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Taxi Times D-A-CH - Juni 2016

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FISKALTAXAMETER INSIKA

FISKALTAXAMETER INSIKA PASST NICHT IMMER Ab 2017 sind Fiskaltaxameter Pflicht, doch welches System ist das richtige? Ein Experte rät zu einer umfassenden Bedarfsanalyse. Ab dem 1. Januar 2017 muss jedes Taxi mit einem Fiskaltaxameter ausgerüstet sein, das alle aktuell definierten Anforderungen erfüllt (siehe nebenstehenden Kasten). Die im Taxameter erzeugten nachweispflichtigen Daten müssen vor dem Überschreiben im Taxameter und vor der Datenübertragung nachweisbar gesichert werden. Diese gesicherten Daten sind über geeignete Schnittstellen zu exportieren. Die ausgelesenen Daten sind mit geeigneten Mitteln entsprechend dem Stand der Technik vor Verlust oder Zerstörung zu schützen. Ein Verfahren zur digitalen Signierung ist bisher nicht bindend vorgesehen. So weit, so gut. Aber ist dies auch jedem Taxiunternehmer bewusst? Auf den Foren wird heftig diskutiert, vor allem über den Sinn und Unsinn dieser Regelungen. Aber: Tätig wurden bisher nur sehr wenige – nur ein geringer Prozentsatz der Taxis in Deutschland hat bis jetzt auf ein fiskaltaugliches System umgestellt. Doch was wird für eine Umstellung benötigt? Welche Datenverarbeitungsmöglichkeiten gibt es beziehungsweise sind vorgeschrieben? Und die entscheidende Frage: Was kostet so eine Umstellung letztendlich? Aufgrund der intransparenten Informationslage ist die Beantwortung für kleine und mittelständische Unternehmen ohne eine zeitintensive Recherche allerdings nahezu unmöglich. Auch von Verbandsversammlungen und Informationsveranstaltungen, wie sie derzeit hauptsächlich von vielen regionalen IHKs veranstaltet werden, geht der Unternehmer häufig mit mehr Fragen als Antworten wieder nach Hause. Diese Beobachtung macht derzeit auch Dirk Tangemann vom Hamburger Beratungsunternehmen DTA Consulting. Seit dem Taxitag auf Mallorca im Jahr 2015 hat sich seine Firma intensiv mit dem Thema Fiskaltaxameter beschäftigt. „Es gibt keine einfachen und vor allen Dingen keine einheitlichen Lösungen“, lautet sein Resümee. „Auf dem hart umkämpften Markt tummeln sich mehrere Hersteller für Taxameter, deren Produkte und Angebote sich aber nur schwer miteinander »Wer zu lange wartet, läuft Gefahr, viel Geld zu verlieren.« vergleichen lassen. Vor allem die Preise sind als Information im Markt nicht abrufbar. Bei den Datenverarbeitungsdienstleistern gelingt das hingegen etwas besser. Auf Kundenseite zeigte sich, dass heute noch vor allem solche Systeme genutzt werden, für die kein geeignetes Verfahren zum Nachweis der Unveränderbarkeit des Datenübertrags und für deren Aufbewahrung existiert oder die keine Schnittstelle zur Datenübertragung haben.“ Was ist also der optimale Ersatz, besonders wenn es dazu noch eine Mischung aus alten und neuen Systemen in der Flotte des Taxiunternehmens gibt? „DTA Consulting bietet bei solchen Fragen den Taxiunternehmen eine Detailanalyse an, die man auf Basis der umfangreichen Recherchen bei Taxameter- Anbietern erstellt. Anschließend werden konkrete Lösungsvorschläge für den individuellen Bedarf gemacht. Dazu untersuchen wir zunächst eingehend, welche Systeme in einem Taxi oder einer Flotte aktuell verwendet werden und mit welchem Produkt bzw. welchen Produkten sie ergänzt werden müssen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen. Als Grundlage dient unsere vorhandene Datenbasis. Sie umfasst relevante Produkt-Kennzahlen nahezu aller führenden Hersteller, die für eine fundierte und verlässliche Preis-Leistungs- Analyse notwendig sind. Zu den Produkten gehören neben Taxametern und Dispositions- bzw. Vermittlungssystemen auch Vollsysteme, die beide Aspekte in sich vereinen.“ Die Empfehlungen am Ende der Untersuchung sind sehr unterschiedlich, eine seriöse, generelle Empfehlung für alle Taxiunternehmen lässt sich nicht aussprechen. „Bei einigen lohnt sich das Upgrade mit einer INSIKA- sowie einer Daten-Box“, berichtet Tangemann. „Das ist eine relativ preisgünstige Lösung. Wenn jedoch ein Komplettaustausch des Taxameters ansteht, dann sollte der Taxiunternehmer genau hinschauen, was er heute hat und wofür er sich entscheidet. Hier kommt es auf die Details an, bei deren Berücksichtigung man sehr viel Geld sparen kann.“ FOTO: Fotolia/ ArTo, DTA Consulting 18 JUNI / JULI / 2016 TAXI

FISKALTAXAMETER Viele Taxiunternehmer erkundigen sich bei ihrer Funkservice-Werkstatt, doch diese haben „eventuell keinen Gesamtüberblick über das breite Angebot auf dem Markt“, gibt Tangemann zu bedenken. „Oftmals handelt es sich auch um Vertragspartner des einen oder anderen Anbieters und eine objektive und ganzheitliche Einschätzung ist in diesem Fall kaum gegeben. Die Funkwerkstatt ist als Einbauer ein wichtiger Bestandteil der Umstellung, da diese die sogenannte Konformitätsbescheinigung ausstellen muss, die dann wiederum vom Eichamt bewertet wird. Das zugegebenermaßen nicht ganz uneigennützige Fazit von Tangemann ist daher eindeutig: „Bevor sich ein Unternehmer also für ein neues System entscheidet, sollte er zunächst eine detaillierte und vor allem unabhängige Bedarfsanalyse durchführen lassen, um zu einer optimalen Lösung zu gelangen. Solch eine Analyse braucht Zeit und sollte bald erstellt werden. Denn der Stichtag naht. Wer zu lange wartet und unter Druck eine nicht durch dachte Lösung einbauen lässt, läuft Gefahr, viel Geld zu verlieren. jh SICHERE FAKTEN Trotz aller Unsicherheit: Es gibt ein paar eindeutige Fakten, an die sich jeder zwingend halten muss. Unternehmensberater Dirk Tangemann fasst diese für Taxi Times zusammen. Das Hauptziel, das mit der Umsetzung der europäischen Richt linie MID 2004/22/EG und in dessen Nachfolge mit der Richtlinie MID 2014/32/EU erreicht werden soll, ist das Unterbinden von Manipulationen von Registrierkassen, also auch für den Taxibereich. Mit und seit dieser Richtlinie hat sich viel getan. Und der Stichtag für die Einführung von Fiskaltaxametern rückt immer näher. Gesetzliche Regelung: Das Bundesfinanzministerium hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das INSIKA-Verfahren ausgearbeitet hat. INSIKA bedeutet „Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme“. Die Gesetzeslage ist jedoch noch immer nicht deutlich in ihrer Aussage, ob INSIKA bindend ist oder auch andere Möglichkeiten zugelassen werden. Unabhängig von der genutzten Methode bedeutet das für Taxameter, dass jede Buchung mit einer digitalen Signatur versehen und fälschungssicher gespeichert wird. Diese digitale Signatur wird ab dem Jahr 2017 bei allen Bargeldgeschäften verbindlich vorgeschrieben. Bezüglich der Eichung von Taxametern und Wegstreckenzählern wurden das MessEG (vom 25. Juli 2013) und die MessEV (vom 11. Dezember 2014) neu erlassen. Messgeräte auch noch Aufzeichnungspflichten, die in verschiedenen Gesetzen geregelt sind. Für den Taxiunternehmer, d. h. Einzel- oder Mehrwagenunternehmer mit Taxis und/oder Mietwagen, ist es eine echte Herausforderung, das Richtige zum richtigen Zeitpunkt zu tun. So besteht laut Abgabenordnung für Unternehmer bereits seit dem 1. Januar 2002 die Pflicht, Daten maschinell auswertbar aufzubewahren. Das „berühmte“ Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26. November 2010 gilt als neue Kassenrichtlinie für Taxameter und Wegstreckenzähler und verschärft den Wortlaut der Abgabenordnung. Demnach muss ein Kassensystem ab dem 1. Januar 2017 den dort beschriebenen Anforderungen zur digitalen Erstellung und Speicherung von Unterlagen genügen. Bis dahin läuft eine Übergangsfrist für Altgeräte, die nur teilweise oder gar nicht den Anforderungen genügen. Für Taxiunternehmer, die Taxameter ohne Schnittstelle zum Datenexport nutzen, bedeutet das eine Umstellung ihrer Systeme. Darüber hinaus sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD, vom 31. Dezember 2014) bindend. Aufzeichnungspflichten Weiterhin bestehen neben der europäischen Richtlinie über Dirk Tangemann, [email protected] Sofort verfügbar. Taxi Lagerfahrzeuge: z. B. Ford Mondeo und Ford Tourneo Connect mit Heckausschnitt. Alle Fahrzeuge unter www.ford-taxi.de Auto Pieroth GmbH & Co. KG Rüdesheimer Str. 92–94, 55545 Bad Kreuznach [email protected] Rufen Sie ihren Taxi-Spezialist Marco Sauer an 0671 834 15-21

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