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Taxi Times D-A-CH - Februar 2016

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ÖSTERREICH ÖSTERREICH TAXILENKER VOR GERICHT Während der Flüchtlingswelle haben viele österreichische Taxikollegen Flüchtlinge nach Deutschland gefahren – und sehen sich mit Verhaftung und Kriminalisierung konfrontiert. Gestrandete Flüchtlinge am Wiener Hauptbahnhof. Männer, Frauen, Kinder, die schon Tage und Wochen auf der Balkanroute auf dem Weg sind ins Gelobte Land, zu Verwandten, die bereits in Schweden, Dänemark oder Deutschland Fuß gefasst haben oder die in der Fremde ein neues Leben beginnen wollen, in Freiheit, in Sicherheit. Manche lächeln, sie sind froh, Wien erreicht zu haben, andere blicken mit Sorge in ihre Zukunft, doch die meisten sind einfach nur müde und erschöpft. Die Bilder von diesen Flüchtlingen in Budapest, in Wien, in München werden uns noch lange im Gedächtnis bleiben. Abgesehen von der politischen Kontroverse, die der Flüchtlingsstrom uns hinterlassen hat, bleiben viele Fragen offen. Zum Beispiel, weshalb deutsche Behörden und Gerichte mit voller Härte gegen sogenannte Schleuser vorgehen, darunter eine erhebliche Zahl von Taxilenkern aus dem österreichischen Nachbarland. Es war nicht zuletzt die Not der in Wien gestrandeten Flüchtlinge und der Umstand, dass keine Züge nach Deutschland fuhren, die einen Wiener Kollegen, nennen wir ihn Achmed, dazu bewogen haben, nun seinerseits als Fahrdienst einzuspringen. Der Flüchtling auf dem Bahnhofsvorplatz bot ihm 400 Euro für die Strecke hinter die österreichisch-deutsche Grenze. Nach dem derzeit geltenden Taxitarif für die Stadt Wien hätte er über 600 Euro veranschlagen können. Trotzdem ging er auf das Angebot ein, auch aus »Die Höhe des Fahrpreises fällt vor deutschen Gerichten nicht ins Gewicht.« Im Sommer und Herbst 2015 gehörten Flüchtlinge vor Bahnhöfen zum gewohnten Bild – überall in Europa. humanitären Überlegungen, wie er später vor einem deutschen Gericht beteuerte. Achmed machte sich auf den Weg nach Deutschland im Wissen, dass er Flüchtlinge transportiert. Ursprünglich wollte er seine vier Fahrgäste noch vor der Grenze rauslassen, aber nachdem das Wetter gerade sehr schlecht war und sich seine Passagiere natürlich dort überhaupt nicht auskannten, beschloss er, sie direkt bei einem Auffanglager direkt hinter der Grenze herauszulassen. Kurz nach dem ehemaligen Übergang sah er auch schon eine größere Gruppe in einer Schlange anstehen und wähnte sich am Ziel. Zu seinem Unglück war das aber nicht die Schlange vor der Registrierungsstelle eines Auffanglagers, sondern eine Polizeikontrolle. Da er annahm, dass er nichts zu verbergen hätte, unternahm er den Versuch, die Flüchtlinge an die Polizei zu übergeben – und wurde verhaftet. In einem gleichen sich alle Berichte über Verhaftungen von Schlepperverdächtigen: Von den Flüchtlingen werden nur die Daten erfasst und sie kommen weiter in eine Flüchtlingsunterkunft, der Schlepperei verdächtigte Taxifahrer werden verhört und kommen in Untersuchungshaft – obwohl Ausweise vorliegen. Meist dauert die Haft nur einen Tag, doch auch so wird das Ziel der Abschreckung erreicht. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Alleine 2015 hatte die Staatsanwaltschaft Passau 1 670 Schleuserfälle zu bearbeiten. Die Zahl der Fälle in Traunstein FOTO: Tom Buntrock FOTO: Florian Schuh, dpa/Ibn dürfte höher liegen. Eine eigene Statistik für Taxifahrer gibt es nicht. Unter den Fällen sind also auch Privatpersonen, die über Mitfahrzentralen Flüchtlinge vermittelt bekamen, Autofahrer, die Anhalter mitgenommen haben, und echte Schlepper. Achmeds Überraschung bei seiner Verhaftung dürfte trotzdem echt gewesen sein, schließlich hatte das höchste österreichische Gericht erst geurteilt: Schlepperei mit angemessenem Fuhrlohn bleibt straffrei. Ein bisher im deutschen Nachbarland kaum beachtetes Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) besagt, dass sich Schlepper-Fahrer nicht strafbar machen, wenn sie von den Flüchtlingen bloß den angemessenen Fuhrlohn kassieren. In dem Fall fehlt es nämlich an der unrechtmäßigen Bereicherung und damit an der Grundlage einer Verurteilung. KEINE VORSÄTZLICHE BEREICHERUNG Ein Italiener hatte bei zwei Fahrten fünf libanesische und neun syrische Staatsangehörige von Italien über Österreich nach Deutschland transportiert. Die Geschleppten hatten dem Chauffeur dafür insgesamt 2 000 Euro gezahlt. Der Schlepper wurde im Landesgericht Innsbruck zunächst verurteilt, das Höchstgericht verlangte aber einen neuen Prozess: „Das Erhalten eines adäquaten Fuhrlohns für Transportdienste stellt auch hier keine unrechtmäßige Bereicherung dar“, befand der OGH. Das Erstgericht müsse dem eingehobenen Entgelt die Höhe des angemessenen Fuhrlohns gegenüberstellen. Nur wenn daraus „eine Überzahlung resultiert, kann man von einem auf unrechtmäßige Bereicherung gerichteten Vorsatz ausgehen“. Nach Auslegung des Gerichts kann man bei einem angemessenen Fuhrlohn nicht von einem Vorsatz zur Bereicherung ausgehen. Lässt sich nachweisen, dass die Geschleppten für die gesamte Organisation der Schleppung an die kriminelle Schlepper- Vereinigung Tausende Euro gezahlt haben, ist eine Verurteilung freilich möglich, so nachzulesen auf kurier.at. Taxilenker Achmed wäre also nach österreichischer Rechtsprechung vermutlich straffrei weggekommen. Liegen doch die von ihm kassierten 400 Euro sogar noch deutlich unter dem, was nach Wiener Taxitarif angemessen gewesen wäre. Deutsche Gerichte sehen das offenbar anders. Die Staatsanwaltschaft Traunstein erklärt auf Anfrage: „In der Vergangenheit wurden bereits Taxifahrer wegen des Tatvorwurfs des Einschleusens von Ausländern verurteilt. Das Strafmaß ist dabei Frage des Einzelfalls. Es wurden Bewährungs- und Geldstrafen verhängt. Für die Frage des Vorteils gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1a) AufenthG ist alleine ausschlaggebend, ob der Beschuldigte eine Vermögenszuwendung erhält. Dessen Höhe spielt keine Rolle. Den Taxifahrern kann bei grenzüberschreitenden Fahrten nur zur Kontrolle der Dokumente der Fahrgäste auf freiwilliger Basis geraten werden.“ DNVDNVK JDSNVNDNLASN FJLDFGLKFDGLDL In Österreich ist die Ahndung von Schlepperei durch § 114 im Fremdenpolizeigesetz (FPG) geregelt: „Wer die rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Nachbarstaat Österreichs mit dem Vorsatz fördert, sich oder einen Dritten durch ein dafür geleistetes Entgelt unrechtmäßig zu bereichern, ist vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ Nach aktueller Rechtsprechung begründet ein angemessener Fuhrlohn keinen Vorwurf der unrechtmäßigen Bereicherung. Die deutsche Polizei greift durch. PASSKONTROLLE IST AMTSANMASSUNG Für österreichische Taxilenker ein weiteres Problem, denn das erfüllt dort den Tatbestand der Amtsanmaßung. Doch auch nach deutschem Recht wäre eine Ausweiskontrolle vor Fahrtannahme zweifelhaft, schließlich kann ein Taxifahrer keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Hier ist der Fahrer auf jeden Fall darauf angewiesen, dass ihm seine Passagiere ihre Ausweise freiwillig zeigen. Doch auch das schützt nicht vor Strafe. Die Münchner Polizei erklärt dazu: „Fahrten von anderen Städten oder dem benachbarten Ausland nach München können im Einzelfall trotz regulärem Fahrpreis zu weiteren polizeilichen Ermittlungen führen.“ Zahlreiche betroffene Taxilenker haben sich hilfesuchend an die Wirtschaftskammer Österreich gewandt. Die Fahrer erhalten nicht nur Strafbefehle zum Teil über mehrere Tausend Euro aus dem deutschen Nachbarland, eine Vorstrafe erschwert ihnen die Verlängerung ihres Taxischeins aufgrund der verlorenen Vertrauenswürdigkeit beziehungsweise erschwert den erneuten Grenzübertritt nach Deutschland. Gerade in Salzburg sind viele Taxilenker vom rigorosen Vorgehen der deutschen Behörden betroffen, sodass Wirtschaftskammer, Berufsvertretung und Taxizentralen sogar ganz von Fahrten ins benachbarte Ausland abrieten: „Salzburg ist ein Tourismusland“, erklärt Magister Stefan Pfisterer, Fachgruppengeschäftsführer der Sparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Salzburg. „Touristen aus dem arabischen Raum, die nach Zell am See oder Deutschland gefahren werden wollen, gehören zum Tagesgeschäft. Wie soll ein Taxilenker die von Flüchtlingen unterscheiden?“ Noch mehr verärgert der Umstand, dass Taxilenker, die lediglich ihrer Arbeit nachgehen, von deutschen Behörden behandelt werden wie Kriminelle. „Wir haben nichts gegen rechtskonforme Kontrollen, aber wir wehren uns gegen den Generalverdacht gegen Salzburger Taxilenker.“ Außerdem werden die Taxifahrer aus der Region misstrauisch und versuchen, grenzüberschreitende Fahrten lieber zu vermeiden – im eigenen Interesse. Achmed wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Verfahrenskosten tragen und der Fuhrlohn wird einbehalten. In Berufung will er nicht gehen. Zu tief sitzt noch der Schock von Verhaftung, Verhör und Untersuchungshaft, auch wenn die nur einen Tag dauerte. Nach Deutschland würde der Wiener Taxilenker nicht mehr fahren. tb 22 FEBRUAR / 2016 TAXI TAXI FEBRUAR / 2016 23

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