ÖSTERREICH Seit Jahresanfang ist in Österreich alles anders: Taxiunternehmer brauchen Registrierkassen, zu jeder bar bezahlten Fahrt muss ein Barbeleg ausgehändigt werden. Wie wirkt sich das auf das Taxigewerbe aus? TAXI OHNE SCHMÄH Wie Österreich seine Taxiunternehmer steuerehrlich machen möchte. Die letzte Übergangsfrist ist am 30. Juni verstrichen. Versteckte Kilometer, arbeitslose Vollzeitfahrer, verdeckte Pau schalen. Die Möglichkeiten der Steuerverkürzung bzw. Einnahmenoptimierung im Taxigewerbe sind zahlreich. Daher meldet sich das Taxigewerbe auch immer dann lautstark, wenn der Gesetzgeber hier eingreift. Nur ist man in Österreich schon einen Schritt weiter. Bereits seit Jahresanfang gilt eine allgemeine Registrierkassenpflicht. Gleichzeitig wurden eine Einzelaufzeichnungspflicht und eine Belegerteilungspflicht in Kraft gesetzt. Auf Druck der Wirtschaftskammer wurden beide Pflichten mit einer Übergangsfrist gemildert, wenn „besondere Gründe für die Nichterfüllung glaubhaft gemacht werden können“, wie zum Beispiel die Nichteinhaltung von Lieferfristen des Herstellers, verspätete oder mangelhafte Installation der Software aufgrund mangelnder fachlicher Beratung oder wenn die Einweisung des Unterneh mens und der Lenker nicht zeitgerecht durchgeführt werden konnte. REGISTRIERKASSEN IN TAXIS? Die Nachfrist ist dieser Tage verstrichen. Wer jetzt ein Taxi fährt, der muss den Re gelungen der Registrierkassenpflicht genügen und dem Fahrgast zu jeder Fahrt, die bar bezahlt wird, einen Barbeleg ausstellen. Während für Einzelaufzeichnungspflicht und Registrierkassenpflicht zwei Bedingungen erfüllt sein müssen – der Netto jahresumsatz beträgt mehr als 15 000 Euro, von denen mindestens 7 500 Euro Barumsätze sind –, gilt die Beleg erteilungspflicht uneingeschränkt. Eine Ausnahme, die für bestimmte mobile Berufe wie Ärzte oder Masseure gilt, wird auf das Taxi nicht angewendet. Trotzdem wird die Leistung eines Taxifahrers, egal ob angestellt oder selbständig, ja außerhalb des Betriebssitzes erbracht, denn als Betriebssitz gilt das Büro oder die Wohnung, auf die das Gewerbe angemeldet ist. Für Leistungen außerhalb der eigenen Betriebsstätte müssen Barumsätze mittels der Registrierkasse trotzdem zeitnah erfasst werden. Dies ist in der Barumsatzverordnung von 2015 bereits geregelt. Dort heißt es, dass keine Registrierkasse mitgeführt werden muss. Bei Leistungserbringung ist ein Beleg zu erstellen und die Belegdurchschrift bei Rückkehr an die Betriebsstätte ohne unnötigen Aufschub in die Registrierkasse nachzutragen. Als wäre das nicht schon Belastung für die Taxibetriebe genug, kommen mit dem nächsten Jahreswechsel erneut Ände rungen auf das Gewerbe zu. Ab 1. Januar 2017 wird eine technische Sicherheitseinrichtnug in der Registrierkasse Pflicht, die jedem ein zelnen Beleg eine elektronische Signatur erteilt. Die Signatur muss als maschinen lesbarer Code – ein OCR oder Barcode – auf jedem Beleg aufgedruckt sein. Die tech nische Sicherungseinheit verkettet alle Belege durch die Signatur, wodurch ein Manipulationsschutz besteht. Die Sicherungseinheit muss zudem über FinanzOnline registriert werden. Die Re gistrierung kann bereits jetzt vorgenommen werden, muss aber spätestens bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein. 30 PROZENT WENIGER TAXIS? Die Wirtschaftskammer Österreich erwartet mit der Umstellung keine dramatischen Auswirkungen auf das Taxigewerbe. „Ehrliche Unternehmer und Fahrer haben nichts zu befürchten“, sagt Fachverbands obmann Erwin Leitner. In der Praxis wurden seit der Einführung der Regis trierkassenpflicht bereits zahlreiche Taxis in Wien abgemeldet. 240 seien dies in den ersten Monaten gewesen, weiß Gökhan Keskin, der Wiener Obmann der Taxi-Innung. Der große Schwung wird nach Auslaufen der Über gangsfrist wohl noch kommen. „Wir schät zen, dass es in den nächsten zwei Jahren 25 bis 30 Prozent weniger Taxis in Wien geben wird“, sagt Keskin. Für den Wiener Taximarkt würde das rund 1 250 bis 1 500 Taxis weniger bedeu ten. Mit Ende 2015 gab es rund 5 000 Fahr zeuge mit 2 000 selbstständigen Taxifahrern, 3 400 Vollzeit fahrern und 2 400 geringfü gig Beschäftigten, insgesamt also fast 8 000 Chauffeure. So viele wie noch nie. Das wird sich jetzt ändern. tb FOTO: Fotolia / smuki 24 JUNI / JULI / 2016 TAXI
ÖSTERREICH IM SUMPF Bis zu 800 Euro nahmen Behördenmitarbeiter in Wien für eine Taxi lizenz – zum Teil ganz ohne Prüfung. Während man gerne auf Missstände beim Wettbewerber Uber hinweist, schaut man im eigenen Gewerbe lieber weg. In Wien kam jetzt einiges davon ans Tageslicht. FOTO: pixelio.de / I-vista Das Wiener Taxigewerbe wurde in den letzten Monaten gleich mehrfach erschüttert. Bereits kurz vor dem Jahreswechsel erschien im österreichischen Magazin „Profil“ ein Bericht über einen Wiener Taxiunternehmer, der über die Steuervermeidungsmethoden seiner Kollegen komplett aus packte. Auch die Taxifahrer hatte er im Visier. Nach seiner Aussage wären die Taxiunternehmer ihren Fahrern regelrecht ausgeliefert. Damit ein Taxiunternehmen florieren kann, braucht man dafür natürlich Chauffeure. Doch die würden ihren Chefs praktisch die Pistole auf die Brust setzen. Denn wenn die nicht bereit sind 40 bis 50 Prozent des Umsatzes zu verschleiern, würden sich die Fahrer einfach einen Unternehmer suchen, der es tut. Derzeit seien die Unternehmer praktisch die Sklaven der Unternehmer. TAXILIZENZEN GEGEN SCHMIERGELD? Um so unverständlicher ist jedoch der ursprüngliche Widerstand der Standesvertreter gegen die Registrierkassen. Schließlich hätten nur dann Unternehmer, die ehrlich arbeiten wollen, eine faire Chance, auch Fahrer zu finden. Im Fachverband für die Personenbeförderung in der Wirtschaftskammer wären die Registrierkassenfans aber in einer klaren Minderheit gewesen. Die Mehrheit hätte sich eine Ausnahme für die Taxis und Mietwagen gewünscht. Wäre es nach ihnen gegangen, dann wären Taxis wie Masseure oder Physiotherapeuten zur „mobilen Gruppe“ gezählt worden. Doch während das Taxigewerbe noch an der Umsetzung der neuen Regelungen arbeitet, kommt ein weiterer Schlag gegen die Glaubwürdigkeit vor allem des Wiener Taxigewerbes. Anfang Juni begann vor dem Wiener Landesgericht ein Prozess um angeblich illegal verkaufte Lizenzen für Taxilenker. Stimmen die Vorwürfe, dann wäre der Vertrauensschaden groß. Immerhin sollen meh rere hundert Taxilizenzen gegen Bares vergeben worden seien. Es ist die Rede von über 300 verschobenen Lizenzen, die für Beträge von 300 bis 800 Euro zu haben gewesen seien. In einem Fall ist sogar von 4 300 Euro Schmiergeld die Rede. Zwei Prüfer der bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Taxikommission sollen im großen Stil gegen Schmiergeld jahrelang angehenden Taxlern die erforderlichen Kenntnisse der Straßen verkehrsordnung sowie Ortskundigkeit bestätigt haben – obwohl diese teilweise nicht einmal Deutsch sprachen. Ein zum Teil geständiger Taxilenker hätte die Behördenmitarbeiter als Vermittler mit Interessenten versorgt. In einigen Fällen hätten die zukünftigen Taxilenker nicht einmal zur Prüfung erscheinen müssen. Sie hätten ihre Taxilizenzen gleich blanko erhalten. Für das Wiener Taxigewerbe kommen diese Erkenntnisse zur Unzeit. Auch wenn alle Medien stets betonen, dass hier die Unschuldsvermutung zu gelten habe und ein Urteil erst für den Herbst erwartet wird, zeigt aber schon das große Interesse an dem Fall, dass hier ein Nerv getroffen wurde. Waren es nicht gerade die TAXI JUNI / JULI / 2016 Wiener Taxifahrer, die mit einer beachtlichen Anti-Uber-Demo gegen illegale Praktiken der Wettbewerber protestierten? Die darauf hinwiesen, dass die Uber-Fahrer nicht über die von ihnen verlangte Lizenz nach bestandener Prüfung verfügen? Und die die Unterschlagung von Steuern und Sozialabgaben anprangerten? Für diejenigen, die eine Liberalisierung der Taxi- und Beförderungsregeln fordern, ist das Wasser auf deren Mühlen, wenn gerade die mit Fingern auf den Wettbewerb zeigen, die selber Dreck am Stecken haben. Genauso unglaubwürdig wäre es, zu behaupten, die aufgedeckten Praktiken seien ein typisch Wiener Problem, ein Schmäh. Denn wenn man mehreren Taxigutachten glauben darf, dann stehen manche deutsche Unternehmer ihren Wiener Kollegen in nichts nach. Es wäre an der Zeit, dass – hier wie dort – endlich aufgeräumt wird. tb Die einzige Fahrtenvermittlung, mit der Sie mehr Geld verdienen! GÜNSTIG FAIR - FLEXIBEL EFFEKTIV - - Aufträge telefonisch oder per App - Kosten der Zentrale reduzieren Sie zahlen nur bei Nutzung des Systems Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten! Tel.: 02403 - 5012750 Fahrer-App mit GPS Tracking Weitere Informationen erhalten Sie unter www.taxikomm24.de Ab Sofort auch in der Schweiz verfügbar
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