RECHT UND GESETZ RUBRIK UNFALLABWICKLUNG BESSER ÜBER DEN ANWALT HAMBURG, WILDER WESTEN So sah das Taxi des Kollegen aus, nachdem er zwischen die Fronten eines Rockerkrieges geraten war. Auch bei einfachen Unfällen sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Das fordert sogar ein Oberlandesgericht. Bei 90 000 Taxis und Mietwagen (Zahlen des BZP) ist es deswegen nicht nur eine statistische Wahrscheinlichkeit, sondern schlichte Realität, dass Taxi-Fahrzeuge in Unfälle verwickelt werden. Folglich muss man sich als Taxi- Unternehmer mit dem Thema Unfallschäden an den Fahrzeugen befassen. Sehr schnell stellt sich auch und gerade bei kleineren Unternehmen die Existenzfrage, da mit dem Fahrzeug Geld verdient werden muss und jeder Tag des Stillstandes mit erheblichen Einbußen verbunden ist. Die erste Frage nach einem Unfall lautet daher nicht nur, wie und wann das betroffene Taxi möglichst schnell und kostengünstig wieder einsatzbereit und verfügbar sein kann, sondern insbesondere auch, wie die entstandenen Schäden ohne finanzielle Nachteile für den Geschädigten bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend gemacht werden können. WER BREMST, ZAHLT (MANCHMAL) MIT Der Hintere fährt auf den Vordermann auf. In der Schuld und Haftungsfrage eigentlich eine klare Sache, möchte man meinen, muss doch jeder Verkehrsteilnehmer einen solchen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, dass er bei einer plötzlichen Bremsung des Vorausfahrenden rechtzeitig anhalten kann. Etliche Urteile zeigen allerdings, dass manchmal auch der Vordermann eine Teilschuld bekommen kann. Bremst dieser sein Fahrzeug beispielsweise grundlos ab, gefährdet er damit andere Verkehrsteilnehmer und wird an der Haftung für einen daraus entstandenen Schaden beteiligt. In welcher Höhe diese Beteiligung ausfällt, entscheiden die Richter höchst unterschiedlich. Das kann mal bis zur Wenn eines Ihrer Taxis in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, empfiehlt es sich, sich anwaltlich beraten zu lassen, denn jedes Handeln auf eigene Faust kann eigenes Geld kosten. Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem Urteil aus dem Jahr 2014 ausgeführt: Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen und ähnliches lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom Januar 2011 vor dem Landgericht Darmstadt unter anderem die Erstattung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. So hatte der Unfallgeschädigte unter anderem Hälfte gehen, wie bei einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ 9 U 88/11 vom 20.12.2012), oder mit 30 Prozent angesetzt werden (Amtsgericht München, Urteil vom 19.2.2014, AZ 345 C 229 60/13). Die Definition von „grundlos“ scheint übrigens juristisch gesehen auch ein sehr dehnbarer Begriff zu sein. Wer beispielsweise wegen eines Kleintiers bremst, kann auch mit 25 Prozent in die Haftung genommen werden. Hier präsentierte sich der Richter des Münchner Amtsgerichts am 25.2.2014 wenig tierlieb: Er gestand der betroffenen Autofahrerin zwar zu, nicht grundlos gebremst zu haben – schließlich lief ihr ein Eichhörnchen vor die Räder –, jedoch war der Grund „verkehrsfremd“, zur Geltendmachung der Unfallschäden gegenüber die Unfallverursacherin einen Rechtsanwalt beauftragt. Das Landgericht wies den Erstattungsanspruch ab, weil es sich um einen einfachen Unfall gehandelt habe und die Einschaltung eines Anwalts nicht erforderlich gewesen sei. Dagegen richtete sich die Berufung des Unfallgeschädigten, die vor dem OLG Frankfurt Erfolg hatte. Nach deren Ansicht ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung von Schäden im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stets erforderlich. Denn die Schadenspositionen und die Rechtsprechung sind inzwischen unüberschaubar, so dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war. Auch die Abwicklung eines durchaus nicht schwierig gelagerten Falls erfordert eine eingehende rechtliche Prüfung und Kenntnis der Materie. Kanzlei Voigt Juristisch definiert ist ein Eichhörnchen als „verkehrsfremdes Wesen“. weshalb eine 25-prozentige Beteiligung an den Unfallkosten angesetzt wurde (AZ 331 C 16026/13). jh FOTO: Fotolia / Geert Weggen FOTO: Taxi Times Eine Schlagzeile kurz vor Neujahr erinnerte eher an finstere Viertel in Nord- und Südamerika als an die deutsche Großstadt: Mitglieder eines OMCG (Outlaw Motorcycle Club) schießen auf Rivalen eines anderen Clubs mit scharfen Waffen und und verletzen eine Person. Mittendrin: ein Hamburger Taxi. Dessen Fahrer entkommt unverletzt – zumindest körperlich. Taxi Times DACH hat mit dem 46-jährigen Taxiunternehmer gesprochen, der uns allerdings darum gebeten hat, seinen Namen nicht zu nennen, weshalb wir hier das Pseudonym Akyel Çelik verwenden. TAXI TIMES: Herr Çelik, wie geht es Ihnen? AKYEL ÇELIK: Körperlich recht gut, aber psychisch nicht. Ich schlafe seit dem Vorfall kaum noch und wenn, wache ich dauernd auf. Am Tag danach haben mir meine Knochen wehgetan wie nach einem Marathon. In der Zeitung und im Polizeibericht stand, Sie wurden nicht verletzt … Bei mir wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Ich versuche mit dieser Situation derzeit so umzugehen, dass ich einfach nur keinen Nervenzusammenbruch erleide. Mich ärgert, dass sich die Polizei nicht wirklich um die Opfer kümmert. Da werden zwölf Personen festgenommen und zehn noch am selben Tag wieder freigelassen. Ich bin ja schon froh, dass sich wenigstens eine Taxizeitschrift dafür interessiert, wie es uns Fahrern geht. SO SCHILDERT DIE POLIZEI DEN VORFALL „Die Männer im Taxi gehören zu den Mongols und waren mit weiteren Mitgliedern des Rockerclubs beim Essen“, sagte ein Polizeisprecher. Als sie das Restaurant verließen werden sie plötzlich von verfeindeten Hells Angels angegriffen. Diese betrachten den Tatort St. Pauli als ihr Territorium und versuchten offenbar zunächst, die drei Mongols zu verprügeln. Diese retten sich in ein Taxi und schreien: „Fahr los! Fahr los!“ Plötzlich fallen Schüsse. Die Angreifer scheint es nicht zu kümmern, dass ein völlig unbeteiligter Kollege im Taxi auf Fahrgäste wartet. Sie treffen einen 28 Jahre alten Fahrgast im Bauch. Er muss unter Polizeischutz ins Krankenhaus gebracht werden, wird aber nicht lebensgefährlich verletzt. Ein zweiter Insasse kommt mit einem Prellschuss davon, der dritte bleibt unverletzt. Mindestens sieben Geschosse durchsieben das Taxi. Der 46-jährige Kollege wird wenige Tage später von der Polizei vernommen, kann aber einzelne Angreifer nicht identifizieren. Schildern Sie den Vorfall doch mal aus Ihrer Sicht. Die ganze Situation hat vielleicht drei Minuten gedauert. Diese Herrschaften sollen am Schweinske eine Meinungsverschiedenheit gehabt haben. Das habe ich aber auch nur aus der Presse erfahren. Dann ist es wohl eskaliert, drei Personen sind in mein Taxi geflüchtet. Einer richtete eine Waffe auf meinen Kopf und sagte, ich solle sofort losfahren. Im selben Moment hielt auch schon ein Auto neben uns, das Fenster ging auf und plötzlich knallte es. Ich habe mir noch irgendwie den Zündschlüssel geschnappt und bin aus dem Taxi gesprungen. Das hat mir wahrscheinlich das Leben gerettet. Einige Insassen wurden ja angeschossen. Die Polizei war dann innerhalb von kürzester Zeit da. Können Sie denn noch Taxi fahren? Ja, im Moment fahre ich wie zuvor. Ich glaube, dass mir das am besten helfen kann. Aber die Berufsgenossenschaft schickt mich bald in eine Traumastation an der Uniklinik Eppendorf. Fahren Sie seit dem Ereignis anders als bisher? Ich schließe heute aber meine Türen immer ab, wenn ich im Taxi sitze. Dass ich auch nachts gerne Taxi gefahren bin, dass ich auch im Dunkeln an den Türen geklingelt habe, das ist alles weg. Statistisch gesehen dürfte mir aber in den nächsten 250 Jahren nichts mehr passieren, das hält mich auf den Beinen. Hat die Versicherung den Schaden schon bezahlt? Ein Gutachter hat einen Restwert ermittelt. Den möchte die Versicherung auch nur erstatten. Mein Auto ist aber noch nicht abbezahlt. Wenn ich mir ein gleichwertiges Taxi beschaffen würde, würde ich Verlust machen. Das Gespräch führte Jan Cassalette. Berlin Abholmärkte in Berlin, Hamburg, Hilden Großer Online-Shop Speziell Mercedes Top-Preise Eilversand täglich Tel: (030) 2000549-300 TE Taxiteile Berlin GmbH | Gaußstraße7 | 10589 Berlin und Forckenbeckstr. 9-13 | 14199 Berlin GUTE RECHERCHEN HABEN IHREN PREIS. Deshalb gibt es Taxi Times im Abonnement. Mehr dazu auf Seite 27 Die Einkaufsquelle für Taxibetriebe www.te-taxiteile.com 18 FEBRUAR / 2016 TAXI TAXI FEBRUAR / 2016 19
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