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Taxi Times - April 2018

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INTERNATIONAL NEWSTICKER

INTERNATIONAL NEWSTICKER UBERX SETZT VERMITTLUNG IN GRIECHENLAND AUS Nach der Verabschiedung eindeutiger Regeln für Fahrdienstanbieter (als Folge massiver Proteste der griechischen Taxifahrer) hat Uber seine Vermittlung des Mietwagen-Services UberX im April eingestellt. UberTaxi, bei dem über die App des amerikanischen Vermittlers reguläre Taxis zu bestellen sind, läuft weiter, da die bisherigen Regeln für den ordentlichen Taxiverkehr nicht geändert wurden. Das neue Gesetz sieht im Wesentlichen vor, dass für Mietwagen der Internetanbieter wie Uber oder Beat (Daimler) ebenso die Rückkehrpflicht gilt. Die Fahrer der Laien-Taxis wie der Mietwagen müssen in Zukunft einen Arbeitsvertrag mit einer Mietwagenfirma vorweisen können. Deren Fahrzeuge dürfen nach den neuen Bestimmungen nicht älter als sieben Jahre alt sein, um die Dienstleistung durchführen zu können. Wie die Daimler-Tochter Beat, die in Griechenland Marktführerin bei der Vermittlung der Laien-Taxis ist, reagieren wird, wurde bislang nicht bekannt. prh MALLORCAS „SCHWARZE TAXIS“ IM VISIER DER BEHÖRDEN Die diesjährige Touristensaison dürfte für illegale Taxis am Flughafen von Mallorca ungemütlich werden. Die Landesregierung hat in einer Pressemitteilung angekündigt, von Mai bis Oktober insgesamt 84 Kontrollen durchführen zu wollen. Dabei sollen die Inspekteure zum Teil inkognito vorgehen. Als Reaktion auf empfindliche Streikmaßnahmen und teils handgreifliche Proteste der Taxikollegen hatte die Behörde bereits letztes Jahr mehr als 400 Fahrzeuge am Flughafen kontrolliert. Die Folge waren 48 Bußgeldbescheide mit verhängten Strafgeldern in Höhe von knapp 80000 Euro. jh MANAGER-STRAFEN VOM EUROPÄISCHEN GERICHT BESTÄTIGT Die Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2017 (Taxi Times berichtete), wonach der US-Fahrtenvermittler Uber als Transport-Dienstleister und nicht als Technologieplattform einzustufen ist, führte nun zu einem weiteren wegweisenden Folge-Urteil. Wie der EuGH Anfang April verkündete, ist die französische Gesetzgebung zum Verbot von unlizenzierten Laien-Taxis rechtmäßig. Auch das strafrechtliche Vorgehen gegen die Firma und ihre Manager war rechtens. In Frankreich wurde Uber 2016 zu einer Geldstrafe von 780 000 Euro verurteilt. Das Urteil französischer Gerichte sah außerdem eine Strafe in Höhe von insgesamt 23 000 Euro für zwei von Ubers Managern vor und drohte Gefängnisstrafen an. Sie hatten im Auftrag des Konzerns zwischen 2011 und 2015 den Service UberPOP zu verantworten, der seit 2014 illegal war, aber erst 2015 eingestellt wurde. Uber argumentierte, das Gesetz, erlassen 2014 nach massiven Protesten von Gewerkschaften und Taxifahrern sowie Problemen mit örtlichen Genehmigungsbehörden, sei rechtswidrig zustande gekommen, da es in den elektronischen Handel eingreife und von der EU-Kommission hätte genehmigt werden müssen. Uber ist jedoch seit dem Gerichtsbeschluss vom 20. Dezember 2017 als Fahrdienstleister einzustufen und unterliegt nur den nationalen und lokalen Gesetzgebungen über den Personentransport, urteilte das Gericht. prh MASSIVES DATENLECK BEI APP YOURTAXI Das Nachrichtenportal blick.ch berichtete im April, dass bei der App des Schweizer Fahrtenvermittlers Yourtaxi GmbH persönliche und sensible Daten von Kunden und Fahrern im Internet sichtbar gewesen wären. Das betraf insbesondere Name, Kreditkarten- und sogar Ausweisnummer sowie das Profilbild von „mehreren Tausend Benutzern“. Sogar die dazugehörigen Fahrtenprotokolle konnten über Google eingesehen werden. Der Geschäftsführer der im letzten Sommer gegründeten Fahrtenvermittlung sagte gegenüber blick.ch, man habe von dem Problem erst durch die Zeitung erfahren. Yourtaxi wirbt mit Preisnachlässen um Kunden und ist im Raum Zürich aktiv. Die Fahraufträge werden an Taxiunternehmer vermittelt, die dafür an den App-Betreiber eine Provision zahlen müssen. Mit einer geringeren Provision für die Vermittlung sollte Uber unterboten werden. prh FOTO: Gerichtshof der Europäischen Union 20 APRIL / MAI 2018 TAXI

Solange Uber den Fahrern der Partnerfirmen „weitgehende Vorgaben“ macht, seien sie auch wie Angestellte zu beurteilen. UBER-PARTNER SIND PERSONALVERLEIHER Schweizer Taxi- und Mietwagenfirmen, die ihre Fahrer für Uber fahren lassen, agieren als Personalverleiher. Diese Einschätzung einer Bundesbehörde bedeutet eine weitere Einschränkung des Uber’schen Geschäftsmodells. FOTO: Fotolia / leowolfert Der amerikanische Fahrtenvermittler muss damit abermals seine Strategie ändern. Im Sommer letzten Jahres war die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA zu dem Schluss gekommen, dass Uber-Fahrer Angestellte seien. Um weiterhin die Sozialabgaben nicht zahlen zu müssen und anderen Verpflichtungen eines Arbeitgebers zu entgehen, überließ es Uber ab diesem Moment sogenannten „Partnerfirmen“, Fahrer anzustellen, die dann für Uber Fahraufträge ausführen sollten. Laut Recherchen der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) und des Schweizer Rundfunks SRF bietet Uber in der Schweiz nun eine Vermittlung an „Partnerflotten“ an. Drei solcher Partner-Firmen sind laut SRF Pégase Léman, Star Limoluxe und Diagne Limousine. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen bei diesen Partnerfirmen kam es im Dezember in Genf zu einem Konflikt, bei dem 30 Fahrer in einen Streik traten. Manche von ihnen hatten nur 650 Schweizer Franken (ca. 550 Euro) monatlichen Lohn erhalten. Der Stundenlohn betrug weniger als 10 Franken (ca. 8,50 Euro). Die Schweizer Bundesbehörde beurteilt Partnerfirmen nach der herrschenden Rechtslage jetzt als Personalverleiher. Sie müssten ihren Angestellten einen Stundenlohn von mindestens 18,60 Franken zahlen und 50 000 Franken Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Modell dürfte damit die kalifornische Firma aber genauso teuer »Bund und Kantone müssen diesen größten ›Lohnbschiss‹, der derzeit in der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.« Roman Künzler, Gewerkschaftssprecher kommen, als wenn sie die Fahrer als Arbeitnehmer direkt einstellt, zitiert der SRF den Arbeitsrechtler Professor Kurt Pärli. Damit Uber als Arbeitgeber ein Weisungsrecht auf die entliehenen Arbeitskräfte ausüben kann, müsse eine Verleihbewilligung vorliegen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat die Firmen jetzt aufgefordert, die Erfüllung der Vorgaben nachzuweisen. Die Gewerkschaft Unia zeigte sich erfreut über die Haltung der SECO. Bund und Kantone müssten nun dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk legen“. Uber sei als Arbeitgeber zu betrachten – „mit allen damit verbundenen Pflichten“, wird eine Erklärung in der NZZ zitiert. Der SRF zitiert den Gewerkschaftssprecher Roman Künzler so: „Bund und Kantone müssen diesen größten ‚Lohnbschiss‘, der derzeit in der Schweiz stattfindet, endlich stoppen.“ Die SECO hob daraufhin noch einmal hervor, dass ihre Einschätzung nur die Verleihfirmen beträfe, nicht aber „normale“ Uber-Fahrer. Die Behörde schreibt in ihrer Beurteilung, dass der amerikanische Vermittler den Fahrern weitgehende Vorgaben machen würde. Laut Pärli spricht das wiederum dafür, dass sie wie Angestellte von Uber zu behandeln seien, wie es eben auch die SUVA sieht. Der Streit um den Status von Uber-Fahrern geht also weiter. In dem laufenden Gerichtsverfahren, das von Uber gegen die SUVA-Entscheidung angestrengt wurde, lenkte das Unternehmen nämlich nicht ein. prh TAXI APRIL / MAI 2018 21

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