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Taxi Times D-A-CH - Juni 2016

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INTERVIEW

INTERVIEW ERFOLGREICH VOR GERICHT: DIETER SCHLENKER UND HERWIG KOLLAR »WIR KONNTEN EINEN UMSATZVERLUST VON 180 MILLIONEN EURO VERHINDERN« Dieter Schlenker (60) gründete 2007 die Taxi Deutschland eG und ist dort – wie auch seit 30 Jahren bei der Taxi Frankfurt eG – Vorstandsvorsitzender. Ebenso lange befasst sich Herwig Kollar als Rechtsanwalt in Frankfurt mit dem Schwerpunkt Taxi. Der Jurist ist Vorsitzender der Frankfurter Gewerbevertretung Taxi Union und seit Oktober 2015 zudem Mitglied im Vorstand des Bundesverbands BZP. Kollar bezeichnet die ersten 27 Jahre seiner Tätigkeit als „Klacks“ im Vergleich zu dem, was in den letzten drei Jahren auf das Taxigewerbe eingebrochen sei. Schlenker und Kollar haben in den letzten Jahren erfolgreich gegen die Ver mittlungsapplikation UberPOP und gegen die Rabatt aktion von mytaxi geklagt. Beide Verfahren sind aber noch nicht abgeschlossen. Taxi Times: Herr Schlenker, waren Sie schon einmal in Karlsruhe? DIETER SCHLENKER (DS): Als Tourist ja, aber vor dem dortigen Bundesgerichtshof noch nicht. Dort wäre die nächste Instanz, falls das Unternehmen Uber nach der verlorenen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Frankfurt nun den Bundesgerichtshof anrufen würde. Rechnen Sie damit? DS: Ja, davon ist auszugehen. Andernfalls würden sie sich den Weg vor den Europäischen Gerichtshof verbauen. In drei Sätzen Herr Kollar: Worum geht es bei diesem Verfahren? HERWIG KOLLAR (HK): Letztlich geht es um die Frage, ob das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Deutschland auch für kapitalstarke US-Unternehmen gilt oder ob sie es sich erlauben können, sich über deutsche Gesetze einfach hinwegzusetzen. Die Vermittlung von entgeltlicher Personenbeförderung an Privatfahrer über die App UberPOP ist aus unserer Sicht ein eindeutiger Verstoß gegen das PBefG. Mit unserer Klage wollten wir deshalb ein Verbot von UberPOP erreichen. Was Ihnen in den ersten beiden Instanzen ja auch gelungen ist. Wie haben das Amtsgericht und in der Berufungsverhandlung das Landgericht das Verbot von UberPOP begründet? HK: Beide Instanzen haben folgendes festgestellt: Wer in Deutschland gegen Entgelt gewerblich Personen befördern will, braucht dafür eine Genehmigung. Die von Uber vermittelten Fahrer haben diese Genehmigung nicht. Uber betont immer wieder, sie seien lediglich der Vermittler. Als Kläger mussten Sie nun das Gericht überzeugen, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch Uber gesetzeswidrig handelt. HK: Wir konnten klarmachen, dass bereits die Vermittlung als Gesetzesverstoß zu werten ist. Herr Schlenker, sie haben nicht als Vorstand der Taxi Frankfurt eG, sondern als Vorstand von Taxi Deutschland geklagt. Warum? DS: Damit das Urteil auch bundesweit Rechtskraft hat. Taxi Deutschland vertritt Taxizentralen in ganz Deutschland. Als Taxi Frankfurt hätten wir nur ein Verbot in Frankfurt erreicht. Uber darf seit dem ersten Urteil im März 2015 die App UberPOP nicht mehr anbieten. Können Sie uns erklären, warum Taxi Deutschland erst eine Sicherheitsleistung hinterlegen musste, damit das Verbot auch in Kraft trat? HK: Das Urteil des Landgerichts Frank furt war mit Rechtsmitteln angreifbar. Solange das geschieht, ist es noch nicht rechtskräftig und nur vorläufig vollstreck bar. Da ja für den Unterlegenen theo retisch die Chance besteht, dass in weiteren Gerichts verfahren das Urteil abgeändert wird, muss derjenige, der das vorläufige voll streckbare Urteil vollstrecken will, eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um mög liche Schadenersatzansprüche des Gegners zu gewährleisten. Das Landgericht hat die Summe auf 400 000 Euro festgelegt. Hatte Taxi Deutschland so viel Geld in der Portokasse? DS: Nein, natürlich nicht. Aber alle Zentralen haben zusammengelegt. Wie übrigens auch bei unserem Verfahren gegen die Rabattaktion von mytaxi. Auch die Zentralen, die bei taxi.eu dabei sind, haben uns finanziell unterstützt. 400 000 Euro liegen seitdem auf einem Treuhandkonto, dazu die vielen Anwalts ­ und Prozess kosten. Ist es das wert? HK: Auf jeden Fall. Blicken wir doch nur nach Nordamerika, wo die Umsätze des 6 JUNI / JULI / 2016 TAXI

INTERVIEW Man sieht Herwig Kollar (l.) und Dieter Schlenker die Erleichterung über die bisher gewonnenen Verfahren an. Und doch ist es noch lange nicht aus ge standen. FOTO: Taxi Times Taxigewerbes durch die UberPOP­ Konkurrenz um 30 bis 65 Prozent zurückgegangen sind. Setzen wir diese Zahlen einmal in den deutschen Städten ein, in denen UberPOP damals schon gestartet war. Hamburg, Berlin, München, Frankfurt und Düsseldorf … HK: … mit zusammen etwa 16 000 Taxis. Wenn Sie nun bei jedem Taxi von einem Umsatzrückgang von 1 000 Euro pro Monat ausgehen, dann reden wir allein in diesen fünf Städten von einem Umsatzverlust von monatlich 15 Millionen Euro und 180 Millionen Euro im Jahr, den wir verhindern konnten. Da soll mir keiner sagen, dass sich der Kampf nicht lohnen würde. Er ist notwendig, um die Interessen des Taxigewerbes zu schützen. Für den Einzelnen hat diese Summe kaum Relevanz. HK: Ja, weil der Taximarkt in Deutschland traditionell lokal organisiert ist. Wenn nun aber Mitbewerber auftreten, die das Ganze überregional managen können, dann muss natürlich auch das finanzielle Potenzial überregional begutachtet werden. Laut einer BZP­ Statistik beträgt der jährliche Taxiumsatz fünf Milliarden. Wenn Uber und vielleicht auch bei entsprechender Marktmacht mytaxi davon träumen, sich davon 20 Pro zent Vermittlungspro vision abzuzwei gen, dann wird klar, welche Summen hier zustande kommen. Das erklärt, warum solche Unternehmen mit einem so un geheuren Kapitalaufwand in unsere Branche rein preschen. Diese Investitionen müssen bei Uber, mytaxi und Co über die Vermittlungsprovisionen wieder zurück fließen. Das Taxigewerbe muss begreifen, dass es gegen solche Mitbewerber nur eine Chance hat, wenn es das ausschließlich lokale Denken aufgibt und sich auf überregionaler Ebene engagiert. Uber, aber auch mytaxi mit seiner Rabattaktion sind der Meinung, dass man durch alte und unmoderne Gesetze ausgebremst wird. Uber beschäftigt weltweit unzählige Lobbyisten, um auf der politischen Ebene die notwendigen Gesetzesanpassungen durchzubringen. In Brüssel tut sich dahingehend auch einiges. Ihre Einschätzung, Herr Kollar? HK: Uber ist ein Musterbeispiel eines ameri kanischen Unternehmens, das eigene wirtschaftliche Interessen durch einen hohen finanziellen Aufwand für Lobby isten durchzusetzen versucht. Dabei versucht man natürlich auch, Parlamentarier und Regierungsmit arbeiter zu beeinflussen. Besonders in Brüssel sind die Uber-Lobbyisten sehr aktiv und konnten dort bereits einen ersten Anfangserfolg verbuchen. Welchen? HK: Die EU-Kommission hat Leitlinien zum Umgang mit Sharing-Economy ­Modellen veröffentlicht, die den Eindruck erwecken, als hätte Uber diese Sätze diktiert. Hat damit das Taxigewerbe bei der EU schon verloren? HK: Den Eindruck könnte man gewinnen. Wir müssen unsere Anstrengungen in der EU und auch in den Nationalstaaten verstärken. Verdoppeln reicht hier schon gar nicht mehr aus. Ich bin aber zuver sichtlich, dass wir die Politik u TAXI JUNI / JULI / 2016 7

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