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Taxi Times DACH - 1. Quartal 2021

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PBEFG-NOVELLE DIE

PBEFG-NOVELLE DIE WÜRFEL SIND GEFALLEN Am 5. März 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts beschlossen, am 26. März hat der Bundesrat zugestimmt. Die Würfel sind also gefallen – und lagen sie zu Beginn noch mit einer glatten Schulnote „6“ oben (Scheuers Eckpunkte 2019 hatten das Thema weit verfehlt), sind sie mittlerweile bei einer „3“ angekommen. Befriedigend. Die umfassendste Neuerung ist die rechtliche Legitimation des bedarfsorientieren Sammelverkehrs (Pooling). Er wird im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) künftig als „Linienbedarfsverkehr“ (§ 44) und als „Gebündelter Bedarfsverkehr“ (§ 50) bezeichnet. Gerechtfertigt wurde die Aufnahme damit, dass es diese Verkehrsformen ja bereits geben würde (Beispiele Moia. BerlKönig, CleverShuttle), oftmals legitimiert durch § 2, Absatz 7 des PBefG, dessen zeitlich befristete Erlaubnis aber demnächst ausgelaufen wäre. Moia, BerlKönig oder auch CleverShuttle hätten somit größtenteils ihre unter hohem finanziellem Aufwand aufgebaute Flotte wieder vom Markt nehmen müssen. UNTER EINFLUSSS VON MB, VW UND DB Wenn man sich vor Augen führt, dass hinter diesen Marken die Fahrzeughersteller Daimler und Volkswagen bzw. die Deutsche Bahn stecken, wird klar, dass man die Einführung der Paragrafen 44 und 50 zu keinem Zeitpunkt hätte verhindern können. Eine weitere grundlegende Neuerung ist die Abschaffung der Ortskundeprüfung, dafür soll eine kleine Fachkunde als Voraussetzung für den Personenbeförderungsschein eingeführt werden. Geändert wird dafür der Paragraf 49 der Fahrerlaubnisverordnung. Die Politik muss jetzt ganz schnell die Inhalte dieser Fachkunde festlegen und dabei auch die Frage klären, ob sie bundeseinheitlich definiert werden. Bis zuletzt wäre diese kleine Fachkunde nur für angehende Taxifahrer nötig gewesen, erst ganz zum Schluss wurde sie auch auf Mietwagenfahrer erweitert. Änderungen gibt es auch bei der Tarifpflicht. Sie wird bei sogenannten Bestelltfahrten gelockert, indem die Kommunen die Möglichkeit zur Definition eines Tarifkorridors mit Mindest- und Höchstgrenze erhalten. Für bestimmte Strecken können die Kommunen auch Festpreise bestimmen. TRANSPARENTE MOBILITÄTSDATEN Komplett neu ist die Verpflichtung für Plattformbetreiber und für Anbieter von Personenbeförderungsleistungen, künftig Mobilitätsdaten zur Verfügung stellen zu müssen. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen wurde im Gesetz mittlerweile klargestellt, dass diese Datenbereitstellungspflicht nur für den klassischen Linienund Gelegenheitsverkehr gilt, somit nicht für freigestellte Verkehre sowie für Ausflugs- und Fernfahrten. Einzelunternehmer sind hiervon ebenfalls ausgenommen. Bleibt zum Schluss die Frage, was aus der Rückkehrpflicht geworden ist. Scheuer hätte sie gerne abgeschafft, die massiven Proteste aus dem Taxigewerbe ließen ihn von diesem Vorhaben jedoch abrücken. Sie ist nun nach wie vor gültig, allerdings durch die Regelung aufgeweicht, dass Kommunen den Mietwagenbetrieben zusätzliche Abstellorte genehmigen können. Allerdings fand dafür auf den allerletzten Drücker eine Regelung Eingang ins Gesetz, wonach den Kommunen zusätzliche Möglichkeiten eingeräumt werden, Mietwagen stärker zu regulieren (analog zum Pooling), wenn der Mietwagenanteil in Städten ab 100.000 Einwohnern mindestens 25 Prozent ausmacht. In dieser Regelung steckt viel Gestaltungspotenzial – speziell für jene Kommunen, in denen die Rechtsverstöße diverser Fahrtenvermittler anderweitig kaum zu bändigen sind. jh BEITRÄGE UND VIDEOS ZUR PBEFG-NOVELLE Die politischen Statements bei der ersten Lesung. Zustimmung im Bundestag. Zustimmung im Bundesrat. BVTM bedankt sich beim Taxigewerbe für die Unterstützung. Vorschläge zur neuen Fachkunde. FOTO: Jürgen Hartmann 4 1. QUARTAL 2021 TAXI

NOVELLE ENTSCHÄRFTE STATEMENTS AUS DEM TAXIGEWERBE Bis zuletzt hatten die Taxiverbände mit drastischen Worten die Novellierungsentwürfe kritisiert. Nach der Verabschiedung wurden die Töne dann milder. Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) als auch der neue Taxiund Mietwagenverband (TMV) betonen in ihren Statements nach der Bundestagsentscheidung vom 5. März, dass man schlussendlich doch einiges erreicht habe, was sicherlich auch als Ergebnis der zuletzt neu aufgeflammten Protestkundgebungen zu werten ist. „Bis zuletzt haben Taxifahrer immer wieder protestiert und sich für einen besseren Schutz gegen unfairen Wettbewerb starkgemacht. Das hat auch Spuren im Gesetz hinterlassen. Jetzt nehmen wir zur Kenntnis, dass die Politik ihre Entscheidung getroffen hat“, so Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM). Im Vergleich zu den Anfang 2019 vom Verkehrsminister vorgelegten Eckpunkten habe sich die Novelle deutlich entschärft, in der letzten Runde der mehrjährigen Verhandlungen konnten noch mal deutliche Verbesserungen erzielt werden: Rückkehrpflicht und Taxitarif werden grundsätzlich beibehalten, die bestehende Struktur des PBefG wird bewahrt und um Pooling-Angebote ergänzt. SCHREIENDE UNGERECHTIGKEIT „Ausdrücklich adressiert das Gesetz jetzt erstmalig auch die Gefahr einer Mietwagen-Schwemme in Großstädten, wie wir sie aus dem Ausland schon unter dem Begriff ‚Uber-Stau‘ kennen. Unser stetes Mahnen wurde gehört“, zeigte sich auch der im März neu gewählte BVTM-Präsident Herwig Kollar letztendlich zufrieden. Während der finalen Verhandlungen war der Ton noch deutlich schärfer gewesen. Der BVTM hatte da noch von einer schreienden Ungerechtigkeit gesprochen, weil es strikte Regeln nur für Taxis gäbe, nicht aber für Uber & Co. Der zum Jahreswechsel neu gegründete Taxi- und Mietwagenverband Deutschland e. V. (TMV) Am Ende gab es in der Bewertung der PBefG- Novelle die Note „Drei“: befriedigend bemerkt: „Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung an.“ TMV-Präsident Michael Müller bezeichnet den Erhalt der Rückkehrpflicht und die Vereinheitlichung der kleinen Fachkunde als Erfolge, die die Chancengleichheit stärken. Im Bezug auf die neu geschaffene Verkehrsart „Gebündelter Bedarfsverkehr“ sieht der TMV noch Probleme auf die Taxibranche zukommen. „Dessen Angebote konzentrieren sich auf wirtschaftlich attraktive Bedienzeiten und stark frequentierte Bereiche, ohne jedoch Pflichten unterworfen zu sein“, so Müller. „Wir brauchen die Fahrten für die Taxen, um auch in nachfrageschwächeren Zeiten und Gebieten unsere Pflichten wahrnehmen zu können.“ Wie unterschiedlich die Erwartungshaltung an eine faire und kundenorientierte Novelle tatsächlich ist, wurde auch während einer öffentlichen öffentlichen Anhörung im Bundestag am 22. Februar deutlich. Dort waren zwölf Experten von Politikern aller Bundestagsfraktionen befragt worden. Für das Taxigewerbe legte Herwig Kollar vom BVTM die Sicht der Branche dar. Aus der vom Bundestag als Videostream zur Verfügung gestellten Aufzeichnung hat Taxi Times die Fragen der Politiker und die Antworten der Experten zusammengeschnitten (siehe unten stehender QR- Code). jh, ar Tipp 1 zum Nachhören: die Expertenanhörung zur PBefG-Novelle vom 22.2.2021. Tipp 2 zum Nachschauen: Detlef Müller, PBefG-Berichterstatter der SPD, bewertet im exklusiven Taxi Times-Interview die Novelle. FOTOS: Adobe Stock / Artem Zamula, Tüxen, TMV NEUE FÜHRUNGSKRÄFTE BEI ZWEI VERBÄNDEN Mit großer Mehrheit wurde im März während einer digitalen Mitgliederversammlung der bisherige Vize zum neuen Präsidenten des Bundesverbands BVTM gewählt. Er folgt damit Michael Müller nach, der im Dezember zurückgetreten war und nur wenige Wochen später an die Spitze des neu gegründeten Verbands TMV rückte. Zudem berief der TMV am 1. April den früheren FDP-Abgeordneten Patrick Meinhardt zum neuen Geschäftsführer. jh Mit großer Mehrheit gewählt: Herwig Kollar ist der neue Präsident des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM). Seit 1. April ist Patrick Meinhardt der Geschäftsführer des neu gegründeten Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV). TAXI 1. QUARTAL 2021 5

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