Aufrufe
vor 7 Jahren

Taxi Times D-A-CH Oktober/November 2016

  • Text
  • Uber
  • Taxis
  • Oktober
  • November
  • Taxifahrer
  • Taxibranche
  • Fahrer
  • Berliner
  • Taxameter
  • Berlin
  • Dach
  • Einzelseiten

GEWERBEPOLITIK dem

GEWERBEPOLITIK dem Kofferraum ein Greifarm ausfährt, der den Rollator der Seniorin zusammenklappt und einlädt? Das Taxigewerbe hingegen hat in den letzten Jahren seine Qualitätsmaßnahmen im Bereich Service massiv verstärkt und setzt dabei in erster Linie auf den Faktor Mensch. 6. Krempelt Taxi-Sharing das Gewerbe um? Gerne wird in der Öffentlichkeit das Bild erzeugt, das Taxigewerbe wehre sich gegen neue, ökologisch sinnvolle Beförderungsmöglichkeiten. Die Antwort: Die Branche investiert schon seit Jahren verstärkt in Großraumtaxis, mit denen bis zu acht Personen befördert werden können. In immer mehr deutschen Städten sind Bus-Taxi- Flotten im Einsatz. Im Geschäftsfeld der Zubringerdienste für Reisebustouren werden seit Jahren die Kunden von verschiedenen Abholadressen zu einer Tour eingesammelt. Anrufsammeltaxi-Systeme und Linienersatzverkehre funktionieren schon länger, als es den Begriff Car-Sharing im deutschsprachigen Raum überhaupt gibt. Aktuell arbeiten Vermittlungszentralen und deren Systemanbieter intensiv an technischen Lösungen, um Fahrstrecken so zu legen, dass mehrere Kunden mit verschiedenen Zielen unterwegs zu- und wieder aussteigen und sich die Kosten teilen können. Die Nachfrage wird nicht bezweifelt. Sammel- Taxis werden den Markt verändern. Sie werden Lücken innerhalb des konventionellen ÖPNV schließen. Eine entsprechend engere Integration von Taxi in das Verkehrsangebot von Bussen und Bahn wird den ÖPNV mit einfachen Mitteln schnell und günstig verbessern und den motorisierten Individualverkehr gleichzeitig einschränken. Ziel ist ein ÖPNV-System mit einem qualitativ hochwertigen Tür-zu-Tür-Nahverkehr, der flexibel, günstig und ökologisch vertretbar ist. Dabei wird Taxi-Sharing eine wichtige Rolle spielen. 7. Sind die neuen Mobilitätsportale nicht eine sinnvolle Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten im Interesse des Kunden? Die Antwort: Grundsätzlich ja. So wie wir unzweifelhaft auch neuen Wohnraum brauchen. Die Frage ist nur, ob wir dabei das Feld den Heuschrecken überlassen oder in sozialen Wohnungsbau investieren? Die Taxibranche ist längst im digitalen Zeitalter angekommen. Wenn sich Gesamtverkehrssystem und Nutzungsverhalten stetig ändern, muss auch das Taxi seine Rolle im urbanen Mobilitätsmix neu finden. Taxis im Rahmen von Mobilitätsportalen ergänzen den ÖPNV. Uber, mytaxi, Google, Daimler Benz und Co kannibalisieren ihn. Das Fazit: Das Taxigewerbe ist bereit, alte Zöpfe abzuschneiden, wird aber keineswegs mit allen Traditionen brechen. Es setzt Beständigkeit gegen Schnelllebigkeit und Kundenorientiertheit gegen Profitgeilheit der neuen Anbieter. Eine gut stehende Defensive (Beibehaltung wichtiger Kernpunkte des PBefG) ist zur Wahrung der Mobilität der Bevölkerung unerlässlich. In der Offensive setzt die Taxibranche auf Qualität und intensivere Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsträgern. Die Kombination mehrerer Verkehrsmittel ist keine Bedrohung, sondern die Lösung. Alle, die mobil sein wollen und müssen, erhalten ein auf sie zugeschnittenes Taxiangebot. Will die Presse ihrer Verantwortung gerecht werden, müssen Redakteure und Journalisten die richtigen Antworten erhalten. Sie müssen aber auch dem Gewerbe besser zuhören. Nicht nur bei Pressegesprächen mit dem Bundesverband, sondern bei jeder einzelnen Unterhaltung im Taxi. sb/jh Kurz und einfach: Die junge Dame links muss die Informationen zur neuen Taxi-Kampagne in einen 30-sekündigen Radiobeitrag packen – inklusive O-Ton von BZP-Präsident Michael Müller. 10 OKTOBER / NOVEMBER / 2016 TAXI

Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Finanzen, lässt ab 1. Januar Berliner Taxibetriebe verstärkt kontrollieren. BERLINER FISKAL-OFFENSIVE Die Finanzverwaltung der Hauptstadt wird ab 1. Januar Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden. Gefordert wird sogar das INSIKA-Verfahren. FOTOS: Taxi Times, www.berlin.de Das geht aus einem Schreiben vom 26. September 2016 der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hervor, in dem die Ergebnisse einer Gesprächsrunde, bei der auch Vertreter Berliner Taxiverbände teilgenommen haben, protokolliert wurden. Demnach müssen „alle im Taxameter erfassten steuerlich relevanten Einzeldaten vollständig und unveränderbar gespeichert und jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die digitalen Einzelaufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten können durch den Einsatz von sogenannten Fiskaltaxametern gewährleistet werden. Nach dem gegenwärtigen Stand ist hierfür – neben anderen – insbesondere das INSIKA-Verfahren geeignet.“ Keine andere Finanzverwaltung hat sich bisher so eindeutig erklärt wie die Berliner und niemand sonst in Deutschland hat bisher das INSIKA-Verfahren als „insbesonders geeignet“ bezeichnet. Die große Mehrheit der über 8 000 Berliner Taxis muss nun umgestellt werden. Die meisten Unternehmer entscheiden sich dabei für ein INSIKA-System. Hochbetrieb für die Funkwerkstätten und die Anbieter entsprechender Dienstleister zur Auslese der (signierten) Fiskaldaten. Die Zeit wird knapp, denn Berlins Finanzverwaltung stellt unmissverständlich klar, dass mit Ablauf des 31. Dezembers 2016 die Übergangsfrist des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 endet und somit jedes Berliner Taxiunternehmen ab 1. Januar die Anforderungen des BMF-Schreibens erfüllen muss. „Die Nichterfüllung dieser Pflichten wird als schwerer Verstoß gegen die steuerrechtlichen Pflichten gewertet“, schreibt die Behörde. Man werde „neben möglichen Hinzuschätzungen“ auch „den Betrieb eines Taxis ohne sog. Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und ggf. das LABO gem. § 25 PBefG über diesen schweren steuerrechtlichen Verstoß zur Überprüfung der Zuverlässigkeit des betreffenden Unternehmers informieren“. Das angesprochene LABO ist die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Berliner Taxikonzessionen, die in der Hauptstadt ohne Beschränkung erteilt werden. § 25 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erlaubt den Behörden, erteilte Genehmigungen zu widerrufen, wenn beispielsweise der Taxiunternehmer „die sich aus seinem Unternehmen ergebenden steuerrechtlichen Verpflichtungen wiederholt nicht erfüllt oder in schwerwiegender Weise dagegen verstoßen hat.“ Das LABO, das aufgrund eines kürzlich veröffentlichten Gutachten, wonach 77 % der Berliner Taxis von irregulär arbeitenden Unternehmen betrieben werden, zum Handeln gezwungen ist, hat bereits angekündigt, aus den Meldungen durch die Finanzbehörde die gesetzlichen Folgerungen zu ziehen. jh

TaxiTimes D-A-CH