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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2020

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UNFALLSCHUTZ DER

UNFALLSCHUTZ DER UNFALLSCHUTZ KOSTET (ZU) VIEL ZEIT Eigentlich sollen die Taxi-Trennwände nur vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen. Die technischen Überwachungsvereine haben jedoch eine ziemlich konkrete Idee davon, welche Tests die Trennvorrichtungen absolviert haben müssen. In einem mehrseitigen Anforderungskatalog haben sich beispielsweise der TÜV Rheinland und der TÜV Süd mit den Trennscheiben in Taxis und Mietwagen auseinandergesetzt. Per Definition unterscheiden die beiden Prüforganisationen dabei nach der Art und Weise der Befestigung der Trenneinrichtung. Ob das verwendete Material flexibel oder fest ist, spielt dabei zunächst keine Rolle. Wichtig ist, dass der TÜV einen großen Unterschied macht, ob die Trenneinrichtung fest verbaut ist, sprich nur mit Werkzeug entfernt werden kann, oder ob sie mittels einer Schnellfixierung befestigt wird. Letztere kann bei einer vorübergehenden Nutzung als Trenneinrichtung aus „juristischen Gründen als ,Mitführen von Ladung‘ eingestuft werden. Was – und das ist der wichtige Punkt – nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO führen soll. Als Beispiele einer Schnellfixierung werden konkret Saugnäpfe oder Klemmvorrichtungen genannt. Trotzdem stellt der TÜV fest, dass auch die vorübergehende Nutzung einer Trennvorrichtung grundsätzlich ein Gefährdungspotenzial mit sich bringe, und das sei identisch mit dem Gefährdungspotenzial einer fest verbauten Trennwand. Um nur einen von vielen Punkten beispielhaft zu nennen: Bereits bei einer eingeschränkten Nutzbarkeit des Beifahrersitzes geht der TÜV von einer Gefährdung aus. Will man also eine Trennwand fest im Fahrzeug fixieren, dann müsste ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis durchgeführt werden. Dabei würde das Augenmerk unter anderem auf die Eigenschaften der verwendeten Materialien gerichtet, aber auch die Interaktion der Trennwand mit dem Airbag-System müsste mittels einer Auslöseprüfung untersucht werden. Geht es nach dem TÜV, sollte auch das Unfallverhalten mittels eines Schlittentests nachgewiesen werden. Für ein komplettes Gutachten müsste zusätzlich noch eine Vielzahl von Prüfpunkten abgearbeitet werden. Mobitec bietet als einer von wenigen Trennschutz-Anbietern eine Lösung an, die vom TÜV abgesegnet ist. Kann für Festeinbauten die Gefährdung von Insassen auf bestimmten Sitzplätzen nicht ausgeschlossen werden, dann ist das aber auch noch kein Ausschlusskriterium. Im Zweifel solle dann der Nachweis geführt werden, dass diese Sitzplätze nicht mehr benutzt werden können. Kann kein Nachweis geliefert werden, dann gibt es die Option, den entsprechenden Sitzplatz aus den Fahrzeugpapieren auszutragen. Fazit: Taxi-Trennvorrichtungen müssen nicht grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Festeinbauten und der vorübergehenden Nutzung mit Schnellfixierungen. Zudem kann ein Taxi-Trennschutz auch eintragungsfähig sein. Eine TÜV-sichere Zertifizierung wird allerdings ein länger andauernder Prozess sein. sg AN- UND VERKAUF von neuen und gebrauchten Taxen und Mietwagen Taxi-/Kleinbus-Trennwände aus bruchfestem Polycarbonat • Taxi-Ersatzfahrzeuge • BTW oder Rollstuhltaxen • Bundesweiter Service • Taxameterdienst • Fahrzeugfolierung • Fahrzeugumrüstung Ford Mondeo TURNIER 2.0 TDCI Business Edition neu ERSATZ-TAXI-HOTLINE: 08000 / 36 86 86 www.taxi-zentrum.de EZ: 01/2019, HU: Neu, 21.300 km, 110 kW, 6-Schaltgetriebe, Diesel, Taxi-Paket, inkl. Folie RAL 1015 [email protected] www.werbepylon.de FOTO: Mobitec 22 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz

UNFALLSCHUTZ DIE TIPPS DER BG VERKEHR Als für den Verkehrssektor und damit auch für Taxis und Mietwagen zuständige Berufsgenossenschaft hat auch die BG Verkehr ihre Einschätzung zu den in Taxis eingesetzten Schutzsystemen abgegeben. Scheiben aus hartem Material wie Kunststoff oder Glas sollten stoßund splitterfest sein, rät die BG Verkehr. Auf der BG Verkehr-Homepage haben Präventionsexperten und Arbeitsmediziner branchenspezifische Empfehlungen zum Infektionsschutz zusammengestellt, die den Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Verkehrsgewerbe konkretisieren. Dabei werden unter dem Stichwort Taxi auch Fragen zu den Trennschutz-Lösungen beantwortet, die aktuell bei immer mehr Taxis zum Einsatz kommen. Laut einer Erhebung durch Taxi Times sind BITTE ANSCHNALLEN Was eigentlich bei jeder Beförderung selbstverständlich ist, sollte in Taxis mit Trennschutz ganz besonders hervorgehoben werden: Sowohl durch einen Aufkleber als auch mündlich vor Beginn jeder Fahrt sollte man die Fahrgäste explizit auf die Anschnallpflicht hinweisen. Wenn man dann auch darauf achtet, dass beim Einbau die Kanten abgerundet und nicht scharfkantig sind, wäre das Verletzungsrisiko deutlich reduziert. in Deutschland bereits knapp 3.000 Taxis entsprechend umgerüstet (Stand Anfang Mai). Dabei kommen sowohl Schutzscheiben als auch Folien zum Einsatz. Laut BG Verkehr bietet keine der beiden Varianten einen verlässlichen Schutz, sie reduzieren allerdings das Risiko einer Tröpfcheninfektion, weshalb sie grundsätzlich zu empfehlen seien. Beim Einbau nennt die BG Verkehr vier Punkte, auf die man achten sollte. Dazu zählt erstens eine Klärung, ob die Lösung gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zulässig ist. Auskunft darüber könnten sowohl die Zulassungsstellen als auch die Prüfstellen zugelassener Prüforganisationen geben. KEINE SCHARFEN KANTEN Zweitens sollten Scheiben aus hartem Material wie Kunststoff oder Glas stoß- und splitterfest sein. Die BG Verkehr schreibt dazu wörtlich: „Scheiben aus Sicherheitsglas oder glasähnliche Kunststoffe brauchen eine Bauartgenehmigung nach UNECE 43 oder (national) nach Paragraf 22a StVZO.“ Drittens seien bei der Verankerung nur solche Lösungen zu empfehlen, „durch die beim Bremsen oder bei einem Aufprall keine zusätzliche Gefahr durch schlechte Verankerung, scharfkantige oder vorstehende Teile etc. entsteht. Befestigungen, die eine feste Verschraubung mit der Karosserie beinhalten, sollten durch einen Kfz- Fachbetrieb eingebaut werden.“ Als vierten Punkt weist die BG Verkehr auf die Wirkung der Airbags hin. Diese dürfe durch den Einbau nicht beeinträchtigt werden. Auch hinsichtlich der Reinigung der Scheiben oder Schutzfolien gibt es von der BG Verkehr Tipps. „Damit sich keine Viren auf den Scheiben oder Folien ansammeln, sollten die Fahrer oder die Fahrerinnen diese möglichst mehrmals am Tag reinigen.“ Dabei sei eine gründliche Reinigung mit fettlösenden Haushaltsreinigern und Einmaltüchern zu empfehlen. Alternativ könne man auch chemische Desinfektionsmittel nutzen, wobei die BG Verkehr ausdrücklich darauf hinweist, dass diese keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den erstgenannten Reinigungsmitteln haben. Außer man verwendet Desinfektionsmittel „mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkungsbereich ,begrenzt viruzid‘ (wirksam gegen behüllte Viren), ,begrenzt viruzid PLUS‘ oder ,viruzid‘.“ jh Universal Taxi Trennwand Material aus POLYCARBONAT!! Bruchsicher und Splitterfest passt in jedes Fahrzeug! 129,90.- Euro inkl. MwSt. & Versand Bestellung unter www.taxischoch.de Inkl. Material Datenblatt, Zertifikat als Nachweis für TÜV FOTO: Atelier Damboeck Über 500 zufriedene Kunden! Wir wünschen auf diesem Wege Allen Kollegen Durchhaltevermögen und bleiben Sie gesund! TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020 23

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