VORSICHT VOR DEM NACHSPIEL Wer wegen der Corona-Pandemie Soforthilfen bekommen hat, wird spätestens bei der nächsten Steuererklärung nachweisen müssen, dass die Gelder berechtigt ausbezahlt wurden. Das sollte bereits jetzt nachvollziehbar dokumentiert werden. Als die Regierung Mitte März das öffentliche Leben komplett he runterfuhr, versprach man den betroffenen Unternehmen schnelle und unbürokratische finanzielle Soforthilfen. Deren Höhe und Auszahlungsmethoden regelten die Bundesländer sehr individuell. Da auch der Begriff „Soforthilfe“ höchst unterschiedlich interpretiert wurde, haben manche Taxibetriebe ihre beantragte Unterstützung innerhalb weniger Tage ausbezahlt bekommen, während andere noch wochenlang darauf warten mussten. Der regelmäßige Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern der von Taxi Times geleiteten Corona-Infogruppen bei Whats- App bzw. Telegram ließ erkennen, dass beispielsweise Nordrhein-Westfalen sehr schnell und unbürokratisch ausbezahlt hatte, während manche Unternehmen in Bayern mit am längsten auf die Auszahlung warten mussten. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger begründete dies damit, dass man sehr genau geprüft habe, ob ein Antragsteller überhaupt für den Bezug von Soforthilfe-Zuschüssen berechtigt sei. Andere Länder hatten auf eine solche Prüfung verzichtet und dadurch schnell ausbezahlt. Ungeprüft bleiben diese Anträge dadurch nicht, vielmehr sollen sie nachträglich geprüft werden. Hauptakteur wird dabei das Finanzamt sein – spätestens dann, wenn die Steuererklärung für 2020 abgegeben wird. Dort müssen die erhaltenen Soforthilfen angegeben werden. Soweit doch noch im gleichen Steuerjahr ein Gewinn erzielt werden konnte, müssen sie dann in voller Höhe versteuert werden. SITUATION DOKUMENTIEREN Das Unternehmen Lexware, Spezialist für Steuersoftware, nennt in diesem Zusammenhang noch weitere Überprüfungen des Finanzamtes hinsichtlich der erhaltenen Soforthilfen. So werde man dort in erster Linie wissen wollen, ob man zum Zeitpunkt des Empfangs der Soforthilfen auch berechtigt war, diese zu beziehen. Um eventuelle und unberechtigte Rückforderungen zu vermeiden, empfiehlt Lexware, ab sofort und möglichst rückwirkend ab März 2020 zu dokumentieren, wie sich ACHTUNG, LIQUIDITÄTSFALLE Als Konsequenz des Lockdowns hatten sich die Krankenkassen ab März bereit erklärt, die Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Allerdings wird diese Stundung nur von kurzer Dauer sein und im Monat der Zurückzahlung müssen dann alle noch offenen Zahlungen inklusive der aktuellen Beiträge zurückbezahlt werden. Unter www. taxi-times.com können davon betroffene Taxi- und Mietwagenunternehmer die Situation im Betrieb entwickelt hat, und auch kurz zu erklären, warum man die staatlichen Hilfen benötigt habe. „Je besser und detaillierter die Dokumentation ist, desto leichter und schneller lassen sich mögliche unberechtigte Rückforderungen der Behörden widerlegen und man bleibt in der ohnehin schon schwierigen Lage vor unnötigen zusätzlichen Belastungen verschont“, rät Lexware auf seiner Homepage. Zudem helfe die Dokumentation den Unternehmern auch, selbst den Überblick über erhaltene Hilfen und die Entwicklung der Situation zu behalten. Lexware hat zur Erstellung einer solchen Dokumentation eine Mustervorlage erstellt, die wir auf der gegenüberliegenden Seite abbilden. jh unter dem Stichwort „Stundung Sozialversicherungsbeiträge“ nachlesen, zu welchem Zeitpunkt die Rückzahlung fällig wird. Um an diesem Tag nicht in die Liquiditätsfalle zu tappen, sollten Taxi- und Mietwagenbetriebe rechtzeitig vorher das Gespräch mit den Krankenkassen führen und dort individuell die Möglichkeiten einer Ratenzahlung verhandeln. jh FOTO: Adobe Stock / Wolfilser 16 2. QUARTAL 2020 TAXI
STAATSHILFEN DOKUMENTATION ZUM NACHWEIS BERECHTIGTER ANSPRÜCHE VON LIQUIDITÄTSHILFEN WÄHREND DER CORONA-KRISE Diese Vorlage zur Erfassung und Dokumentation von Umsatzeinbußen, Kostenentwicklung und erhaltenen Finanz- sowie Soforthilfen wurde von Jörgen Erichsen vom Unternehmen Lexware erstellt und kann bei einem späteren Nachweis der Rechtmäßigkeit der erhaltenen Fördermaßnahmen helfen – sofern dieser gefordert wird. Die Teile I und II müssen einmalig, der Rest muss je Kalenderwoche ausgefüllt werden. Kleine Betriebe können prüfen, ob es genügt, statt einer Wochen- eine Monatsübersicht zu erstellen. Die Teile III und IV sollten möglichst wöchentlich ausgefüllt werden, am besten bis Ende des ersten Halbjahres bzw. bis etwa zwei Monate, nachdem man die letzten Hilfen erhalten hat. I. Allgemeine Angaben Unternehmen/Rechtsform: Branche: Inhaber/Geschäftsführer: Anschrift/Bundesland: Kontaktdaten: Steuernummer/-Id.: Anzahl Mitarbeiter: Sonstiges: II. Finanzielle Unterstützungen (alle Wertangaben in Euro) Soforthilfe Bund: Soforthilfe Bundesland: KfW-Kredite, z. B. Schnellkredit: Beantragt (Datum / Betrag) Ausgezahlt (Datum / Betrag) AUTOR: Jörgen Erichsen QUELLE: Lexware Wissen + Tipps Andere Förderkredite: Kurzarbeitergeld: Anpassungen Vorauszahlungen • Einkommensteuer • Körperschaftsteuer • Gewerbesteuer • Umsatzsteuer • Lohnsteuer • Andere Stundungen/Reduzierungen • Sozialversicherungen • Mieten • Darlehen/Tilgungen • Energieversorgung • Leasingraten • Andere Sonstige Unterstützungen Gesamt-Entlastungen III. Dokumentation Kalenderwoche/-monat: Welche zentralen Ereignisse hat es gegeben? Umsatzausfall Kostenersparnis Zusatzkosten Schadenssumme Summe Schäden € Finanzhilfen / Entlastungen Summe Entlastungen € Monatlich (Summen werden immer in KW __ Folgemonat erfasst) Umsatzausfall Zusatzkosten Entlastungen Schadenssumme Monat € IV. Umgesetzte Maßnahmen Zuflüsse Schaden TAXI 2. QUARTAL 2020 17
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