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Taxi Times DACH - 2. Quartal 2020

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BERLINER TAXIZENTRALE

BERLINER TAXIZENTRALE DER EINKAUFSZETTEL IN DER TAXI-APP „Du shoppst, wir liefern“ – dieses Angebot haben App-Besteller von Taxi Berlin bereits weit über 1.000 mal wahrgenommen. Die Besonderheit: Die Smartphone-Bezahlung für Waren und Lieferung erfolgt mit einem einzigen Vorgang. Den Anfang machte die Berliner Zentrale bereits Ende März. Kaum hatte die einsetzende Corona-Krise zu massiven Umsatzeinbrüchen geführt, entwickelte man gemeinsam mit dem Software-Entwickler fms den elektronischen Einkaufszettel, um schnellstmöglich weitere Geschäftsfelder für die Funkteilnehmer zu erschließen. Inzwischen wird dieses Feature auch von anderen Zentralen genutzt. Wirklich neu ist die Idee nicht: Wer krank ist oder wegen der Ansteckungsgefahr Sorge hat, einkaufen zu gehen, ist auf eine Lieferung angewiesen. Im Bemühen, Aufträge zu generieren, integrierte Taxi Berlin das neue Bestellsegment innerhalb kurzer Zeit in die Taxi-Berlin-App. App-Benutzer, die ein bargeldloses Zahlungsmittel in der App hinterlegt haben, bekommen neben den Optionen Taxi, XXL, Business und Green auch die „Einkaufsfahrt“ angeboten, untermalt mit dem Motto „Du shoppst, wir liefern“. Klickt der Kunde die Option an, kann er dem Fahrer in einem Textfeld die individuellen Wünsche sowie den bevorzugten Laden übermitteln. Der Funkauftrag auf dem Display im Taxi enthält dann das Merkmal „Einkaufsfahrt APP“ sowie den Einkaufszettel, die Telefonnummer und die Adresse des Kunden. Damit Fragen geklärt und nötigenfalls Einzelheiten abgesprochen werden können, wird der Kunde beim Absetzen der Bestellung darauf hingewiesen, dass seine Telefonnummer an den Fahrer übermittelt wird – eine Erleichterung, die Fahrer sich für alle Aufträge sehnlich wünschen, und die leider nur bei elektronischen Bestellungen möglich ist, da der User sich hierbei automatisch dazu bereit erklärt. Bei telefonischen Bestellungen ist das datenschutzrechtlich ausgeschlossen, da man ansonsten jeden Anrufer die Allgemeine Geschäftsbedingungen vorlesen und sein Einverständnis aufzeichnen müsste. Die Liefermöglichkeit ist von der Kundschaft gut angenommen worden, kann aber natürlich nicht das übliche Geschäft ersetzen. Dennoch lassen Kunden sich mit dem Taxi Lieferungen von Apotheken, Drogeriemärkten, Optikern und sogar Schnellrestaurants kommen. Nachdem das Modell in Berlin erfolgreich angelaufen war, erläuterte der App-Entwickler in einer Nachricht an die Kunden das Modell und führte dazu aus: „Der User wählt das Produkt ‚Einkaufstour’, gibt die Lieferadresse ein und notiert im Feld Einkaufsliste/Fahrerinfo die entsprechenden Lebensmittel, die dann vom Taxi geliefert werden. In Abhängigkeit der Lieferadresse steuert der Taxifahrer nach Bestelleingang den nächstgelegenen Laden an und erledigt die Besorgungen. Der Kunde hat keine Zusatzkosten und bezahlt nur die Kosten für den Einkauf und die Fahrt.“ Somit ist der Weg auch für andere Zentralen und sogar für taxi. eu frei, das Feature zu nutzen. Voraussetzung, um die Abrechnung unkompliziert und sicher abzuwickeln, ist laut Taxi-Berlin- Geschäftsführer Hermann Waldner die bargeldlose Zahlung mit der Taxi-App. Daher wird das Produkt ‚Einkaufstour’ in der Taxi- App nur verfügbar, wenn der User ein bargeldloses Zahlungsmittel wie Paypal, Kreditkarte, Amazon Pay oder Apple Pay hinterlegt hat. Bar bezahlen kann er dann auf Wunsch trotzdem. ar 22,90€ LERNBUCH UND APP Spezialatlas zum Taxischein für Berlin Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter, Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen zur Ortskunde in Berlin Mehr Infos: www.spezialatlas.de Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf die P-Schein-Prüfung für Taxifahrer in Berlin. Neu: mit Prüfungssimulation 4 2. QUARTAL 2020 TAXI - Regionalausgabe Berlin

BERLINER TAXIZENTRALE DAS TAXI BRINGT ESSEN ZUM PAUSCHALPREIS Nachdem der elektronische Einkaufszettel in der Taxi-Berlin-App implementiert war, konzipierte ein Team aus Marketing- und Technik- Mitarbeitern das nächste Projekt: Essens-Lieferfahrten zum Pauschalpreis FOTO: Taxi Berlin Wenn der Kunde nicht ins Restaurant darf, muss das Essen manchmal zum Kunden gebracht werden. Wer nicht selbst einkaufen oder bestelltes Essen abholen kann, weil er zum Beispiel krank, gebrechlich, in Quarantäne oder nicht mehr fahrtüchtig ist, kann auch Lieferdienste beauftragen. Diese sind aber gerade während der Corona-Krise zum Teil überlastet. Mitunter scheuen Restaurants auch vor der Zusammenarbeit mit herkömmlichen Lieferdiensten zurück, wenn diese den mühsam gewonnenen Stammkunden ebenso die kulinarische Palette aller Konkurrenz-Restaurants anbieten. Dies dürfte vor allem bei Anbietern für gehobene Ansprüche der Fall sein, und an diese richtet sich das Projekt „Taxi Berlin bringt Dein Lieblingsessen“ schwerpunktmäßig, denn wer Essen für zehn Euro pro Portion bestellt, wird selten bereit sein, ein Taxi nur für die Lieferung zu bezahlen. Essen vom Restaurant nach Hause bringen – das macht das Taxigewerbe schon immer. Die Herausforderung bestand nun darin, die Idee den Kunden möglichst griffig, leicht verständlich und transparent zu präsentieren. Der Besteller soll wissen, was er erwarten kann, und wie er das leicht bekommt. Ein wichtiger Bestandteil des neuen Angebots ist deshalb ein Pauschalpreis. Da die Tarifpflicht nur bei Personenbeförderung gilt, kann man diesen anbieten, ohne Fahrer zu solchen Aufträgen zu verpflichten. Um dem Fahrer kein unnötiges Risiko zuzumuten, muss er nicht in Vorleistung gehen, sondern das Essen vom Restaurant zum Kunden bringen, gleichzeitig für das Essen und die Lieferung kassieren (zwei Rechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen) und das Geld für das Essen anschließend zusammen mit der Transportkiste im Restaurant abliefern. Der Vorgang besteht also aus der Anfahrt, einer Fahrt vom Restaurant zum Kunden und einer Rückfahrt zum Restaurant. Als Pauschalpreis wurden 12,50 Euro festgelegt. Für den Fall, dass jemand Essen aus einem mehr als fünf Kilometer entfernten Lokal bestellt, zahlt er 16 Euro für Lieferungen bis acht, 20 Euro für Lieferungen bis zehn und den Taxitarif bei Lieferungen über zehn Kilometer, allerdings für Hin- plus Rückfahrt. Wer sich als Fahrer die Rückfahrt ersparen will, kann Essen in Einweg-Lieferverpackungen auch gleich beim Abholen bezahlen und darauf vertrauen, dass alles gut geht. Bei Fehlfahrt oder Falschlieferung ist der Gastwirt zur Zahlung einer Pauschale von 5 Euro als Entschädigung für das entgangene Fahrgeld verpflichtet. Die „magische“ Telefonnummer sowohl für den hungrigen Besteller zu Hause als auch für den interessierten Gastwirt ist die (030) 23 00 25. Der Kunde oder der registrierte Gastwirt muss also nur die Hotline anrufen, den Zeitpunkt zur Abholung angeben und die Adresse sowohl des Restaurants als auch des Kunden nennen. Beim Öffnen der Internetseite von Taxi Berlin stößt man derzeit auf ein appetitliches Bild mit zwei Links zu dem Projekt, einem für Bestellkunden und einem für Gastwirte. Dort wird für beide Gruppen kurz und anschaulich beschrieben, wie das ganze funktioniert. Die Fahrer sind bereits per Newsletter informiert worden. Wer nicht teilnehmen möchte, kann die Aufträge einfach jedes Mal ablehnen oder per E-Mail an die Fahrer- und Unternehmerbetreuung das Fahrermerkmal „Essen liefern“ aus seinem Profil entfernen lassen. ar TAXI - Regionalausgabe Berlin 2. QUARTAL 2020 5

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