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Taxi Times D-A-CH Oktober/November 2016

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GEWERBEPOLITIK SIEBEN

GEWERBEPOLITIK SIEBEN WICHTIGE ANTWORTEN Die öffentliche Darstellung des Taxigewerbes in Politik und Medien ist unbefriedigend. Das zu verbessern, ist ganz einfach. Man muss nur auf die immer gleichen Fragen die richtigen Antworten geben. Journalisten der Tagespresse stellen – so wie hier beim Pressegespräch des BZP – die immer gleichen Fragen. Wir müssen ihnen klare und einfache Antworten geben. Die vom Deutschen Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) am 19. Oktober in Berlin vorgestellte Imagekampagne soll den Blick wieder mehr auf die Stärken der Taxibranche lenken als auf schwarze Schafe in den eigenen Reihen oder auf das Geschäftsgebaren von Mitbewerbern. Die Botschaften auf Plakaten, in Flyern oder filmischen Simple-Shows sollen die Politiker aufklären, deren Entscheidungen die Zukunft des Gewerbes prägen werden. Sie sollen den Kunden die Verlässlichkeit klarmachen und den Journalisten die Modernität der Branche vor Augen führen. Journalisten und Redakteure, inklusive der vielen Praktikanten, schreiben nahezu täglich über das Taxi. Wenn mal wieder ein übler Unfall passiert ist, ein menschenverachtender Überfall stattfand, das Taxifahren teurer wird, Fahrgäste stehen gelassen oder beschimpft wurden oder unsere neuen globalen Wettbewerber keine Gelegenheit auslassen, sich selbst als die Heilsbringer einer besseren mobilen Gesellschaft und die Taxibranche als antiquierte, ewig gestrige Monopolisten darzustellen. Diese allzu einseitige und aus Halbwissen entstandene Darstellung schafft eine Kluft zwischen öffentlicher Wahrnehmung der Dienstleistung „Taxi“ und veröffentlichter Meinung zum Gewerbe. Während Taxikunden die Leistungen der Branche durchweg loben, müssen sie in der Zeitung genau das Gegenteil lesen. Man darf den Redakteuren das gar nicht unbedingt vorwerfen. Damit Taxi an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag funktioniert, müssen im Hintergrund viele organisatorische, technische und gesetzgeberische Rädchen ineinandergreifen. Oft fehlt im schnelllebigen Nachrichtengeschäft die Zeit, diese komplexen Sachverhalte zu hinterfragen. Oder aber sie werden hinterfragt und es werden falsche Antworten gegeben. Das ist fatal und unnötig, denn die aktuellen Probleme der Taxibranche führen zu den immer gleichen Fragen der Journalisten. Zum Beispiel: FOTOS: Taxi Times, Raufeld Medien 8 OKTOBER / NOVEMBER / 2016 TAXI

GEWERBEPOLITIK 1. Was tut das Gewerbe gegen Schwarzarbeit? Die Antwort: Eine große Mehrheit ehrlicher Unternehmer kämpft seit Jahren gegen eine relativ geringe Anzahl von Betrügern, die aufgrund mangelhafter staatlicher Kontrollsysteme mafiöse Strukturen aufbauen und das gesamte Gewerbe in Verruf bringen konnten. Forderungen, die zuständigen Aufsichtsbehörden personell besser auszustatten, wurden von der Politik ebenso ignoriert wie die Idee, den freiwilligen Einbau sogenannter Fiskaltaxameter finanziell zu fördern, was in Hamburg nachweislich erfolgreich war. Beim Thema Schwarzarbeit muss der Fokus auf das Politik- und Behördenversagen in vielen Regionen gelenkt werden, anstatt ein ganzes Gewerbe zu diffamieren. 2. Gehört die Rückkehrpflicht für Mietwagen endlich abgeschafft? Journalisten stellen das Taxigewerbe oft als Dino dar, der nur im Schutze eines nicht mehr zeitgemäßen Gesetzes überleben kann. So sei es nötig, diesen Paragrafendschungel zum Zwecke einer „modernen“ Personenbeförderung zu roden, um neuen Anbietern Raum zu schaffen. Das erklärt Fragen nach nötigen Reformen des Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Meistgenannt ist hier eine Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen aus ökologischen Gründen. Die Antwort: Rückkehrplicht für Mietwagen bedeutet, dass diese nur Aufträge fernmündlich oder am Betriebssitz entgegennehmen dürfen. Liegt nach der Fahrt kein weiterer Folgeauftrag vor, muss ein Mietwagen wieder zu seinem Betriebssitz zurückkehren. Entfällt diese Pflicht, wären Städte ökologisch nicht ent-, sondern noch stärker belastet. Da Mietwagen, anders als Taxis, keine öffentlichen Halteplätze nutzen dürfen, würden sie in Innenstädten, deren öffentlicher Raum sowieso immer knapper wird, umherkreisen und damit den Verkehr verdichten. Oder sie würden private Parkplätze blockieren, sodass der Suchverkehr der privaten Autofahrer zunimmt. Was wiederum auch den Verkehrsfluss zerstört, da Parkplatzsuchende extrem langsam unterwegs sind. 3. Was am Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist „renovierungsbedürftig“? Das PBefG wird in den Medien so dargestellt, als schütze es lediglich das Monopol einer Branche und verhindere Wettbewerb. Die Antwort: Das PBefG ist in Wahrheit ein Verbraucherschutzgesetz. Die Konkurrenten sind Global Player, denen es ausschließlich um das Sammeln von Daten und um Profitmaximierung geht. Statt verlässlicher Taxitarife wollen sie die Preisbildung dem Mechanismus von Angebot und Nachfrage unterwerfen. Das sind Rosinenpicker, die sich nur die lukrativen Kunden greifen. Das Taxigewerbe hat im Rahmen des ÖPNV aber auch soziale Aufgaben und führt viele Fahrten durch, die sich betriebswirtschaftlich alleine nicht rechnen. Arztfahrten, die nur um die Ecke gehen, sind in einem Mix mit langen Fuhren machbar. Blieben sie alleine übrig, wäre es das Ende des Taxigewerbes, mit verheerenden Folgen für die sozialen Sicherungssysteme. Diese Fahrten würden dann für die Allgemeinheit um ein Vielfaches teurer. Das Taxigewerbe ist also erfrischend konservativ. Betriebspflicht, Beförderungspflicht und Tarifpflicht, von den „Modernisierern“ der Personenbeförderung als antiquiert kritisiert, sind im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses unverzichtbar und bieten den Taxikunden Verlässlichkeit und Preissicherheit. 4. Ist die Taxifahrer-Ausbildung noch zeitgemäß? Diese Frage zielt immer auf die Abschaffung der Ortskundeprüfung (OKP). Die Antwort: Ortskenntnisse gehören zwar zu den Kernkompetenzen der Taxifahrer, die Prüfungsform darf im Zeitalter von Navigationsgeräten aber durchaus hinterfragt werden. In diesem Punkt ist das Gewerbe offen für Veränderungen. Mit dem simplen Streichen der OKP ist es aber nicht getan. Parallel dazu müssen die Zugangsvoraussetzungen zum Personenbeförderungsschein sinnvoll verändert werden. Eine Ergänzung der Ausbildung um Dienstleistungskurse und Schulungen zu Rechten und Pflichten eines Taxifahrers sind für die Personenbeförderung zum Sichern von Service und Dienstleistungsqualität unverzichtbar. Der BZP macht der Politik dazu bereits seit Jahren Vorschläge und nennt es „Kleine Sach- und Fachkunde“, doch der Gesetzgeber sieht hier immer noch keinen Handlungsbedarf. Funkzentralen brauchen keine gesetzliche Regelung. Sie bieten ihren Fahrern entsprechende Zusatzkurse an und belohnen die Teilnahme mit mehr Aufträgen. 5. Sind selbstfahrende Autos der Untergang der Taxifahrer? In den Medienberichten über autonomes Fahren schwingt stets der Vorwurf mit, die Branche würde sich unzurei- chend darauf vorbereiten. Es gäbe lediglich „defensive“ Erklärungen, nicht jeder Kunde wolle das und nicht alle könnten das. Die Antwort: Tatsächlich sind die Erfordernisse einer adäquaten Beförderung durch fahrerlose Autos, gerade bei älteren Menschen und allen, die Hilfestellungen benötigen, nicht zu erfüllen. Oder kennen Sie ein autonomes Fahrzeug, aus dem aus u Wir bieten die Produkte von über 150 Versicherungsgesellschaften an

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