SCHÜLERFAHRTEN DRAMA IN DREI AKTEN BEI DEN SCHÜLERVERKEHREN Nach der Schließung der Schulen ab Mitte März mussten zahlreiche Bus, Taxiund Mietwagenbetriebe um die Erstattung der Vorhaltekosten für wochenlang ausgefallene Schülerfahrten kämpfen – mit höchst unterschiedlichen Erfolgen. Der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen GVN und die dortige Fachvereinigung Taxi und Mietwagen sprechen in diesem Zusammenhang von einem Drama in drei Akten. Im ersten Akt gehe es um die unterschiedliche Praxis der Landkreise hinsichtlich der ausgefallenen Schülerfahrten, weil coronabedingt die Schulen wochenlang geschlossen blieben. Dieser Akt hat durchaus noch positive Elemente, weil manche Landkreise die existenzbedrohende Situation der Betriebe erkannt haben und zu Zahlungen bereit sind bzw. diese bereits geleistet haben. Zahlreiche Landkreise sehen dagegen keinerlei Notwendigkeit für einen Ausgleich der entgangenen Umsätze. „Sie setzen vermutlich darauf, dass die Unternehmen irgendwie durchkommen, die Zeche zahlen halt die UnternehmerInnen, deren Familien sowie die Beschäftigten und deren Familien“, kommentiert dies der GVN in einem Mitglieder-Rundschreiben von Anfang Mai. „Diese Gleichgültigkeit macht sprachlos, zumal die Behörden auch aus Steuermitteln genau dieser Unternehmen und Beschäftigten finanziert werden.“ In ihren Begründungen schieben die angefragten Landkreise die Verantwortung auf den Bund und das Land. Der GVN kann das nicht nachvollziehen: „Ein Verweis auf die umfangreichen Förderprogramme von Bund und Land hilft nicht wirklich weiter, denn dabei handelt es sich um Hilfen, die die Steuerzahler selbst finanzieren werden. [Darüberhinaus] profitieren gerade die personalintensiven Dienstleistungsbetriebe nur sehr begrenzt von den Hilfsprogrammen. Dies hängt bekanntlich damit zusammen, dass die Personalkosten bei den Förderanträgen nicht berücksichtigt werden, die unter Einsatz des Personals erzielten Einnahmen aber sehr wohl.“ DIE LANDKREISE ALS „KRISENGEWINNLER“ Der GVN moniert, dass die Landkreise das Geld nicht an die Taxiund Mietwagenunternehmen weitergeben würden, das sie selbst vom Land bereits eingesteckt hätten. „Man könnte glatt von Krisengewinnlern sprechen“, heißt es in dem Rundschreiben. Als zweiten Akt prangert der GVN, seitdem wieder erste Schulklassen Unterricht haben und demzufolge auch wieder Beförderungen anfallen, das Verhalten einzelner Landkreise an. „Da fragt [beispielsweise] ein Landkreis-Mitarbeiter bei einem der Vertragsunternehmen für Schülerverkehre doch ein Angebot für eine Beförderung auf dessen bisherigen Touren ab“ beschreibt der Taxiverband das Erlebnis eines Mitglieds. „Der Unternehmer passt wegen der veränderten Bedingungen seinen Angebotspreis minimal nach oben an. Und der Landkreis-Mitarbeiter lehnt dieses Angebot ab mit dem Hinweis, dass man dann doch den alten, für 2019/2020 vereinbarten Preis heranziehen müsse. Er hatte sich offensichtlich vorge- FOTOS: Adobe Stock / lichaoshu, Taxi Times 12 2. QUARTAL 2020 TAXI
SCHÜLERFAHRTEN VERHANDLUNGEN MIT TEILERFOLGEN IN RHEINLAND-PFALZ Neben dem GVN in Niedersachsen hatte sich auch der MOLO-Verband in Rheinland-Pfalz intensiv für die Teil- Erstattung der ausgefallenen Einnahmen aus Schülerverkehrsverträgen starkgemacht. Bereits im März hatte der Verband an sämtliche Träger die Bitte formuliert, „unter Berücksichtigung etwaiger Vorhaltekosten die Vergütung in Höhe von 85 Prozent weiterzuzahlen.“ Dazu hätten sich einige Träger erfreulicherweise bereit erklärt, berichtet der Verband in einem Mitgliederschreiben von letzter Woche. Da allerdings nicht alle Einrichtungen und Kommunen dieser Bitte nachkamen, habe der Verband sein Anliegen auch bei dem dafür zuständigen rheinland-pfälzischen Innenministerium (MDI) sowie dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (MWVLW) vorgetragen. Das Verkehrsministerium hatte daraufhin im April eine Abfrage bei allen Trägern durchgeführt, deren Auswertung die Erfahrungen des Verbands bestätigte: „Die Spanne der Weiterzahlung reicht dabei von 0 – 100 Prozent.“, berichte der MOLO Rheinland vom Ergebnis dieser Abfrage. Das Land wolle einen solchen „Flickenteppich“ allerdings vermeiden und strebe daher an, eine Landesempfehlung zum Umgang mit dieser Thematik herauszugeben und den Trägern zuzuleiten. „Man möchte dabei auf unsere Verbandsempfehlungen Bezug nehmen. Hierzu läuft derzeit eine Abstimmung mit dem MDI, da die Aufwendungen für die freigestellten Verkehre grundsätzlich aus dem § 15 LFAG finanziert werden.“ Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe lag diese Empfehlung allerdings noch nicht vor. Je länger die Corona- Krise andauert, desto langsamer mahlen die Mühlen der versprochenen Hilfsmaßnahmen … jh stellt, dass in dieser schwierigen Zeit Preisnachlässe möglich sein sollten. Mit anderen Worten, es drängt sich der Verdacht auf, dass man die wirtschaftliche Not der Unternehmen ausnutzen wollte, um sie zu Preisnachlässen zu zwingen.“ Als GVN wolle man dieses „haarsträubende Verhalten“ nicht weiter kommentieren, heißt es im Rundschreiben. Beim dritten Akt geht es um das neue Schuljahr. Bereits jetzt wurden den Taxi- und Mietwagenbetrieben die Unterlagen zur Ausschreibung der Schülerbeförderungen zugesandt. Dabei wollen einige Landkreise für den Fall einer neuen Krise schon mal vorbeugen, indem sie in den Ausschreibungsunterlagen jeglichen Vergütungsanspruch im Falle höherer Gewalt ausschließen. In anderen Fällen sollen sich Unternehmer für einen Dreijahreszeitraum auch preislich binden. Der GVN kritisiert diese Forderungen scharf. „Dies sind Rahmenbedingungen, welche die Annahme Viele Taxibetriebe, die aufgrund bestehender Verträge mit dem Landkreis Fahrzeuge und Personal für Schülerfahrten vorhielten, bleiben nach der Schließung der Schulen auf ihren Kosten sitzen. eines derartigen Auftrages zum Harakiri machen. Solche Ausschreibungsbedingungen kann nur akzeptieren, wer entweder als Großunternehmen in der Lage ist, auch lange Krisenzeiten durchzustehen oder den eigenen möglichen Bankrott bereits mit Auftragsannahme billigend in Kauf nimmt.“ Das Risiko, das zweifellos zum unternehmerischen Handeln dazugehöre, müsse auch eingepreist sein, so der GVN. Es könne deshalb nicht von einem staatlichen Monopolisten auf den schwächeren Partner abgewälzt werden. „Als politisch Verantwortlicher diese Praktiken bei großen Konzernen anprangern und es im eigenen Hause genauso praktizieren lassen, das ist ein No-Go“ findet der GVN klare Worte und empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb eindringlich, von solchen Knebelverträgen die Finger zu lassen. jh Immer gut geschützt – nicht nur im Schadensfall . . . mit GARANTIE! Heute schon an morgen denken und Ihr Risiko vor hohen Reparaturkosten nach der Herstellergarantie jetzt absichern: Beim Abschluss einer Anschlussgarantie über 24 / 36 Monate für Ihr Fahrzeug erhalten Sie als DANKESCHÖN eine Gutschrift über 50.- € bei Nachweis einer Materialrechnung für einen Trennschutzeinbau mit Datum VOR dem 19.5.2020. * * „ausgleichende Gerechtigkeit für alle, die schon sehr früh ihre Fahrgäste vor dem Corona-Virus geschützt haben und als „Dank“ für ihr schnelles Handeln durch das Trennschutz-Förderraster des Bundesverkehrsministeriums gerutscht sind.
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