Aufrufe
vor 1 Jahr

Taxi Times DACH - 1. Quartal 2022

KRANKENFAHRTEN

KRANKENFAHRTEN Taxifahrer sind ein wichtiges Zahnrad im Uhrwerk der medizinischen Versorgung. WEIL WIR ES WERT SIND! Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist es jetzt eminent wichtig, im Streit um die Vergütung von Krankenfahrten Geschlossenheit zu zeigen. Dazu gehören einheitliche Verträge – zunächst auf Landesbasis. Durch die Vielzahl der Einzelverträge, die in allen Bundesländern von Unternehmern mit den Krankenkassen abgeschlossen werden, machen sich Verbände und Einzelunternehmer zum Spielball der Krankenkassen. Der Grund dafür: Einzelverträge werden so gut wie nie ausgehandelt, sondern in der Regel von der Krankenkasse diktiert – nach dem Motto: Bist du nicht willig (billig), dann gibt es keine Fahrten. Gerade jetzt, nachdem der schwerste Teil der Corona-Krise überstanden scheint und abermals alle versuchen, zur Normalität zurückzukehren, können wir doch darauf verweisen, was das Gewerbe leistet. In der Corona-Zeit haben wir nicht aufgegeben, sondern unsere Fahrzeuge entsprechend ausgerüstet, um kranke Menschen zu ihren Behandlungen zu fahren. Wir haben gezeigt, welch wichtiges Zahnrad unsere Leistungen im Uhrwerk der medizinischen Versorgung sind. Wir können noch besser als früher darauf verweisen, dass ohne die Krankenfahrten durch unser Gewerbe die medizinische Versorgung schlechter und teurer wird. MEHR AMBULANTE BEHANDLUNGEN Unsere Leistung ermöglicht es seit Jahrzehnten, dass immer mehr ambulante statt stationärer Behandlungen möglich sind. Dank der zuverlässigen Beförderung durch unser Gewerbe können ambulante Versorgungszentren optimal Termine vergeben. Angehörige werden entlastet, weil unsere Fahrer die Beförderung sichern. Krankenkassen müssen bei ihren Aussagen wie „Wir sorgen für Sie bei Krankheit“ gepackt werden. Nicht der Billigste darf die Patienten zum Arzt karren, sondern der, der die beste Dienstleistung bei der Beförderung von kranken Menschen erbringt und dem der Patient in seiner durch Krankheit belasteten Lebenssituation vertraut. Wir müssen den Krankenkassen klarmachen, dass es keine Gefälligkeit ihrerseits ist, uns zu Billigpreisen Fahrten zu geben, sondern dass die Krankenkassen durch die Leistung unseres Gewerbes Gelder in erheblicher Höhe einsparen, die statt in Krankenfahrten sonst in Krankentransporte mit deutlich höheren Preisen fließen würden. Dann würde wohl auch wieder mehr stationär statt ambulant behandelt werden. Kurz gesagt: Die Krankenkassen müssen würdigen, dass unser Gewerbe eine zuverlässige Leistung zur Teilhabe am Gesundheitswesen bietet, die ihnen langfristig Kosten erspart. Für den einzelnen Unternehmer ist es fast nicht möglich, mit solchen und weiteren Argumenten gehört zu werden. Aus Sicht der Krankenkassen ist es normal und legitim, sich bei Ausgaben nach dem billigsten Anbieter umzusehen und möglichst günstige Preise auszuhandeln, wie jeder Gewerbetreibende es tut. Das Problem dabei ist die Marktmacht dieser Konzerne gegenüber den kleinen Personenbeförderern. Darum ist es aus unserer Sicht wichtig, dass die Verbände diese Arbeit im Interesse des ganzen Gewerbes leisten. Mitglied in einem Verband zu sein, bedeutet mehr, als nur einen Krankenkassenvertrag zu bekommen. Verbände bieten eine ganze Menge zusätzlicher Leistungen und Informationen für ihre Mit- GISELA SPITZLEI Gisela Spitzlei war von 1974 bis 2005 Taxiunternehmerin und steht seit 1980 dem Abrechnungszentrum Spitzlei vor. Gewerbepolitisch engagiert sie sich seit 1974 und ist seit den 1990er-Jahren im Fachausschuss Krankenfahrten des Bundesverbands BVTM, seit 1999 als dessen Vorsitzende. FOTOS: Pixabay, ARZ 20 1. QUARTAL 2022 TAXI

KRANKENFAHRTEN WER ZUM ARZT GEBRACHT WIRD, LEBT LÄNGER Aufgrund von Früherkennungsmaßnahmen konnte die seit dem Jahr 2000 jährlich um mindestens 400.000 Fälle gestiegene Anzahl von Krebs-Neuerkrankungen erkannt werden, womit innerhalb von zehn Jahren mehr als 4,9 Millionen betroffenen Menschen in vielen Fällen rechtzeitig geholfen werden konnte. Laut Robert-Koch-Institut ist durch die Therapiefortschritte der Anteil der Todesfälle unter den Krebspatienten weiter gesunken. Vor 1980 starben mehr als zwei Drittel an ihrer Krebserkrankung. Zum Zeitpunkt einer Studie aus dem Jahr 2012 waren es weniger als die Hälfte. 4,9 Millionen Menschen in Deutschland, Neu- Erkrankte und zusätzlich die in laufenden Behandlungen befindlichen Personen, kamen und kommen pünktlich und zuverlässig zu ihren Behandlungen – auch dank der durch das Taxi- und Mietwagengewerbe durchgeführten Krankenfahrten. glieder. Deshalb sollten sich die Verbände nicht sperren, mit dem Aushandeln eines einheitlichen Vertrages auch für Nichtmitglieder tätig zu sein. Dies ist bei anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen längst der Fall. Auf der anderen Seite muss auch Unternehmern klar sein: Je mehr Mitglieder ein Verband hat, desto höher ist die Außenwirkung bei Verhandlungen. Das Solidarprinzip bewirkt im optimalen Fall, dass der Nutzen einer Mitgliedschaft die Kosten für die Beiträge überwiegt. EIN VERTRAG – EINE VERGÜTUNG Gerade ein guter Vertrag mit den Krankenkassen könnte noch Nichtmitglieder motivieren, auch in finanziell schwierigen Zeiten die Beiträge für eine Verbandsmitgliedschaft aufzuwenden. Positive Nebenwirkung ist die Entlastung, dass durch die Mitgliedschaft z. B. nicht mehr selbst auf Kündigungsfristen usw. geachtet werden muss. Auch für die Krankenkassen hätte ein einheitlicher Vertrag einen enormen Vorteil: Nur noch dieser eine Vertrag müsste in die Abrechnungssysteme eingepflegt werden. Wenn alle Beförderer die gleiche Vergütung erhalten, kann die Kasse sich nicht nur Verwaltungskosten bei der Systempflege der Verträge ersparen, sondern auch die Personalkosten für das Ermitteln des Billiganbieters usw. Die Kosten eines Taxibetriebes sind bereits mehrfach durch Gutachten ermittelt worden, und die eines Mietwagenbetriebes sind diesen mindestens gleichzusetzen. Warum also sollten Tarife in x verschiedenen Varianten für die gleiche Leistung nötig sein? Das ergibt keinen Sinn. Selbst der Billigheimer muss bei ordnungsgemäßer Betriebsführung den Mindestlohn bezahlen – und mit seiner Dienstleistung erwirtschaften. Auch sein Fahrzeug muss angeschafft werden und fährt nicht mit Wasser. Einige Unternehmer mögen ja vielleicht noch denken, „ich koste ja nix“, aber wer dann selber fährt, sollte sich doch wenigstens den Mindestlohn wert sein. Wenn wir jetzt neue Verträge verhandeln, dann sollten auch endlich die unsäglichen Positionsnummernverzeichnisse, die Bestandteil einiger Krankenkassenverträge sind, auf ein Mindestmaß gekürzt werden. Laut Krankenkassen-Spitzenverband GKV ist diese Vielzahl nicht Pflicht. Der Vertrag war nicht dafür gedacht, dass durch diese unendlichen Nummernlisten den Krankenkassen statistische Zahlen vom Leistungserbringer darüber geliefert werden, wie viele Fahrten Strahlen/Chemo/Dialyse/stationär usw. erbracht werden. Auch nicht dafür, dass zusätzlich ein Grund für Rücksendungen eingebaut wird, falls die falsche P-Nr. verwendet wird. Fazit: Wir können alle nur gewinnen, wenn für die gleiche Leistung die gleiche Bezahlung erfolgt. Zumindest auf Landesebene müssen die Verbände jetzt damit beginnen, einheitliche Verträge auf die Beine zu stellen, denn in allen anderen Bereichen der Gesundheitsdienstleistung ist das auch so. gs Klappe zu – los geht's. Der neue Caddy V als Rollstuhltaxi. Im Gewerbepark 5 D-26188 Edewecht fon +49 4405 989 03-0 fax +49 4405 989 03-29 [email protected] www.reha-automobile.de

TaxiTimes D-A-CH