Aufrufe
vor 2 Jahren

Taxi Times DACH - 1. Quartal 2021

  • Text
  • Pbefg
  • Berlin
  • Hamburg
  • Uber
  • Taxigewerbe
  • Mietwagen

GASTKOMMENTAR TAXI ? ?

GASTKOMMENTAR TAXI ? ? TAXI ? ALLES UNTER KONTROLLE … ODER WAS? TAXI Die Novelle des PBefG ist verabschiedet. Sie soll den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung illegal agierender Mietwagen geben. Ist das nun ein blauäugiger Papiertiger oder die Chance für fairen Wettbewerb? So richtig zufrieden scheint keiner mit der Novelle zu sein. Weder diejenigen, die unentwegt den digitalen „Fortschritt“ proklamieren, all die Ubers, Lyfts und Mönchs, noch die Interessenverbände des Taxigewerbes. Im Gegensatz zu den Erstgenannten haben die Vertreter des BVTM jedoch einen maßvollen Interessenausgleich propagiert und vor allem einen fairen Wettbewerb als Zielvorgabe angesehen. Nun – ein Gesetzgebungsvorhaben ist am Ende immer ein Kompromiss. Von Scheuers Eckpunkten bis zum nun vorliegenden Gesetz war es ein langer Weg, der drei Dinge klar gezeigt hat: TAXIGEWERBE EINE EINHEIT Zum Ersten wird in allen Phasen von allen Lobbygruppen massiv versucht, Einfluss zu nehmen, zum Zweiten hat sich das Taxigewerbe als Einheit gezeigt, was zumindest so noch nicht zu sehen war. Und zum Dritten: Es werden immer noch in letzter Sekunde überraschende Änderungen aufgenommen, mit denen man vorher nicht rechnen konnte. Von Anfang an war klar, dass der Bund nur den Rahmen vorgibt und den kommunalen Genehmigungsbehörden mehr Spielraum geben will, was insbesondere die Rückkehrpflicht für Mietwagen anbelangt. Überraschend dann auf den letzten Metern die Einführung einer Notbremse im Mietwagenmarkt, nach welcher der Mietwagen dem gebündelten Bedarfsverkehr gleichgestellt werden kann, wenn in Städten ab 100.000 Einwohnern ein Marktanteil von 25 Prozent durch taxiähnliche Verkehre erreicht wird. Also im Klartext: Das Gesetz will einen Hebel einbauen, wenn – wie in Frankfurt und anderswo – die Ubers dieser Welt das Taxigewerbe verdrängen. Mal abgesehen davon, dass die getroffenen neuen Formulierungen eine Spielwiese für uns Anwälte und die Gerichte sind und sicherlich eine Vielzahl von Verfahren produzieren werden, sind da auch noch weitere Bedenken. Ist es nicht so, dass in der Vergangenheit festzustellen war, dass die Genehmigungsbehörden gerade in den Großstädten allzu gerne und allzu oft einfach weggeschaut und keine Kontrollbefugnisse bei Mietwagen ausgeübt haben? Ist es nicht so, dass das Taxigewerbe Beweise en masse gesammelt und an die Behörden weitergeleitet hat, ohne dass von dort Konsequenzen sichtbar waren, sondern im Gegenteil weitere Genehmigungen erteilt wurden? Und ist es nicht so, dass sich alle Kommunen unter Hinweis auf knappe Haushaltsmittel eine Ausweitung der Mitarbeiter in den Genehmigungsbehörden nicht leisten können? Vor diesem Hintergrund neue Kontrollbefugnisse einzuführen und als wirksames Mittel gegen ruinöse Wettbewerbsstrukturen durch Mietwagen vorzusehen, ist bestenfalls blauäugig. Vor allem dann, wenn man diese Kontrollbefugnisse als Ermessensregeln („Kann-Bestimmungen“) einführt und die Betroffenen im Taxigewerbe ein behördliches Einschreiten nicht einklagen können. Denn bei der Kontrolle gilt ja bekanntlich das Opportunitätsprinzip, also alles kann, nichts muss! Und die „öffentlichen Verkehrsinteressen“ sind nicht drittschützend, können also auch nicht eingeklagt werden. ENGER KONTAKT ZU BEHÖRDEN Es wird also darauf ankommen, dass in den Städten das Taxigewerbe gemeinsam mit den Behörden vor Ort in Kontakt ist und Überzeugungsarbeit leistet, um die Kontrollen zu forcieren. Es wird aber auch da rauf ankommen, dass das Taxigewerbe selbst seine Dienstleistung so qualifiziert wie möglich anbietet, um den Behörden so wenig wie möglich Raum für Beanstandungen zu geben. Erst die tägliche Anwendung wird zeigen, ob da am Ende nur ein „Papiertiger“ geschaffen wurde. Also alles unter Kontrolle? Noch lange nicht. au Taxi Times-Kolumnist Axel Ulmer aus Kaiserslautern ist Unternehmensberater und Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungsrecht/PBefG. FOTO: Adobestock / Alexander Limbach, Axel Rühle 32 1. QUARTAL 2021 TAXI

KLEINANZEIGEN TAXIVERMIETUNG Ersatz-Taxi- Vermietung Bundesweit Hotline 08 000-36 86 86 www.taxi-zentrum.de INKLUSIONSTAXI Tel: 0800 590 33 20 Zustellung bundesweit Ersatztaxi Mietwagen BTW-Rollstuhlbus TAXIVERKAUF 95'km, ab 10,-€/Tag Ankauf - Verkauf - Vermietung Telefon: 0 80 41 / 78 89-0 www.taxi-zentrum.de Dacia Lodgy dCi 110 Laurette Taxi 7-Sitzer 80 kW, 6-Schaltgetriebe, Diesel, Euro-6, Sitzplätze: 7; 14.700,- € netto zzgl. Mwst Tel. 0 33 81 / 36 86 85 Netto (zzgl. MwSt.) JETZT BUCHEN KLEINANZEIGEN IN TAXI TIMES Preisachlass für Mehr fachschaltungen: 2-malig 5 % | 4-malig 10 % Dauerbuchung bis auf Wiederruf (Mindestaufzeit 24 Monate) 20% Mailen Sie uns Ihre Anzeige: E-Mail: [email protected] Hotline: 0151 270 829 76 Größe: 43 x 40mm 220 € Größe: 43 x 80mm 410 € Größe: 90 x 30mm 350 € Größe: 90 x 40mm 410 € Anzeigenschluss ist der 20. Mai 2021 TAXI 1. QUARTAL 2021 33

TaxiTimes D-A-CH