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Taxi Times - April 2018

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TAXI-SHARING DAS

TAXI-SHARING DAS GETEILTE TAXI Die Idee einer Ride-Sharing-App ist nicht neu und verspricht doch Zugang zu einer zusätzlichen Zielgruppe. Deshalb darf sich das Taxigewerbe diesem Trend nicht entgegenstellen. Die gute Nachricht vorweg: Wenn man das neue Modewort „Ride-Sharing“ mit dem schnöden Begriff „Sammelfahrten“ übersetzt, sprechen wir von einem Phänomen, das es schon lange gibt und das in den letzten Jahren, sogar Jahrzehnten, niemand besser durchführte als die Taxibranche. Rufbusse, Anruf-Sammel-Taxis. Anruf-Linien-Verkehre etc. funktionieren alle nach dieser Methode. In der Regel meldet der Kunde seinen Bedarf an einer Beförderung per Telefon an und wird dann zu einer vereinbarten Zeit an einem festgelegten Ort abgeholt und an sein Ziel gefahren. Haben mehrere Kunden zeitgleich ähnliche Absichten, treffen sich alle im gleichen (Großraum-)Taxi. Die Organisation dieser Sammelfahrten liegt meist in der Hand der örtlichen Taxibetriebe, und nicht selten kommen dabei auch schon speziell entwickelte Softwaresysteme zum Einsatz. Ride-Sharing als Idee ist somit keine Neuerfindung, worauf auch BZP-Vizepräsident Hermann Waldner, Mitgründer der App taxi.eu, hinweist. „Zwei Kollegen teilen sich auf der Heimfahrt ein Taxi, und Oma nimmt den Enkel mit. Das ist nicht neu, das gab es immer schon. Neu dagegen ist etwas anderes: Man bestellt per App.“ FÜNF ARGUMENTE FÜR TAXI-SHARING Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er mit anderen (fremden) Fahrgästen das Fahrzeug teilt und dass die Fahrt länger dauern kann, weil zum einen die Vermittlungszeit ein größeres Zeitfenster bekommt und zum anderen kleine Umwege in Kauf genommen werden müssen. Im Gegenzug für diese kleinen Unannehmlichkeiten verringert sich für ihn der Fahrpreis. Einem solchen Konzept darf sich das Taxigewerbe nicht verschließen, der sich hier anbahnende zusätzliche Markt darf nicht den Fremdanbietern wie Moia, Berlkönig, Via etc. (siehe Infokasten auf Seite 7) überlassen werden. Diesen Appell richtet Waldner auch im vom Bundesverband herausgegeben „BZP-Report“ an die Taxiunternehmer und nennt fünf Argumente: „Erstens senkt Taxi-Sharing die Einstiegshürde. Wer nach einer Partynacht nur noch Kleingeld fürs Taxi übrig hat, wird mit dem neuen Angebot nicht auf den Bus warten. Wir werden damit konkurrenzfähiger. Zweitens: Besonders junge Menschen und Technik-Affine nutzen Apps, sie sind auch besonders aufgeschlossen gegenüber neuen Diensten. Aber auch jüngere Kunden werden mal älter – und so wächst die Gruppe unserer Fahrgäste. Drittens erproben viele derzeit die Carsharing-Dienste. Deren Reichweite konzentriert sich aber meist auf die Ballungsräume. Das Taxi dagegen fährt auch außerhalb der City – und kann so seine Dienstleistung bei konkurrenzfähigen Preisen besser darstellen. Viertens schont Taxi-Sharing natürlich die Umwelt. Und ein fünftes Argument lautet schlichtweg: Wir gehen mit der Zeit!“ TAXI PICKT NICHT NUR DIE ROSINEN Gerade Letzteres ist immens wichtig, steckt das Taxigewerbe doch im Dilemma, als altmodisch und ewig gestrig zu wirken. Die mantramäßig vorgetragenen Lügen von Uber, aber auch von mytaxi, nur sie seien modern und digital, haben Wirkung gezeigt. Doch genau so wenig, wie mytaxi und Uber die digitale Fahrtenvermittlung in der Personenbeförderung erfunden haben, sind Moia & Co. nun die Entdecker des Ride-Sharing. Sie machen es sich sehr einfach, indem sie nur in den Ballungszentren und zu den besten Zeiten ihr Angebot anbieten – was BZP-Präsident Michael Müller zu Recht als Rosinenpickerei bezeichnet – und zum anderen ihr Angebot als Mietwagen offerieren. Damit sparen sie sich komplizierte Programmierungen, verstoßen aber gegen das Personenbeförderungsgesetz (siehe nebenstehender Infokasten). Ganz ohne Gesetzesverstoß und Schlupflöcher funktionieren dagegen die Sharing-Apps der Taxibranche. HansaFunk in Hamburg ist seit Dezember damit im Einsatz, in Kürze sollen auch die anderen Millionenstädte Berlin, München und Köln folgen. Das sind alles Städte, in denen die dortigen Taxizentralen mit der App taxi.eu arbeiten. „Weitere Orte folgen“, verspricht Waldner und nennt gleich den entscheidenden Unterschied zu den aktuellen Anbietern: „Wir werden im Gegensatz zu manchen unserer Wettbewerber keine verdeckten Nachlässe auf den Taxitarif gewähren, sondern sehr konsequent im gesetzlich festgelegten Taxi-Tarifrahmen bleiben. Das bedeutet, dass mindestens eine der mitfahrenden Personen die volle Bezahlung der Taxifahrt garantiert.“ Waldner spielt damit auf mytaxi an, den Dauerkonkurrenten der Taxizentralen, die im Gleichschritt mit taxi.eu ihre Sharing-Funktion „match“ ebenfalls in Hamburg testen. „Im Mai folgt Berlin, und wir führen Gespräche in München“, verrät mytaxi-Generalmanager MONTAGE: Raufeld Medien 8 APRIL / MAI 2018 TAXI

TAXI-SHARING Alexander Mönch gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten“ die weiteren Pläne. „In nächster Zeit sollen weitere Städte dazukommen wie beispielsweise Düsseldorf, Frankfurt, Köln oder auch Stuttgart.“ Für diese Städte gebe es aber noch keinen konkreten Plan. Anders als HansaFunk und die gesamte taxi.eu-Gruppe pusht mytaxi seinen Sharing-Dienst mit einer Rabatt-Aktion, in diesem Fall mit dem Versprechen, dass der Kunde auf jeden Fall nur die Hälfte bezahlen muss, auch dann, wenn er die Strecke alleine fährt. Der Kampf um Marktanteile innerhalb der neuen Kundengruppen, die sich laut Überzeugung beider Anbieter durch die Sharing-Funktion erschließen lassen, hat also auch in diesem Segment begonnen, und er wird seitens mytaxi mit derselben Methode ausgefochten wie im Bereich der klassischen Taxivermittlung. Während die einen also auf vorhandenes Kapital des Daimler-Konzerns zurückgreifen können, üben sich die anderen in Geduld: „Noch wissen wir nicht, wie sich der neue Service auf den Umsatz auswirkt“, sagt Waldner. „Dazu muss noch mehr Zeit ins Land gehen, jede unternehmerische Entscheidung braucht auch entsprechende Fakten, damit man sie am Ende seriös bewerten kann.“ Festhalten will man am Taxi-Sharing aber auf jeden Fall, vor allem Hermann Waldner glaubt fest an sein Produkt und an die Stärke der Kollegen: „Ich bin guter Dinge, dass wir mit dieser Dienstleistung am Markt bestehen können und wieder einmal unter Beweis stellen, dass wir im deutschen Taxigewerbe mit unseren Innovationen nicht hinter anderen Anbietern zurückbleiben.“ jh TAXI- UND RIDE-SHARING: KLEINE, ABER FEINE UNTERSCHIEDE Wer bei Moia, Clever Shuttle oder anderen einen Ride- Sharing-Dienst bestellt, bekommt eine Mitfahrgelegenheit in einem Mietwagen mit Chauffeur. Jeder Kunde bezahlt für sich selbst und für seine Strecke, weshalb der Mietwagenbetreiber sein Fahrzeug nicht als Ganzes an einen Auftraggeber, sondern pro Sitzplatz einzeln vermietet, was ihm laut § 49 PBefG jedoch untersagt ist. Die Unternehmen umgehen diese Regelung jedoch, indem sie bei den Behörden eine Sondergenehmigung nach § 2, Absatz 7 beantragen, wonach ein Verkehr dann genehmigt werden darf, wenn es sich um eine neue Verkehrsart handelt. Die Taxiverbände versuchen aktuell, mit entsprechenden Gegenargumenten auf die Behörden einzuwirken, dass es sich bei Ride-Sharing-Diensten eben nicht um neue Verkehrsarten handelt. Da Mietwagen keiner Tarifpflicht unterliegen, ist die Ermittlung des Teilpreises viel einfacher als bei Taxi-Sharing-Apps. Taxitarife setzen sich aus einem Grundtarif zusammen, definieren je nach Region bestimmte Zuschläge, staffeln die Kilometerpreise nach gefahrenen Kilometern. All diese Komponenten müssen von einer Taxi-App-Software berücksichtig werden. Wer als Zweiter einsteigt, zahlt trotzdem anteilig den Grundpreis, wer zuschlagpflichtiges Gepäck dabei hat, muss die Gebühr allein tragen. Um also einen wichtigen Trend mitzugehen, ist eine anspruchsvolle Software-Programmierung notwendig. Wer diesen Aufwand betreibt, muss sich im Gegenzug auf einen Gesetzgeber verlassen können, der nicht willkürlich Sondergenehmigungen ausspricht, nur weil das anbietende Start-up den Einsatz von Elektrofahrzeugen verspricht oder zu einem Automobilkonzern gehört. jh Der neue EKO-Umbau zum Rollstuhlbeförderungsfahrzeug Effizient Kostengünstig Original TAXI APRIL / MAI 2018 im Doorgrund 13 D-26160 Bad Zwischenahn 9 fon +49 4403 58902 fax +49 4403 58903 [email protected] www.reha-automobile.de

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