Aufrufe
vor 2 Jahren

Taxi Times DACH - 1. Quartal 2021

  • Text
  • Pbefg
  • Berlin
  • Hamburg
  • Uber
  • Taxigewerbe
  • Mietwagen

Taxidemo in Berlin am 19. Februar. DRUCK IN DER LETZTEN PHASE Die Endphase der politischen Beratungen zum finalen Gesetzentwurf der PBefG- Novelle wurde von einigen Taxidemos begleitet. Dieser Protest erzielte durchaus noch seine Wirkung. Neue Gesetze werden im Bundestag beschlossen und müssen in vielen Fällen auch noch vom Länderparlament (Bundesrat) bestätigt werden. Der Ablauf ist so geregelt, dass ein konkreter Gesetzentwurf vom zuständigen Ministerium dem Bundestag in einer sogenannten 1. Lesung vorgelegt wird. Anschließend wird dieser Entwurf von allen politischen Parteien beraten und bei den besonders strittigen Punkten ein Kompromiss gesucht. So entsteht dann ein überarbeiteter Gesetzestext, der wenige Wochen nach der 1. Lesung im Bundestag in der 2. und 3. Lesung verabschiedet wird und dann noch mal drei Wochen später auch im Bundesrat seine Zustimmung findet. Bei der Novelle zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fanden die erste Lesung am 29. Januar 2021, die 2. und 3. Lesung am 5. März statt. Die Zustimmung im Bundesrat erfolgte am 26. März. Mit der Vorlage Ende Januar war also klar, dass dem Taxigewerbe nicht mehr viel Zeit blieb, um auf nach wie vor vorhandene Brennpunkte im Gesetzentwurf hinzuweisen und eine finale Überzeugungsarbeit zu leisten. In einem letzten Kraftakt wurde der Druck noch einmal erhöht. Das Taxigewerbe ging abermals auf die Straße. Allein zwischen dem 12. Februar und dem 4. März hatten sich in München, Berlin, Frankfurt/Wiesbaden sowie Köln und Düsseldorf mehrere Hundert Taxifahrer*innen zu Protestkorsos versammelt. Den Start machte München mit einem stillen Protest, der dann während des Autokorsos aufgrund der Huperei dann doch recht laut wurde. Ihre Forderungen hatten die Veranstalter zuvor in einer Presseerklärung formuliert. Das Themenspektrum umfasste unter anderem die Corona-Unterstützung und die PBefG-Novelle. Es wurde moniert, dass die Hilfen, die der Branche zur Verfügung gestellt worden sind, bei vielen Kollegen nicht angekommen seien bzw. nicht ausreichten, um deren Kosten decken zu können. Ähnlich wie in München war auch die Taxidemo in Berlin nicht von einer lokalen 12. FEBRUAR BIS 4. MÄRZ: TAXIDEMOS IN … … München, 12.2.2021 … Berlin 19.2.2021 … Wiesbaden, 1.3.2021 … Köln/Düsseldorf, 4.3.2021 FOTOS: Taxi Times, Zekai Karavas, Axel Rühle, Taxivereinigung Frankfurt, Oguzhan Ogul 6 1. QUARTAL 2021 TAXI

NOVELLE Gewerbevertretung initiiert worden, sondern aus den Reihen der Taxiunternehmer und über die sozialen Medien, in denen zur Teilnahme am Protestkorso aufgerufen worden war. Erkan Özmen, Administrator der „Taxi Gruppe Berlin“ auf Facebook, hatte die Demo angemeldet, bei der rund 1.000 Taxis im Konvoi an den Bundestagsbüros vorbeigefahren sind und ihren Protest dann vor dem Gebäude der Bundes-CDU beendet hatten. Dort hielten dann einige Unternehmer wie auch Vertreter des Bundesverbands Taxi bzw. einer Berliner Landesvertretung kurze Ansprachen. Als Adressat der Berliner Proteste wurde ganz bewusst die CDU/CSU-Fraktion ausgewählt. Deren Vertreter hatten sich zu diesem Zeitpunkt bei den Beratungen zur PBefG-Novelle noch gegen eine Fachkunde für Mietwagen ausgesprochen und auch die vom Bundesverband BVTM geforderte Vorbestellfrist für Mietwagen abgelehnt. Somit war zu diesem Zeitpunkt auch zu erwarten, dass eventuell die Landesregierungen das Zünglein an der Waage spielen würden. Hätte der Bundestag Anfang März eine unausgewogene Novelle verabschiedet, hätte der Bundesrat (= Vertretung der 16 Bundesländer) mit einem Veto die Novelle kippen und noch einmal eine Vermittlung anstoßen können. Dies war letztlich auch die Motivation der Taxiunternehmer*innen in Hessen und Nordrhein-Westfalen, Anfang März weitere Taxidemos durchzuführen. Hier traten die Landesverbände bzw. städtischen Taxivertreter als Organisatoren auf. In Frankfurt hatten sich am 1. März rund 250 Taxis auf den Weg nach Wiesbaden zum dortigen Landesparlament gemacht. Organisator Hans-Peter Kratz von der Taxivereinigung Frankfurt am Main und Vorstand des Landesverbands Hessen hatte dort im Beisein von Herwig Kollar, Vizepräsident des BVTM, ein Protestschreiben überreicht. 150 „POSTBOTEN“ IN NRW Hessens Spitzenpolitiker waren nicht die einzigen Empfänger eines solchen Briefes. Auch der Ministerpräsident von Nordrhein- Westfalen bekam seine Protestnote persönlich zugestellt. Als „Postboten“ fungierten in Düsseldorf Anfang März rund 150 Taxiunternehmer*innen aus NRW, größtenteils aus Köln. Hessen und NRW wurden vom Taxigewerbe bewusst als Demonstrationsorte ausgewählt, denn die in den Briefen geforderten Punkte – unter anderem die Einführung einer Vorbestellfrist für Mietwagen – waren zuvor auch in einer Sitzung des Bundestags eingebracht worden. Sie hatten dort allerdings keine Mehrheit gefunden, weil Länder mit CDU-Regierungsbeteiligung dies nicht wollten. Verkehrsminister Andreas Scheuer und vor allen Dingen seinen CDU-Parteigenossen wurde durch die finalen Proteste noch einmal deutlich gemacht, dass der Entwurf aus der ersten Lesung in zahlreichen Punkten noch zwingend nachgebessert werden musste – was dann letztlich auch geschah und somit sicherstellte, dass neben den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD auch Die Grünen zustimmten – nicht nur im Bundestag, sondern auch drei Wochen später im Bundesrat. „Die Taxidemos haben sicherlich mit dazu beigetragen, dass entscheidende Punkte auf den letzten Drücker doch noch geändert werden konnten“, bestätigte ein hochrangiger Grünen- Politiker hinter vorgehaltener Hand. Der Druck von der Straße hatte also durchaus seine Wirkung. jh Warum die Vorbestellfrist am Bundesrat gescheitert ist SCHNELLER UNTERWEGS Beschleunigen Sie Ihre Kommunikation im besten Netz – mit unseren Mobilfunktarifen speziell für Verbandsmitglieder. Jetzt in vielen Business Mobil Tarifen: • 15 % Rabatt beim monatlichen Grundpreis 1 • 15 % Rabatt auf Endgeräte und Zubehör 2 • Und immer inklusive 5G 3 Laut CHIP Mobilfunknetztest Heft 01/2021 Weitere Infos: Verbandshotline: 0800 33 06009, E-Mail: [email protected] und in Ihrem Telekom Shop Alle Preise netto und zzgl. gesetzlicher USt. Gültig für Berechtigte im Rahmenvertrag TM 195. 1) 15 % Verbandsvorteil auf den Nettopreis gilt in Verbindung mit dem Neuabschluss und bei Vertragsverlängerung eines 24-Monats-Vertrags in den Tarifen Business Mobil S bis L ohne und mit Smartphone sowie mit Top-Smartphone. Z. B. Business Mobil M: monatlicher Grundpreis (inkl. 15 % Verbandsvorteil) 37,83 € netto (ohne Smartphone), 44,97 € netto (mit Smartphone), 52,11 € netto (mit Top-Smartphone). Einmaliger Kaufpreis für das Endgerät – je nach gewähltem Endgerät und Tarif – fällt zzgl. an. Der einmalige Bereitstellungspreis in Höhe von 25,17 € netto entfällt. 2) 15 % Verbandsvorteil auf den zzgl. anfallenden einmaligen Kaufpreis für das Endgerät – je nach gewähltem Endgerät und Tarif. Gilt nicht für Premium Smartphones, Apple Endgeräte und Zubehör. 3) Voraussetzung für die 5G-Nutzung ist ein 5G-fähiges Endgerät. 5G ist deutschlandweit bereits an vielen Standorten verfügbar. Infos unter telekom. de/netzausbau.

TaxiTimes D-A-CH