BERLINHerwig Kollar Tino Schopf Kirsten DreherDER MINDESTTARIFAUF DEM WEG DURCHDIE GREMIENIm Berliner Abgeordnetenhaus ging ein SPD-CDU-Antrag auf Einführungvon Mindestfahrpreisen für Mietwagen seinen Weg durch Verkehrsausschussund Plenum. Dabei kam auch zur Sprache, dass die LABO-Direktorin die Arbeitihrer Behörde enorm optimiert hat.WIR SUCHEN SIEEine/n Disponenten/innenin Vollzeit für die Spätschicht(von 13 bis 22 Uhr), auch fürdie Arbeit am Wochenende.DAS SIND IHRE AUFGABENErstellung und Optimierung vonRouten sowie Vermittlung mitdem FMS-System, Dispositionvon Fahraufträgen, Bearbeitungund Erstellung von Angeboten,Kundenkontakt, Fahrerbetreuung.Die Arbeit ist im Büro inBerlin/Rudow und teilweiseauch im Homeoffice möglich.DINO-TAXI BerlinHaben Sie Interesse?Wir freuen uns auf Sie!Tel.: 030/663 70 70E-Mail: [email protected] Vermittlungs GmbHEnde Januar ging es in einer Debatte des Verkehrsausschussesmit Expertenanhörung um den „dringlichen Antrag“der Koalitionsfraktionen (CDU und SPD) auf Einführungvon Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen. Der BundesverbandTaxi und Mietwagen e. V. (BVTM) hatte die Initiative vollunterstützt.Tino Schopf (SPD) erklärte einmal mehr, dass das Geschäftsmodellplattformvermittelter Mietwagen mit seinen Dumpingpreisennicht legal funktionieren würde, und sprach von auf demRücken der Fahrer „ergaunerten“ Millionen, die aus „AusbeutungSchwarzarbeit, Sozial- und Steuerbetrug“ kommen. Der „Sumpf“müsse „trockengelegt“ werden und geltendes Recht umgesetztwerden.Mit der Initiative, bei der Schopf den weniger enthusiastischenKoalitionspartner CDU ins Boot hatte holen können, rannteer bei der Linken und der AfD offene Türen ein, und auch Bündnis90/Die Grünen, deren Verkehrssenatorinnen in anderthalbLegislaturperioden zu einem großen Teil der heutigen Problemebeigetragen hatten, gaben, wenn auch zurückhaltend, ihr O. K.Kristian Ronneburg (Die Linke) kündigte die Zustimmung seinerFraktion zum dringlichen Antrag an und forderte sogar, dass derAntrag angesichts des positiven Urteils vom VerwaltungsgerichtLeipzig viel deutlicher auf eine zeitnahe Umsetzung drängen solle.FESTPREISE SIND EIN ERFOLGRolf Wiedenhaupt (AfD) mahnte, die Taxiunternehmen müsstengestärkt werden, da sie als einziger Teil des ÖPNV ohne Steuergeldauskommen müssen. Wolle man sich für den ÖPNV einsetzen, somüsse man sich auch für das Taxi einsetzen. Seine Fraktion habedaher die Festpreise im Taxitarif unterstützt. Nun ziehe die Einführungdes Mindesttarifs für Mietwagen sich viel zu lange hin.Verkehrssenatorin Bonde bremste: Beim Thema Taxi undMietwagen müssten zahlreiche Akteure miteinander arbeiten.Die Einführung von Festpreisen im Taxitarif sei ein Erfolg, undhinsichtlich der Mindestpreise sei ihre Verwaltung bei der Prüfung„nach wie vor engagiert dabei“. Zum Leipziger Urteil merktedie Juristin allerdings an, das VG habe sich nicht mit der europäischenNiederlassungsfreiheit beschäftigt, die aber in Berlin vor derEinführung eines Mindesttarifs intensiv geprüft werden müsse,sondern nur mit Fragen des nationalen Rechts. Man müsse dahererst noch weiter prüfen.Das sahen nicht nur Schopf und Ronneburg anders. Auch Wiedenhaupt,wie Bonde Jurist, sagte, es werde immer 20 Meinungengeben, egal, wie lange man noch abwäge. Bonde solle mutig seinund die Mindestpreise für Mietwagen umgehend einführen, stattnoch lange weiter zu prüfen. Besonders ausführlich widersprachder Senatorin der als Experte geladene Fachanwalt für Personenbeförderungsrechtund Präsident des Bundesverbandes Taxi undFOTOS: Screenshot Abgeordnetenhaus von Berlin, Screenshot Abgeordnetenhaus (2)28 1. QUARTAL 2025 TAXI
BERLINMietwagen e. V. (BVTM), Herwig Kollar: Die geäußerten rechtlichenZweifel seien durch das VG Leipzig weitgehend widerlegtworden. Das Gericht habe festgestellt, dass es einen signifikantenRückgang von Taxi-Genehmigungen bei gleichzeitiger Zunahmevon Mietwagen-Genehmigungen gibt. „Wenn man das irgendwonachweisen kann, dann, glaube ich, in Berlin.“Die Formulierung des Gerichts vom präventiven Handeln sei„keine Schnapsidee“. Vielmehr gebe es im Personenbeförderungsgesetz(PBefG) eine Ermächtigungsgrundlage für Genehmigungsbehörden,einschränkendere Maßnahmen als Mindestentgelt fürdas Mietwagengewerbe vorzuschreiben, nämlich zeitliche undörtliche Beschränkungen bis hin zu einer Konzessionslimitierung.Voraussetzung sei ein Anteil von appbasierten Mietwagenvermittlungenvon 25 Prozent am Gelegenheitsverkehrsmarkt.GELEGENHEITSVERKEHR OHNE EU-VORSCHRIFTZur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs [EuGH] sagteKollar: „Vermittlungsdienste wie Uber sind Verkehrsdienste. Damitfallen sie unter die nationalen Verkehrsvorschriften. Es gibt keineübergeordneten EU-Vorschriften für den Gelegenheitsverkehr, diezu beachten wären.“ Beim Urteil im Sommer 2023 aus Barcelonasei es um wesentlich andere Maßnahmen gegangen „als das, überwas wir hier reden“. Aus seiner Sicht gehe es in Berlin nicht mehrum das Ob, sondern um das Wie. Eine weitere geladene Expertinwar Kirsten Dreher, Direktorin des Landesamtes für Bürger- undOrdnungsangelegenheiten (LABO), die vor ihrer Erklärung bereitsviel Lob von Bonde und Schopf für die Arbeit ihrer Behörde imletzten Jahr erhalten hatte. So hatte Schopf erfolgreiche Kontrollenmit der Sperrung von über 1.600 Mietwagen sowie die Gründungder „AG Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft im Mietwagengewerbe“erwähnt.Dreher trug eine Leistungsbilanz ihrer Behörde vor, dieangesichts des früheren Behördenversagens als sensationellwahrgenommen wurde. In Berlin gebe es 2.677 Mietwagenkonzessionen– 1.733 weniger als ein Jahr zuvor. Das habe man mit einemBündel von Maßnahmen (teils gemeinsam mit unterschiedlichenBehörden wie dem Hauptzollamt) erreicht. So habe man letztesJahr 494 Betriebssitze angeschaut, bei 50 Kontrollen 779 Mietwagenund 325 Taxis kontrolliert, 143 Ablehnungen mit über1.000 Fahrzeugen gefertigt und eine vierstellige Zahl von Mietwagenkonzessionenwiderrufen. Von den nunmehr 2.677 Mietwagenseien rund 1.500 „klassischer Shuttleservice“ und Krankenbeförderer,somit nur rund 1.100 appbasiert.Dreher berichtete, man habe den gesamten Genehmigungsprozessumgestellt, Personal umgeschichtet und mit weiteren Juristenund BWLern die Sachbearbeitung verstärkt. Bei den Mietwagengehe die rückwirkende Bestandsdatenüberprüfung weiter.Da Mietwagenunternehmer seitdem ihre Betriebssitze in dasUmland verlegen, arbeiten Dreher und Bonde intensiv mit denbrandenburgischen Behörden zusammen.Der „dringliche Antrag“ wurde einstimmig angenommen.Am 27. Februar wurde er im Plenum durchgewinkt. Der Senatwurde also aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen,„um den Versorgungsauftrag des Berliner Taxigewerbes und seineExistenz und Funktionsfähigkeit als Teil der Daseinsfürsorgezu sichern“. arGeladen mit bis zu7.000 € Preisvorteil¹.Der vollelektrische eVito.Die Transporter Highlights von Mercedes-Benz: Jetzt für kurze Zeit attraktiveTaxi- und Mietwagenkonditionen für den vollelektrischen eVito sichern.Der perfekte Partner für Ihr Business. Mehr erfahren bei Ihren Ansprechpartnernin der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin.WELMO Förderung für E-Inklusionstaxis in Berlin möglich 2¹ Die Höhe des gewährten Preisvorteils ist modellabhängig und wird vom Fahrzeugkaufpreisabgezogen.Das Angebot ist gültig bis 31.03.2025.² Dieses Förderangebot besteht ausschließlich für Unternehmen und selbstständig Tätige mit einer Genehmigung(Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und nur für Fahrzeugemit einem rein elektrischen bzw. einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff). Weitere Informationen zumregionalen WELMO Förderprogramm finden Sie unter: www.ibb-business-team.de/welmo/Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 StuttgartNiederlassung Berlin | AirportCenter Schönefeld | Hans-Grade-Allee 61 | 12529 SchönefeldMuhammed Ergün | Telefon: +49 30 3901 6225 | E-Mail: [email protected] Ergün | Telefon: +49 30 3901 1136 | E-Mail: [email protected]
Laden...
Laden...