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Taxi Times D-A-CH - Juni 2016

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BUCHHALTUNG GLEICHER LOHN FÜR ALLE? Gerechte Löhne und leistungsbasierte Vergütungsregeln haben einen Nachteil: Sie können arbeitsintensiv sein. Eine intelligente Software hilft. Eine der höheren Kosten eines Taxiunternehmens liegen in den Personallöhnen. Hier gibt es seitens der Aufzeichnungspflichten vieles zu beachten. Man muss bei so hohen Kosten einiges op timieren und dabei fair bleiben. Nur: Wie berechnet man die Personallöhne fair und hält dabei gleichzeitig den Auf wand so gering wie möglich? Im städ tischen Taxi gewerbe ist es seit Jahrzehn ten gang und TAXI gäbe, dass das Personal über ein Provisionsmodell entlohnt wird. Dieses wird auch nach dem Mindestlohngesetz unter Einhal tung aller gesetzlichen Anforderungen fort geführt. Hier scheinen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein renommiertes Verfahren gefunden zu haben, mit dem beide Seiten gut leben können. Ist das wirklich so? Oder macht es sich der Arbeitgeber hier zu einfach? Es gibt – wie bereits Anfang des Jahres in Taxi Times zu den Aufzeichnungs pflichten umfangreich geschildert – die Möglichkeit, ein Provisionsmodell anzu wenden, sobald mehr als der Mindestlohn und die Vergütung für die Nachtarbeit gezahlt wird. Hierzu ein Beispiel: Ein Taxiunter nehmer mit fünf Mitarbeitern vereinbart mit seinen Vollzeitarbeitnehmern eine Vergütung von 43 Prozent und mit seinen Teilzeitarbeitnehmern 40 Prozent Brutto arbeitsentgelt vom Nettoumsatz. Hört sich nach einer Regelung an, die so bei allen Beteiligten fair und rentabel zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist abgesichert, wenn die Umsätze einmal nicht so gut eingefahren werden. Die Arbeitnehmer auch, weil alle gleich behandelt werden und sie mitwirken können, wenn sie mehr verdienen wollen. Doch das stimmt nur auf den ersten Blick. Denn die unterschiedlichen Leistun gen und Qualitäten eines Arbeitnehmers werden hier nicht berücksichtigt. Es lohnt sich ein zweiter Blick – zum Beispiel auf die Kosten. Denn neben den bekannter maßen hohen Personalkosten spielen auch die Fahrzeugkosten eine große Rolle. Wieso werden nicht diejenigen Arbeitnehmer belohnt, die kostengünstigere Fahrzeuge fahren? Dies kann zum Beispiel bedeuten, dass – wenn der Arbeitnehmer einen Toyota Prius, einen VW Touran mit Erdgas oder eine Mercedes B-Klasse fährt – er drei Prozent mehr Bruttoarbeitsentgelt erhal ten kann, im Gegensatz zu dem jenigen, der lieber eine Mercedes E-Klasse AVANT GARDE fährt. Rein nach dem Motto: Wenn der Arbeitgeber spart, dann ist es ihm ein Leichtes, das Ersparte an seinen Arbeit nehmer weiterzugeben. Wenn der Arbeitnehmer mehr Komfort wünscht, dann muss ihm bewusst sein, dass dafür bezahlt werden muss und der Arbeitgeber die höheren Fahrzeugkosten mit niedri geren Lohnkosten ausgleichen kann. UNTERSCHIEDLICHE MITAR BEI­ TERLEISTUNG HONORIEREN Außerdem fallen wichtige Mitarbeiterleistungen unterschiedlich aus – wie zum Beispiel der Kilometerschnitt. Ein Arbeit nehmer, der mit 80 Kilometern Fahr leistung 100 Euro erwirtschaf tet, ist rentabler als der Arbeit nehmer, der für den selben Umsatz 150 Kilometer fahren muss. Der zweite Fah rer hat 70 Kilometer mehr benö tigt und verursachte somit auch mehr variable Kos ten wie Treibstoff, Wartung und Instandsetzung. Gleichzeitig sinkt der Fahrzeugrestwert schneller. Das wäre ein Grund, den Lohn € nicht nur vom Umsatz, sondern auch vom Kilometer schnitt abhängig zu machen. Es gibt also genug Argumente, die Leistung des Arbeitnehmers nicht nur am hohen Umsatz zu bemessen. Die Fahrzeugkosten sind degressiv: Nachdem die fixen Kosten wie Versicherungen und Fahrzeugfinanzierung gedeckt sind, fallen nur noch die variablen Kosten wie Treibstoff, Wartung und Instandsetzung an. Es ist tatsächlich so, dass ein modernes Taxiunternehmen Mitarbeiter motivieren muss, mehr Umsatz einzufahren. Ein Mitarbeiter, der 4 000 Euro Umsatz einfährt, kann 40 Prozent bekommen, während derjenige, der 5 000 Euro erwirt schaftet, 42 Prozent erhält. Es wird eine Umsatzprämie gezahlt. Die Beispiele de monstrieren, wie sich Taxi unternehmer mit ein fachen Mitteln ab sichern können, sollten Mitarbeiter leistungen schlecht ausfallen und somit ein Schaden für das Unternehmen entstehen. Weiterhin sind diese Vorschläge grundsätzlich gerecht und motivieren den Mitarbeiter zu besseren Leistungen. Auf den Punkt gebracht: Schlechte Leistung bedeutet weniger Lohn, eine gute Leistung wird im wahrsten Sinne des Wortes „belohnt“. Nur können Arbeitsverträge und Lohnvereinbarungen ohne das Einverständnis der Arbeitnehmer nicht einfach – gegebenenfalls ja auch zu deren Nachteil – verändert werden. Bei Vetragsänderungen ist deshalb unbedingt darauf zu achten, dass alle Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen zu Lohnvereinbarungen und anderen Klauseln erfasst wurden. Nachträglich ein gebrachte Änderungen könnten an der Weigerung des Arbeitnehmers scheitern, diese zu akzeptieren. Doch selbst wenn eine für alle Vertragspartner faire Lösung gefunden wurde: Wer soll sich dann tatsächlich hinsetzen und die unterschiedlichen Lohnvereinbarungen GRAFIK: Raufeld Medien 20 JUNI / JULI / 2016 TAXI

BUCHHALTUNG Eine webbasierte Verwaltungssoftware – hier Taxi Office von Starkcenter – kann dem Unternehmer die Lohnabrechnung erheblich erleichtern. Variable Vergütungsregeln müssen nur einmal eingepflegt werden – und das Programm berücksichtigt sie dann bei jeder Abrechnung. Prämien – hier zum Beispiel eine Zusatzvergütung bei gutem Kilometer-Umsatz- Verhältnis – können per Mausklick eingegeben und limitiert werden. ABBILDUNGEN: Özgür Mergün/starkcenter.de und ihre Prämien Monat für Monat ausrechnen? Dazu braucht man ein leistungsstarkes Verwaltungssystem. LOHNMODALITÄTEN NUR EINMAL ERFASSEN Mit einer webbasierten Verwaltungssoftware müssen unterschiedliche Lohnmodalitäten und Prämien nur einmal erfasst werden – die intelligenten Systeme wenden sie dann automatisch jeden Monat an. Ein sehr wichtiges Thema ist die Zusammensetzung der Lohnbestandteile und die Vereinbarung im Arbeitsvertrag. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter mit einer intelligenten Lohnvereinbarung mit Lohn prämien (wie bereits beschrieben) arbeitet 160 Stunden im Monat und erwirtschaftet dabei einen Nettoumsatz von 4 500 Euro. Er soll einen Bruttogesamtlohn von 45 Prozent erhalten. Im Arbeitsvertrag ist geregelt, dass sein Grundlohn für jede gearbeitete Stunde bei 9,20 Euro liegt. Das bedeutet einen Grundlohn von 1 472 Euro. Diesen Grundlohn will der Unternehmer aber aufstocken, bis 2 025 Euro erreicht sind. Eben die vereinbarten 45 Prozent. Wie soll das am besten erreicht werden? Der klassische Taxifahrer, der länger als acht Stunden von seiner Wohnung und der regelmäßigen Tätigkeitsstätte abwesend war, kann für diesen Tag zwölf Euro Mehrverpflegungsaufwendungen erhalten. Zusätzlich sind Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge im Taxigewerbe leicht anwendbar, weil die Mitarbeiter quasi 24/7 unterwegs sind. Diese und weitere Lohnbestandteile sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Wurde in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass sich die Lohnvereinbarung so zusammensetzt, dass Zuschläge nach § 3 b EStG und andere Lohnarten gezahlt werden und der Gesamtlohn allerdings nie höher sein darf, als es das vereinbarte Prämiensystem zulässt – wie die in diesem Beispiel veranschlagten 45 Prozent –, dann können Unternehmer und deren Arbeitnehmer viel Geld sparen. SOFTWARE ERLEICHTERT DIE ABRECHNUNG Hierbei sind einige Begebenheiten zu beachten. Die Arbeitszeiten und Pausen der Mitarbeiter müssen minutiös aufgezeichnet werden. Denn bei der Berechnung von Zuschlägen gilt immer: kein Grundlohn, kein Zuschlag. Wenn ein Mitarbeiter Nachtzuschläge erhalten soll, aber in der Zeit von 22.12 bis 22.49 Uhr eine Pause gemacht . hat, darf für diese Zeit auch kein Zuschlag gezahlt werden. Die Arbeitszeitaufzeichnungen werden zur Prüfung des Rentenversicherungsträgers sowie der Lohnsteuer unbedingt benötigt. Die Arbeitszeiten zu berechnen und digital aufzuzeichnen, ist ein großes Problem, wenn keine Verwaltungssoftware angewendet wird. Wie bereits in der Taxi Times vom Jahresanfang geschildert, ist es bei Verwendung einer Driver-App ein fach, validierte Pausenaufzeichnungen direkt vom Fahrer digital und fälschungs sicher zu erhalten. Somit werden alle be nötigten Protokolle für jede Prüfungs situation praktisch automatisch erstellt und die Personallöhne werden mit nur einem Klick unter Berücksichtigung aller Lohnvereinbarungen und Prämien be rechnet. Özgür Mergün, Starksoft GmbH !!! Neue Homepage !!! www.teautoteile.de teuer ist woanders preisgünstiger geht nicht! Bestellhotline 06078-9358-0 oder [email protected] TAXI JUNI / JULI / 2016 21

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