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Taxi Times D-A-CH - Juni 2016

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DAS LETZTE UBER UND

DAS LETZTE UBER UND STRIPTEASE- TÄNZERINNEN HABEN ETWAS GEMEINSAM Die Debatte über den Status von Uber­ Fahrern in den USA geht weiter. In der Zeitschrift „Bloomberg“ schreibt Noah Feldman, ein Kolumnist von „Bloomberg“ und Professor für Verfassungsrecht und internationales Recht: „Möglicherweise sind Sie der Ansicht, dass Uber und Striptease-Tänzerinnen nicht in denselben Satz gehören. Aber beide haben ein großes In teresse an der wichtigen rechtlichen Frage der Sharing Economy: Wer ist selbstständiger Auftragnehmer und wer Angestellter?“ Ein Bundesberufungsgericht hat kürzlich entschieden, dass Striptease­ Tänzerinnen Angestellte sind. Wirklich interessant: Striptease-Tänzerinnen und Uber in einem Satz … Wie kam der Professor auf diese „heiße“ Verbindung? „Der Fall entstand aus einer Klage von Striptease-Tänzerinnen, die in verschiedenen Lokalen in Maryland arbeiteten. Die Tänzerinnen erhielten von den Lokalen kein Gehalt, denn diese bestanden darauf, dass es sich um selbstständige Auftragnehmerinnen handelte. Ab September 2011 ließen die Lokale die Tänzerinnen einen Vertrag unterschreiben, mit dem genau dies vereinbart wurde. Die Tänzerinnen erhielten Trinkgelder und etwas, das das Gericht schicklich als „Leistungsgebühr“ umschrieb. Trotz der von ihnen unterzeichneten Verträge beschlossen einige der Tänzerinnen, die Lokale zu verklagen. Sie behaupteten, sie seien Angestellte und hätten ein Recht auf den Mindestlohn. Das Gericht entschied zugunsten der Tänzerinnen, mit der Begründung, das Rechtskriterium sollte den wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen. Hauptsächlich lag der Fokus darauf, „wie sehr die Lokale den Tänzerinnen Vorschriften machen dürfen. In der Urteilsbegründung heißt es, dass die Lokale den Tänzerinnen Dienstpläne vorschrieben, Regelungen für den Arbeitsplatz und die Gebühren für private Striptease- Aufführungen festsetzten. All dies zusammen seien mehr Vorschriften, als man von einem Kunden eines selbstständigen Auftragnehmers erwarten würde“. „Das Faszinierende an der Urteilsbegründung ist, dass die meisten der vom Richter zitierten Fakten auch auf Uber-Fahrer zutreffen. Uber schreibt den Fahrern zwar keine Dienstpläne vor, legt aber detaillierte Regelungen und Vorschriften fest. Was man aus diesem Fall mitnehmen kann, ist daher, dass Gerichte Jobber mit größerer Wahrscheinlichkeit als Angestellte bezeichnen, als es die bestehenden Rechtskriterien vermuten ließen.“ wf JETZT ABONNIEREN UND KEINE WICHTIGEN THEMEN VERPASSEN LESEN SIE IN DER NÄCHSTEN AUSGABE DER TAXI TIMES DACH: MAINZ, WIE ES SCHRUMPFT UND SCHIMPFT: Die Stadt will die Zahl der Taxikonzessionen verkleinern. Nicht jeder findet das gut. ÖSTERREICH, WIE ES SCHIMPFT UND SCHRUMPFT: Seit Januar müssen Taxiunternehmen eine Registrierkasse einsetzen. Eine erste Bilanz FOTOS: Fotolia/ Alexander Y, Fotolia/ kamasigns, Fotolia/ Aleksandar Mijatovic IMPRESSUM Verlag taxi-times Verlags GmbH Frankfurter Ring 193 a 80807 München, Deutschland Telefon: +49 (0)89/14838791, Fax: +49 (0)89/14838789 E-Mail: info@taxi-times.taxi, Internet: www.taxi-times.taxi Geschäftsführung: Jürgen Hartmann Bankverbindung Stadtsparkasse München BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828 IBAN: DE89701500001003173828, BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion Tom Buntrock (tb); Jan Cassalette (jc); Wim Faber (wf), Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.) redaktion@taxi-times.taxi Mitarbeiter dieser Ausgabe Sascha Bors (sash), Tobias Luksch (tl), Özgür Mergün (öm), Axel Ulmer (au) Grafik & Produktion Katja Stellert (Artdirektion), Martina Jacob, Bettina Knoop Raufeld Medien GmbH, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin Telefon: +49 (0)30/ 69566589 Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi Telefon: +49 (0)89/14838792, Fax: +49 (0)89/14838789 Druck Chroma Druckerei Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen Taxi Times DACH erscheint seit 2016 in Kooperation mit Erscheinungsweise 6 x pro Jahr Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 28 € ISSN-Nr.: 2367-3834 Weitere Taxi-Magazine aus dem Taxi-Times Verlag: Taxi Times International (englischsprachig), Taxi Times Berlin, Taxi Times München 34 JUNI / JULI / 2016 TAXI

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