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Taxi Times D-A-CH - September 2016

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FISKALTAXAMETER Wie man

FISKALTAXAMETER Wie man auf dieser Skizze deutlich sieht, berücksichtigt der aktuelle Gesetzentwurf in erster Linie Registrierkassen. Taxameter sind aber keine Kassen. DAS INSIKA-VERFAHREN Im INSIKA-Verfahren werden die Daten des Taxameters digital signiert. Durch diese Signatur können die Daten nicht mehr unerkannt verändert werden. Die Signatur wird von einer Smartcard (TIM) erzeugt, die von den Finanzbehörden oder in deren Auftrag ausgegeben wird. digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung für Prüfungszwecke. Wie schon länger vom Bundesministerium der Finanzen geplant, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die technischen Anforderungen an diese Sicherheitseinrichtung definieren und anschließend entsprechende Anbieterlösungen zertifizieren. Sie soll verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen sein. Aus Sicht des Taxigewerbes ist diese verspätete politische Vorgehensweise die Ursache der aktuellen Verunsicherung. Denn jetzt ist nicht einmal sicher, ob das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gemeinsam mit dem Taxigewerbe entwickelte INSIKA-Verfahren im Jahr 2020 den technischen Anforderungen entsprechen wird. Ganz verwerfen werde man dieses Verfahren nicht, das machte das BMF in einer Pressemitteilung bereits deutlich. „Die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte INSI­ KA-Smartcard erfüllt heute schon viele Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens. Die INSIKA-Smartcard dürfte somit ohne größeren Aufwand nach kleineren, noch erforderlichen Anpassungen als ein technisches Sicherheitsmodul zertifiziert werden können.“ WIRD INSIKA ANERKANNT? Nun herrscht natürlich große Unsicherheit darüber, ob sich für Taxibetriebe eine Investition in eine Technik lohnt, die von Finanzbehörden mit großer Wahrscheinlichkeit, aber nicht mit Gewissheit anerkannt wird, und die in vier Jahren vielleicht – abermals kostenpflichtig – nachgerüstet werden muss. Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), empfiehlt die Nutzung von INSIKA, da man damit im Falle von Steuerprüfungen „eher auf der richtigen Seite ist“. So sehen das natürlich auch die Taxameter-Hersteller, die nahezu alle zusätzlich zu ihren MID-fähigen Geräten eine Datenbox anbieten, in welche die Taxameter-Aufzeichnungen aufgespielt und nach dem INSIKA-Verfahren signiert und die hinterher auf interne oder externe Datenserver aufgespielt werden können. Hier liegen laut Grätz die großen Vorteile, vor allen für die Unternehmen in Großstädten. Die gespeicherten Einzelaufzeichnungen können direkt in die Buchhaltung übernommen werden, was zu spürbaren organisatorischen Entlastungen führen könnte. Anders sieht es dagegen für Taxibetriebe im ländlichen Bereich aus, wo ein Großteil der Fahrten über Festpreise abgewickelt wird, was zu permanenten aufwendigen Nachbuchungen führt. Nicht zuletzt deswegen sind viele Taxiunternehmer auf der Suche nach einfacheren und günstigeren Lösungen. Sie werden bei den Anbietern fündig, die beispielsweise schichtzettelähnliche Formulare anbieten, bei denen neben den üblichen Aufzeichnungen der Taxameter-Werte auch „unproduktive“ Kilometer dokumentiert werden. „Unproduktive Kilometer“ sind beispielsweise Privatfahrten, Standortfahrten, Werkstattfahrten etc. Andere Unternehmer testen derzeit sogenannte Kassensysteme, bei denen die lückenlose Einzelaufzeichnung aller Fahrten gemäß BMF-Schreiben über eine App vorgenommen wird, in die der Fahrer den jeweiligen Fahrpreis eintippt. Diese Kassenumsätze werden in einer Cloud abgelegt und stehen dem Unternehmer zur Nachbearbeitung zur Verfügung. Optional können auch Schnittstellen zum Taxameter und zu einem Fahrtenbuch hergestellt werden, was dann wiederum die Glaubwürdigkeit gegenüber den Finanzprüfern erhöhen und das Risiko einer Verwerfung und daraus resultierenden Schätzung reduzieren würde. Eine solche Schätzung ist die größte Angst der Taxiunternehmer. Wenn die Steuerprüfer die Anweisungen des BMF-Schreibens ab 2017 tatsächlich umsetzen sollen, gleichzeitig aber niemand definiert, welche Dokumentationen anerkannt werden, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Letztendlich werden dann wohl Finanzgerichte entscheiden müssen. jh ABBILDUNG: Bundesministerium der Finanzen 8 SEPTEMBER / 2016 TAXI

WETTBEWERB NEWSTICKER UNGLEICHER GRENZ- WETTBEWERB FOTOS: Taxi Times, Allygator DEUTSCHE BAHN INTEGRIERT TAXI.EU-APP Das Mobilitätsportal Qixxit, betrieben von der Deutschen Bahn, hat in seinem neuesten Update nun auch die Taxi-App taxi.eu integriert. Damit baut Qixxit sein Angebot in der lückenlosen Tür-zu-Tür­ Mobilität insbesondere im innerstädtischen Bereich weiter aus, denn es kommen etwa 62 000 Taxis europaweit hinzu. „Mit insgesamt 24 direkt angebundenen Partnern und 15 verschiedenen Verkehrsmitteln bietet das Mobilitätsportal damit deutschlandweit die größte Auswahl“, so Frank Merkel, Teamleiter Produktentwicklung und Operations bei Qixxit. Die Bestellung eines Taxis erfolgt über einen sogenannten „App- Switch“. Bestehende Kunden werden direkt an die taxi.eu-App weitergeleitet, neuen Kunden wird der Download von taxi.eu angeboten. Hermann Waldner, Gründer von taxi.eu, zeigt sich euphorisch: „Für unser Netzwerk ergibt sich so eine ganz neue Möglichkeit, unseren Kundenstamm noch weiter auszubauen. Wir freuen uns auf diesen wichtigen Schritt, der abermals die Leistungsfähigkeit des größten europäischen Taxinetzwerks unterstreicht.“ Einen ungleichen Preiswettbewerb liefern sich deutsche und schweizerische Taxi ­ unternehmen im Grenzgebiet der beiden Länder. Vor allen bei den Festpreisen zum Zürcher Flughafen sind die Preisunter ­ schiede immens. Während auf der einen Seite des Rheins (Waldshut) eine Fahrt rund 100 Euro kostet, müssen die Schweizer Unternehmen rund 50 Prozent mehr verlangen. Richtig Zoff gibt es nun im Schweizer Ort Koblenz. Dort hat der „deutsche“ Konkurrent eine temporäre Bewilligung für sechs Monate eingeholt. Die Schweizer Kollegen werden ganz genau hinsehen, ob sich der Grenzgänger an die Regelungen hält. jh KROKODIL FRISST AM TAXIKUCHEN Unter dem Namen Allygator Shuttle testet ein Start-up derzeit Sammeltouren in Berlin. Passagiere bestellen ihre Fahrt per App und werden direkt von ihrem Standort abgeholt und zum Ziel gebracht. Unterwegs können allerdings noch weitere Fahrgäste eingesammelt oder abgesetzt werden. Weil man zum Start der ersten Testphase nur einen Euro verlangt, bleibt man noch unterhalb der Betriebskosten und unterliegt nicht dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). • Taxi-Lösungen • Absenkfahrzeuge • Chamäleon-Modelle • Ein- & Ausstiegshilfen MobiTEC GmbH & Co. KG 0 83 95 / 91 00 89-0 [email protected] www.mobi-tec.de Mobilität ohne Grenzen! aus dem Allgäu

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