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Taxi Times D-A-CH Oktober/November 2016

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NEWS ZAHLREICHE VERSICHERER SIND BEI DER TAXIMESSE Zu den über hundert Ausstellern, die am 4. und 5. November bei der Europäischen Taximesse in Köln ihre Produkte und Dienstleistungen rund um das Taxigewerbe zeigen, zählen auch zahlreiche Versicherungsgesellschaften bzw. Makleragenturen. Die Carl-M. Götte KG aus Köln entwickelt individuelle Konzepte für Fahrzeugflotten und Fuhrparkbetriebe, hat aber auch passende Angebote zur Altersvorsorge für Taxiunternehmer und Taxifahrer. Die FVO Versicherungsmakler betreiben Büros in München und Berlin und haben daher große Erfahrung im Bereich Taxi-Kfz- Versicherung für Großstadtbetriebe. Aus dem oberbayerischen Bad Tölz reisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur Klemmer an (siehe neben stehende Meldung). Die R+V Allgemeine Versicherungen zeigen sich in Köln als eine von wenigen Gesellschaften, die überhaupt noch Taxis versichern. Zu ihnen zählt auch die Allianz, für die sich die aus Baden-Baden stammende Generalvertretung Eckhard Winkler angemeldet hat, und die ebenfalls auf der Messe anwesende Württembergische. Für die Kölner Versicherungsgruppe Götte ist die Europäische Taximesse ein Heimspiel. Insgesamt sind sechs Versicherungsgesellschaften bzw. -makler in Köln. Den flächenmäßig größten Messestand aller Versicherer hat standesgemäß die Iduna, deren Marke VDK die älteste Taxiversicherung des Taxigewerbes ist. Eine ganz spezielle Form der Versicherung bietet die Mobile Garantie an. Hier können sich Taxiunternehmen gegen die Reparatur- und Werkstattkosten absichern, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist anfallen. jh DIE AUSWAHL IST GERING Taxibetriebe, die im Jahr 2016 mehrere Unfälle hatten, bekommen die Quittung dafür aktuell von ihrer Kfz-Versicherung. Entweder ihnen wird direkt gekündigt oder aber der Beitrag wird so kräftig angehoben, dass der Unternehmer von sich aus nach einer Alternative suchen muss. Und hierbei fündig zu werden, ist gar nicht so einfach, da nur noch wenige Gesellschaften überhaupt Taxis versichern. Laut Jürgen Simon vom Berliner Versicherungsmakler FVI, einem Spezialisten für Taxiversicherungen, sind das Zurich, VDK, Allianz, Württembergische und Kravag. Peter Renner, Mitarbeiter der ebenfalls mit Taxiversicherungen vertrauten Agentur FVO in München und Berlin, hat dafür Verständnis: „Große Unfälle verursachen schnell einen Schaden von 30 000 bis 40 000 Euro. Der jährliche Versicherungsbeitrag beträgt 3 000 Euro.“ Da ist vielen Gesellschaften das Risiko zu hoch. „Dennoch“, betont die Filialdirektion Berlin der Zurich- Versicherung, „gibt es auch immer wieder Anbieter, die versuchen, die Taxis erst mal sehr billig zu versichern, bei denen aber dann zum Beispiel auch unterjährige Anpassungen beim Überschreiten der gewünschten Schadenquote in diesem Jahr möglich sind oder gar Selbstbeteiligungen in der Haftpflichtversicherung bestehen.“ Der Tipp der Zurich lautet daher: „Lesen Sie auch das Kleingedruckte, wenn Sie den Anbieter noch nicht so gut kennen – oder fragen Sie ganz einfach und lassen Sie alles im Beratungsprotokoll bestätigen.“ jh Solche Schäden führen zu empfindlichen Hochstufungen. FOTOS: Taxi Times, Taxi- und Kfz-Bedarf GmbH Sofort verfügbar. Taxi Lagerfahrzeuge: z.B. Ford Mondeo und Ford Galaxy Alle Fahrzeuge unter www.ford-taxi.de UTO PIEROTH … die bessere Wahl GmbH & Co. KG Auto Pieroth GmbH & Co. KG Rüdesheimer Str. 92–94, 55545 Bad Kreuznach [email protected] Rufen Sie ihren Taxi-Spezialist Marco Sauer an 0671 834 15-21

RECHT »MORGENSTUND HAT GOLD IM MUND« ZU WÖRTLICH GENOMMEN Kein Zweifel: Übergriffe auf Taxifahrer gehen gar nicht. Doch wenn es so weit kommt, haben Taxifahrer Anspruch auf Schadenersatz. So wie ein Taxifahrer aus München, der das Verhalten seines Fahrgastes nicht hinnehmen wollte und auf Schmerzensgeld klagte. Der Richter am Amtsgericht München (Urteil vom 30. April 2015, Az. 213 C 26734/14) gab ihm Recht und sprach ihm 500 Euro Schmerzensgeld zu. Was war passiert? ALKOHOLISIERTER FAHRGAST RANDALIERT Bei einer Nachtfahrt stritten sich der Taxifahrer und sein Fahrgast. Der Fahrgast bemängelte die Fahrweise des Taxlers, er sei extra langsam gefahren und hätte an jeder gelben Ampel angehalten. Der alkoholisierte Fahrgast wollte schließlich das Taxi verlassen. Der Fahrer bestand auf sein Fahrtgeld. Schließlich nahm der Fahrgast einen 100-Euro- Schein aus seiner Tasche und versuchte, diesen dem Taxifahrer in den Mund zu stopfen. Der Taxifahrer erlitt dadurch eine zwei Zentimeter lange, blutende Schürfwunde im Gesicht unterhalb des Auges und eine Prellung. Der zuständige Richter am Amtsgericht München verurteilte den Fahrgast zur Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld, da die Handlung des Fahrgastes als tätliche Beleidigung zu werten sei. Das Gericht berücksichtigte bei der Höhe des Schmerzensgelds, dass der Taxifahrer glücklicherweise nur leichteste Verletzungen erlitten hat, nur einen Tag arbeitsunfähig war und nicht stationär behandelt werden musste. Der Text wurde Taxi Times von Rechtsanwältin Heike Mareck, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, www.kanzlei-voigt.de, zur Verfügung gestellt. 3 PRAXISTIPPS ZUM THEMA SCHMERZENSGELD 1. Hat jeder nach einem Verkehrsunfall oder einer Schlägerei einen Anspruch auf Schmerzensgeld? Maßstab ist hier § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach kann infolge körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen eine „billige“ Entschädigung in Geld gefordert werden. Daher ist es wichtig, dass Sie nach einer unverschuldeten Schlägerei oder nach einem Angriff sofort das Krankenhaus oder einen Arzt konsultieren, damit dieser die Verletzungen dokumentieren kann. Schieben Sie das nicht auf die lange Bank, denn dann würde Ihr Gegenüber nur behaupten, Sie hätten sich die Verletzung woanders zugezogen. 2. Wer muss was beweisen? Wenn der Geschädigte nach einer Verletzung Geld haben möchte, muss er einerseits beweisen, dass er einen Schaden durch den Schädiger erlitten hat, und andererseits, welchen Schaden genau. Hierfür wird häufig ein Sachverständigengutachten eingeholt. 3. Wie hoch sind die Beträge? Pauschale Angaben sind nicht möglich. Da alles vom Einzelfall abhängt, gibt es keine ausführlichen Übersichten, auch eine Schmerzensgeldtabelle mit entsprechenden Angaben kann nur als Richtschnur dienen. Aus einer Sammlung von Gerichtsurteilen ergeben sich aber bestimmte Erfahrungswerte. TAXI OKTOBER / 2016 17 Der Echte – signiert selber. Gewohnte Qualität und Funktion auf neuer leistungsfähiger Basis. Die Zukunft im Taxi. Spiegeltaxameter SPT-03 Gerüstet für die Zukunft im Taxi Automatische Abdunkelung durch dimmbares Glas Steuert auch die Abblendung der Außenspiegel Aktive und passive Pausenerfassung Optional: INSIKA® signierte Fiskaldaten, keine Zusatzbox Neues NFC Card Abrechnungssystem HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Fax: +43-662/439011-9 www.fiskaltaxameter.expert www.dachzeichen.de www.hale.at

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