ÖSTERREICH UND SCHWEIZ Den Weg zu den Taxis muss sich der Kunde erst durch jede Menge Sandler bahnen. Zusatzschilder machen hier das Halten beson ders teuer: Die Bahn droht mit einer Besitz störungsklage. HARTE ZEITEN FÜR FUNKLOSE Bei den Taxiständen am Salzburger Flughafen und vor dem Hauptbahnhof gibt es Schwierigkeiten bei der Bereitstellung. Das trifft vor allen funklose Kollegen. Kürzlich übernahm das Taximanagement am Flughafen die 81-11 Dienstleistungen, Verein und Co. KG, eine Tochter der Salzburger Funktaxi vereinigung. Um weiterhin Zufahrt zur dorti gen Taxizone zu haben, mussten die Lenker eine Vereinbarung unterschreiben. Bisher kostete die Aufstellung 140 Euro im Jahr. Nach der Vereinbarung wäre die Zufahrt zwar kostenlos gewesen, allerdings muss man dazu eine Schranke passieren, was nur mit einer aufgeladenen Zufahrtsund Geldkarte möglich ist. Gleichzeitig werden pro Durchfahrt eine Infrastruktur abgabe von einem Euro abgebucht. Die Ver einbarung zählt als Infrastruktur Schil der, Beleuchtung, Müllbehältnisse und Aschenbecher sowie Leistungen wie Reinigung, Einteilung und Schneeräumen auf. Aller dings ohne einen Anspruch der Zahlen den auf eine konkrete Leistung, wie es weiter heißt. ORDNUNG IM TAXIGEWERBE Da war Ärger vorprogrammiert, denn die Durchfahrtskosten summie ren sich übers Jahr gesehen laut Angaben einiger Betroffener von bisher 140 Euro auf nun 3 000 Euro. 81-11 begründet diese Maßnahmen damit, man wolle Ordnung ins Taxigewerbe bringen. Überdies sei so eine Vereinbarung schon alleine dadurch notwendig, da man nur so eine rechtliche Handhabe gegen die Lenker erhalte und sich auch nur so der schwarzen Schafe entledigen könne. Lenker und Unter nehmer übten aber auch daran Kritik, dass ein Tarif für Fernfahrten den Fahrern auf gezwungen würde. Neu sei auch ein Taxi schalter im Flughafengebäude. Taxilenker befürchteten, dass der dazu genutzt würde, um Geschäfte an ihnen, den zahlenden Nutzern, vorbei zu vermitteln. Sie fühlen sich fremdbestimmt und einer übermäch tigen Funkzentrale ausgeliefert. Inzwischen haben sich Taxilenker gegen die Strukturabgabe gewehrt. Sie bestanden vor Gericht auf die Einhaltung des Gestat tungsvertrages von 2011, der eben nur die Nutzungsgebühr von 140 Euro jährlich vor sieht. In einem Fall erklärte sich der Flug hafenbetreiber bereits wieder bereit, die Zufahrt nach der alten Vereinbarung zu gewähren. Das Verfahren wurde darauf hin „ruhend“ gestellt. Das zweite Verfahren läuft noch. Demnächst sollen außergericht liche Verhandlungen über die künftige Bewirtschaftung der Taxizone am Flug hafen zum Abschluss geführt werden. Schwieriger bleibt die Situation am Salzburger Hauptbahnhof. Hier wurden die bisherigen drei Spuren zum Aufstellen auf zwei reduziert. Der Rest ist Halteverbots zone. Im Übrigen weisen Schilder darauf hin, dass es sich bei der Fläche um Privat grund der ÖBB handelt. Zuwiderhandlun gen – also widerrechtliches Halten – können so mit einer Besitzstörungsklage geahndet werden, was deutlich teurer werden kann. Der so reduzierte Stand reicht kaum aus, um den Bedarf zu decken. So kommen zum Beispiel kurz hintereinander mehrere Züge alleine aus Wien. Der dadurch entstandene Andrang räumt den Stand in kürzester Zeit ab. Zeitnah den Stand wieder aufzufüllen, ist schier unmöglich, da Lenker, die vorher auf dem vollen Stand keinen Platz gefunden hatten, aufgrund der Parkverbotssituation wieder wegfahren mussten. PLÄNE FÜR WEITERE TAXISPUR Es gibt allerdings konkrete Pläne für eine weitere Taxispur. Taxi-Obmann Erwin Leitner bestätigte gegenüber Taxi Times, dass der Stadtrat dafür bereits grünes Licht signalisiert habe. Um das organisatorisch reibungslos ablaufen zu lassen, müsste eine Ampel installiert werden. Diese Kosten würde die Wirtschaftskammer übernehmen. „Wie schnell eine solche Lösung um zusetzen ist, hängt auch sehr stark vom Verhalten aller Bahnhofskollegen ab“, appelliert Leitner an die Vernunft seiner Kollegen. Nahezu täglich werden die Salzburger Taxizentrale und die Wirt schaftskammer mit Kundenbeschwerden konfrontiert. Diese reichen von Fahrtenver weigerungen bis zu Behinderungen durch Taxis, die sich im nicht erlaubten Bereich aufstellen. „Solange das nicht besser wird, haben wir einen schweren Verhandlungs stand.“ tb, jh FOTOS: Tom Buntrock/Taxi Times 24 SEPTEMBER / 2016 TAXI
ÖSTERREICH UND SCHWEIZ KOMM.-RAT DIR. PETER TUTSCHKU, GESCHÄFTSFÜHRER DER SALZBURGER FUNKTAXI-VEREINIGUNG »ES GIBT KEINE EINZIGE FAHRTENABLEHNUNG MEHR« FOTO: Salzburger Funktaxi-Vereinigung Die Änderungen am Salzburger Flughafen sorgten für Aufregung und zu Streit, der juristisch geklärt werden musste. Peter Tutschku, Geschäftsführer der Salzburger Funktaxi- Vereinigung und der 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co KG, schildert im Gespräch mit Taxi Times seine Sicht der Dinge. TAXI TIMES: Herr Tutschku, Sie haben am Flughafen Salzburg die Parkraumbewirtschaftung übernommen. Doch der Widerstand ist hoch. Was ist schiefgelaufen? PETER TUTSCHKU: Zunächst einmal: Nicht die 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co KG hat sich um die Parkraumbewirtschaftung bemüht, sondern die Verantwortlichen des Salzburger Flughafens sind an uns herangetreten. Warum? Bereits längere Zeit gab es am Airport Salzburg eine Entwicklung, welche nicht mehr hinzunehmen war. Fahrgäste, die zu näheren Zielen gefahren werden wollten, zum Beispiel in die angrenzende Gemeinde Wals-Siezenheim, wurden einfach nicht befördert, weil die Wegstrecke zu „kurz“ ist. Da gab es zahlreiche Vorkommnisse. Haben die Kollegen Beförderungspflicht? Ja, diese ist im § 27 der Salzburger Landesbetriebsordnung für Taxis eindeutig für das Tarifgebiet vorgesehen. Diese gesetzliche Bestimmung wurde laufend verletzt. Es gab auch sonst noch Vor kommnisse, beispielsweise mangelnde Kleidung von so machen Lenkern, der Zustand der Taxifahrzeuge und vieles mehr. Gerade die Nichtfunker fühlen sich gegängelt. Das hat mit Funk- oder Nichtfunkerfahrzeugen überhaupt nichts zu tun. Im Vorfeld gab es dazu einige Besprechungen mit den interessierten Taxilenker/-innen, wo diese heikle Sache diskutiert worden ist. Bei dieser Gelegenheit wurde der Wunsch ge äußert, endlich mal Ordnung in diese Sache zu bringen. Unter der Devise „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ gibt es nunmehr eine kleine Gruppe von Lenkern, die mit dieser neuen Regelung nicht leben können. Fragt sich nur, warum? Weil vielleicht die Nutzungskosten so immens gestiegen sind? Die Kosten von einem Euro pro Einfahrt sind inklusive 20 Prozent Umsatzsteuer, also netto 0,83 Euro, und dienen ausschließlich zur Bezahlung der Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Wenn nun mehr behauptet wird, dass die Kosten jährlich auf 3 000 Euro anwachsen werden, dann empfehle ich mal, den Rechner zur Hand zu nehmen. Sie kommen auf weniger? Nach Abzug von Urlaub, freien Tagen und Ausfalltagen des Taxifahrzeugs verbleiben von 365 circa 300 Einsatztage: Daher würden 3 000 Euro Jahresgebühr bedeuten, dass zehn Mal pro Arbeitstag in den Flughafen eingefahren wird. Das passt ein fach nicht damit zusammen, dass es eine gewisse Anzahl von Unter nehmern gibt, welche die Kleinstunternehmerregelung (15 000 Euro Umsatz im Jahr) beim Finanzamt geltend machen und von der Umsatzsteuer befreit sind. Dass bestimmte Flughafenspezialisten am Tag drei Mal durchfahren, scheint aber doch realistisch. Das wären bei 300 Einsatztagen etwa 750 Euro netto, also immer noch ein Vielfaches der bisherigen Gebühr. Könnten Sie sich eine Durchfahrtsgebühr bei gleichzeitiger Definition einer Maximalpauschale vorstellen? 81-11 Dienstleistungen, Verein & Co KG verlangt diese Gebühr ja nicht für sich, sondern muss den Großteil davon an den Flughafen Salzburg in Form eines Infrastrukturbeitrages abliefern. Zudem haben wir derzeit eine Teilzeitkraft mit der Aufsicht beschäftigt. Wenn es sich rechnet, weiten wir diese Dienstzeiten aus, was wiederum mehr Personalkosten bedeutet. Eine andere Form von Gebühren ist derzeit nicht angedacht, kann aber für die Zukunft auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Ihr Fazit? Letztlich halte ich fest, dass es seit der Übernahme der Parkflächenbewirtschaftung für die Taxizone bisher keinen einzigen Fall mehr bezüglich Fahrtenablehnung gegeben hat. Kein Lenker ist gezwungen, den Flughafen anzufahren und sich den Regeln zu unterwerfen, welche letztlich für unsere Kunden von enormer Wichtigkeit sind. Planen Sie auch am Bahnhof eine Parkraumbewirtschaftung? Der Fall „Bahnhof“ ist leider unser großes Sorgenkind, da wer den diese Fahrtenablehnungen täglich praktiziert. Verbale, aber auch tätliche Auseinandersetzungen unter den Taxilenkern sind leider keine Seltenheit. Hier ist die ÖBB als Grundeigentümer gefordert. Herr Komm. Rat Erwin Leitner, unser Obmann der Wirtschaftskammer, versucht seit geraumer Zeit, eine entspre chende Regelung – ähnlich wie am Flughafen – zu erreichen. Ob das wiederum 81-11 übernehmen wird, glaube ich nicht. Wir danken für das Interview. TAXI SEPTEMBER / 2016 25
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