutachtens liegt Michael Steinicke von der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rendsburg zwar nicht vor. Das letzte Gutachten stammt aus dem Jahre 2014, und ein neueres ist nicht beauftragt, räumte Steinicke gegenüber Taxi Times ein. Der Taxiverband habe nicht nachgewiesen, so Steinicke, dass seine wirtschaftliche Lage für die etwa 123 Taxis im Landkreis mit 272 000 Einwohnern tatsächlich so schlecht sei. Er bezweifelt das, und der Verband müsse den Nachweis führen. Es wären zum Beispiel keine Geschäftsaufgaben zu verzeichnen. Gleichzeitig dürfen Rabatte für Krankenkassen nicht von Privatkunden subventioniert werden. Die neue Tarifstruktur trage laut Behörde dazu bei, „gleichartige Lebensbedingungen“ im gesamten Landkreis zu schaffen. Fixe Kosten sollen sich im Grundpreis auch gegenüber dem Kunden als fixer Preisbeitrag widerspiegeln. Nur variable Kosten könnten auf den Kilometerpreis umgelegt werden. Die Wirtschaftlichkeit zur Nachtzeit und in entlegenen Gebieten ist nach Meinung Steinickes nur durch eine bessere Organisation der 23 Unternehmen im örtlichen Gewerbe zu erreichen – zum Beispiel, indem sich die vielen kleinen Betriebe zu einer Zentrale zusammenschließen. Habe man erst mal eine „sinnvolle Tarifstruktur“, könne man später über eine Anhebung nachdenken – bei nachgewiesener Notwendigkeit. Gleichzeitig möchte die Genehmigungsbehörde die Taxi-Ordnung des Landkreises von 1977 reformieren. DEFIZITE IM GEWERBE Defizite in der Organisation des Gewerbes räumt auch Bogalski ein. Das beträfe sowohl die fehlende Zentrale als auch das Preisdumping durch die Krankenkassen. Die Absenkung des Tarifes würde jedoch die Funktionsfähigkeit des Gewerbes gefährden, da die Bereithaltung von Taxis zur Nachtzeit oder das Bedienen entlegener Ortschaften wirtschaftlich nicht mehr darstellbar sei. Inzwischen „hat in der Kreisverwaltung ein ausführliches Gespräch stattgefunden unter Beteiligung des Landesverbands Taxi- und Mietwagen Schleswig-Holstein e. V., der IHK und mir als Kreisobmann, was aus meiner Sicht sehr konstruktiv verlaufen ist“, berichtet Bogalski gegenüber Taxi Times. „Jetzt heißt es ab - warten.“ prh Besuchen Sie uns: Rettmobil! Halle 5 / Stand 501 Wir bauen Ihr Fahrzeug individuell um! Gerechter Umbau für: Taxiunternehmen Senioren & Familien Menschen mit Behinderung • Sitzumbauten • Taxi-Lösungen • Absenkfahrzeuge • Chamäleon-Modelle • Ein- & Ausstiegshilfen • Fahrhilfen für Aktivfahrer MobiTEC GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Straße 6 88450 Berkheim (Germany) +49 83 95 / 91 00 89-0 [email protected] www.mobi-tec.de Mobilität ohne Grenzen!

TaxiTimes D-A-CH