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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2020

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GASTKOMMENTAR ALLE JAHRE

GASTKOMMENTAR ALLE JAHRE WIEDER … Turnusgemäß müsste es auch 2021 wieder eine Mindestlohnerhöhung geben. Doch können bestimmte Branchen, darunter auch das Taxi, eine neue Mindestlohnanpassung zum 1. Januar 2021 verkraften? Aktuell verharrt die Republik in der Corona-Starre, das ganze Land steht still. Das ganze Land? Nein, denn noch in diesem Quartal trifft sich turnusgemäß wieder die Mindestlohnkommission – ob real oder digital, ist dabei egal – und erarbeitet, welcher Mindestlohn für das kommende Jahr gelten soll. In der Vergangenheit folgte die Kommission dabei stets der allgemeinen Tarifentwicklung (siehe nebenstehenden Kasten). Gemäß den vorliegenden Statistiken ergäbe sich unter Beibehaltung der bisherigen Prinzipien ab Januar 2021 ein neuer Mindestlohn von 9,85 Euro. Basis wäre der Tarifindex von 2017 und 2018 mit einer Steigerung der damaligen Tariflöhne um 5,3 Prozent. Würde alternativ erneut eine Anpassung in zwei Schritten beschlossen, ergäbe sich immerhin ein Zwischenschritt von vielleicht 9,60 Euro zum Jahreswechsel 2020/2021, bevor der Zielwert von 9,85 Euro dann zum Jahreswechsel 2021/2022 erreicht werden würde. Allerdings ist durchaus auch ein gewisser politischer Druck auf gravierendere Anpassungen auszumachen, Überraschungen sind also trotz der aktuellen Wirtschaftskrise durchaus möglich. Für das Taxigewerbe war die MINDESTLOHNKOMMISSION Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern. Sie muss alle zwei Jahre in einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Gleichzeitig orientiert sie sich bei der Höhe ihres Beschlusses Entscheidung der Mindestlohnkommission schon immer besonders relevant, da sich zumindest das Grundgehalt in unserem Niedriglohngewerbe wohl auch zukünftig am Mindestlohn orientieren wird und steuerfreie Zuschläge oder zwangsläufig unregelmäßig erzielte Umsatzbeteiligungen nur on top zu zahlen sind. STUNDENLOHN KOLLIDIERT MIT PROVISION Ein fester stundenorientierter Mindestlohn kollidiert somit mit den früher gewerbeübergreifend üblichen umsatzorientierten Lohnmodellen. Je dichter die Besiedlung, desto relevanter ist der Anteil des echten Gelegenheitsverkehrs, Städte und besonders die Metropolen sind dabei also zwangsläufig mehr betroffen als ländliche Regionen mit regelmäßigeren Fahraufträgen. Überall aber lassen sich die Fahrteinnahmen stets nur zeitversetzt an die neue Kostensituation im Lohnsektor anpassen, denn bekanntlich gibt nicht das Gewerbe selbst, sondern die Kommunen und anschließende Krankenkassenvereinbarungen geben die Tarife vor, wofür sich beide in der Regel viel Zeit nehmen. Es besteht also das Risiko, dass an der allgemeinen Tarifentwicklung. Die Bundesregierung folgt meist dem „Vorschlag“ der Mindestlohnkommission und setzt ihn 1:1 um. Die Geschäftsordnung der Mindestlohn-Kommission sieht vor, dass der Mindestlohn mit der allgemeinen Tarifentwicklung Schritt halten muss. Eine Abweichung ist nur dann zulässig, wenn gravierende Gründe vorliegen. Solche Gründe wären etwa ein starker Einbruch des Wirtschaftswachstums oder steigende Erwerbslosenzahlen. rw direkt in die Aufbauphase nach dem Corona- Shutdown ein neuer Mindestlohn platzt, der alle Überlebensanstrengungen des Gewerbes zunichtemacht, wenn die darauf nötig werdenden Taxitarifanpassungen erst Monate später in Kraft treten. Besonders brisant ist dabei, dass diejenigen Unternehmer, deren Stunde je nach Bedarf durchaus auch mal einiges mehr als 60 Minuten haben kann, natürlich erheblich entspannter mit diesem Thema umgehen können als diejenigen, die dem Gewerbe seinem Grauschleier versagen. Eine konsequente digitale Einzelaufzeichnung von Umsätzen und Arbeitszeiten inklusive Pausen behindert eine entspannte Haltung zum Thema, selbst wenn man dem Mindestlohn grundsätzlich positiv gegenübersteht, da sich die Taxitarife und somit die Einnahmen bekanntlich nur zögerlich an die Mindestlohnentwicklung anpassen. Dementgegen lassen sich die Länge der Pausen und Arbeitszeiten da natürlich erheblich flexibler anpassen. Die an diesem Punkt übliche Frage, ob denn jede „kleine“ Mindestlohnanpassung immer gleich in den Taxitarifen eingepreist werden muss, steht im Übrigen wohl nur Einzelwagenunternehmen zu. Kommt ein digital aufzeichnender Mehrwagenunternehmer nicht an durchschnittlich 25 Euro pro Fahrzeugeinsatz-Stunde, ist heute schon der Ofen aus. Die Auslastung muss also schon jetzt ausgereizt sein, wenn man überleben will. Gewerbespezifisch lässt sich ein Lohnkostenanteil von 50 bis 70 Prozent festmachen (je nach Betriebsstruktur mit oder ohne eigener Zentrale/Buchhaltung/Werkstatt). 5,3 Prozent Mindestlohnanpassung bedeutet da eine Kostensteigerung von knapp 3 Prozent und dieses Geld muss irgendwo herkommen (übrigens auch bei Moia & Co., wenn dort denn real gewirtschaftet wird). Da unser Gewerbe sicherlich kaum über Rücklagen verfügt und Geldverdienen ja auch nicht verboten ist, müssen es wohl regelmäßige Tarifanpassungen richten – würde die Mehrwertsteuer angehoben, FOTOMONTAGE: Remmer Witte 28 2. QUARTAL 2020 TAXI

GASTKOMMENTAR / KLEINANZEIGEN FOTO: Taxi Times würde man ja auch mit zeitgleich steigenden Preisen rechnen. Der bangen Frage, wie hoch die aktuelle Mindestlohnanpassung denn nun ausfällt, steht man wohl mehr oder weniger hilflos gegenüber. Man könnte alternativ allerdings auch die Frage stellen, ob denn gerade der kommende Jahreswechsel der richtige Zeitpunkt für eine Mindestlohnanpassung ist. Wahrscheinlich bringt eine intensive Auseinandersetzung mit der zweiten Frage dabei das bessere Ergebnis, zumindest für das Taxigewerbe, denn an der Wahrheit, dass die vergangenen Tarifabschlüsse vor Corona nicht stagniert haben, kommt man wohl nicht vorbei. Zumindest für das Taxigewerbe würde der Neustart nach Corona jedoch erheblich erleichtert, wenn ein neuer Mindestlohn, der mehr als 9,50 € pro Stunde aufruft, nicht schon zum kommenden Jahreswechsel, sondern erst im Sommer 2021 greifen würde. Und in derselben Logik könnte der Zeitraum zwischen Beschluss und Umsetzung vielleicht ja sogar generell verlängert werden, denn immerhin sind die beschlussrelevanten Tarifabschlusswerte ja nicht erst im Juni des Folgejahres bekannt. Eine vorgezogene Entscheidung schon Ende März wäre also auch für die längere Zukunft unproblematisch und würde eine aktuelle Konzession an die Corona-Problematik zu einer einmaligen Aktion machen, trotzdem aber auch für die Zukunft Entzerrung für unser Gewerbe bringen. rw Remmer Witte ist seit 1983 im Taxi g ewerbe aktiv, als Fahrer, Zentralist, Betriebsleiter und heute als Prokurist der ACHT-ELF-ELF DAS TAXI GmbH in Oldenburg (18 Fahrzeuge mit 24/7-Direktvermittlung). TAXIVERMIETUNG/TAXIVERKAUF www.mittelstaedt-taxivermietung.de taxivermietung.de 24h Hotline: 0 71 34 91 21 00 TAXI VERMIETUNG Verkaufe gegen Abholung Kompletträder für W 212 5 x 18 Zoll Felgen VB 150 € pro Stück Taxi Thomas Dahl, Berlin Telefon: 0172 / 31 03 989 Volkswagen Caddy Maxi Trendline Taxi „Rolli complete“ 2.0 TDI DSG, 75 kW (105 PS)* • Rollstuhlrampe mit Heckausschnitt EKO von Firma Reha Automobile aus Bad Zwischenahn • Taxipaket, Lackierung hellelfenbein • Microtax-06 Fiskaltaxameter • Klimaanlage • BoKraft-Abnahme Taxi oder Mietwagen • Kostenlose Anlieferung deutschlandweit • Ständig mehr als 30 VW Taxi-Neuwagen in unterschiedlichsten Farben sofort lieferbar. Verkauf nur an gewerbliche Taxiunternehmer mit gültiger Genehmigungsurkunde. Andere Motorisierungen, Ausstattungen und Lackierungen möglich, Taxifinanzierung bis 60 Monate und ab 1,99 % p. a. **. * Kraftstoffverbrauch l/100 km: innerorts 5,9, außerorts 4,7, kombiniert 5,1, CO2-Emission kombiniert 134 g/km ** in Zusammenarbeit mit der Volkswagenbank Ausführliche Informationen unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de € 26.900,– zzgl. MwSt. Volkswagen Automobile Hamburg Ihr kompetenter Ansprechpartner: Thorsten Wieschhaus Tel. 040 – 531 099 - 79 Fax 040 – 531 099 - 78 Thorsten.Wieschhaus@ volkswagen-hamburg.de Betrieb Fuhlsbüttel Röntgenstraße 50 22335 Hamburg www.volkswagen-hamburg.de Tel: 0800 590 33 20 Zustellung bundesweit Ersatztaxi Mietwagen BTW-Rollstuhlbus UNSERE KLEIN­ ANZEIGENSEITE! UNSERE KLEIN­ ANZEIGENSEITE! HARDWARE/SOFTWARE INKLUSIONSTAXI FORMATANZEIGEN KRANKENFAHRTEN Taxameter mit Android für Ihre Vermittlungssoftware. Zugelassen nach MID www.digitax.de Guter Umsatz mit planbaren Krankenfahrten. Gerade jetzt in schwierigen Zeiten. www.de-touro.de Preise: 43 mm x 40 mm220 € 90 mm x 30 mm350 € 90 mm x 40 mm410 € 43 mm x 80 mm410 € Nachlass für Mehrfachschaltungen: 2-malig5 % 4-malig10 % 6-malig15 % 6-malig15 % VERKAUFS-/ CHIFFREANZEIGEN Beispiele: 43 mm x 20 mm 105 € 43 mm x 30 mm 150 € 90 mm x 30 mm 300 € zzgl. Chiffre: 15 €, zzgl. 25 € bei farblicher Gestaltung TAXI 2. QUARTAL 2020 29

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