FÖRDERUNG IN MÜNCHEN ANREIZ ZUR ROLLI- UMRÜSTUNG Rollstuhlfahrer sollen künftig auch spontan ein Taxi rufen können. Stadt und Landkreis haben deshalb eine Anreizförderung aufgelegt. Es war ein langer Prozess, der jetzt endlich seine Früchte trägt. Die Stadt München sowie der Münchner Landkreis haben die notwendigen Finanzmittel für eine Inklusionstaxi-Förderung freigegeben. Bereits seit zwei Jahren haben sich der Taxiverband München und die IsarFunk Taxizentrale für die Umsetzung einer Inklusionstaxi-Förderung eingesetzt. Inzwischen hat diese Arbeit Früchte getragen, denn Anfang April hat die Stadt München den ersten Schritt gemacht und die Richtlinien für den finanziellen Zuschuss veröffentlicht. Nur vier Wochen später hat der Münchner Landkreis gleichgezogen und ist mit seiner Fördermaßnahme an die Öffentlichkeit gegangen. Beide Parteien haben sich untereinander ausgetauscht, was jetzt in einem sehr ähnlichen Grundgerüst für die Förderrichtlinien resultiert. So herrscht beispielsweise Einigkeit beim maximalen Unterstützungsbetrag, der bei 10.000 Euro pro Fahrzeug und Umbau liegt. Pro Taxiunternehmen können maximal fünf Fahrzeuge im Jahr gefördert werden. KEINE RÜCKZAHLUNG Die auf eine Laufzeit von drei Jahren (von 2020 bis 2022) angelegte Maßnahme der Stadt sieht vor, dass pro Jahr maximal zehn Anträge, beziehungsweise eine Fördersumme von 100.000 Euro bewilligt werden können. Insgesamt sollen so in München 30 neu umgerüstete Rollstuhltaxis auf die Straße kommen. Beim Landkreis verfolgt man das gleiche Ziel, der Fördertopf ist mit 250.000 Euro allerdings etwas schmaler angesetzt. Die Münchner Förderung baut auf dem bereits 2015 erstellten 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München auf. Wichtig zu wissen: Bei dieser finanziellen Unterstützung handelt es sich um ein einmaliges Projekt. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen und Fahrzeuge, die mithilfe der Subventionierung umgebaut wurden, müssen zukünftig an einem gut sichtbaren Aufkleber mit der Aufschrift ‚Inklusionstaxi‘ auf der Heckklappe zu erkennen sein. UNTER STÜTZER DES TAXI GEWERBES KONTAKT UND WEITERFÜHRENDE LINKS München Stadt inklusion.soz@muenchen.de www.muenchen-wird-inklusiv.de/ München Land chancengleichheit@lra-m.bayern.de www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi www.tinyurl.com/TTMue2 FOTOS: Taxi Times, Pixabay 10 2. QUARTAL 2020 TAXI – Regionalausgabe München
FÖRDERUNG IN MÜNCHEN DOPPELFÖRDERUNG ROLLI- UND E-TAXI Mit dem Nissan e-NV200 gibt es bereits ein E-Taxi, das sich zu einem Inklusions-Fahrzeug umrüsten lässt. Da die Stadt München ausdrücklich eine Doppelförderung erlaubt, wollen wir an dieser Stelle auch noch mal kurz die Voraussetzungen und Infos des E-Taxi-Programms aufführen: • Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 PBefG mit Sitz oder Niederlassung im Münchner Stadtgebiet • 36 Monate Haltefrist der E-Taxis • Fiskaltaxameter mit INSIKA • Neufahrzeug mit Erstzulassung nach dem 01.01.2017 • Beklebung des E-Taxis mit Motiv der E-Taxi-Förderung • Förderungshöhe: 0,20 Euro pro Besetztkilometer, maximal 40 % der Anschaffungskosten des E-Taxis • quartalsweise Abrechnung durch Übermittlung der Daten des Fiskaltaxameters • Weitergabe der Daten für eine wissenschaftliche Auswertung • Optional kann auf der gleichen Taxikonzession weiterhin ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor genutzt werden. Allerdings darf immer nur ein Auto auf der Straße sein. Informationen im Netz: www.tinyurl.com/TTMue1 Speziell das städtische Programm hat eine weitere Besonderheit: Es ist mit der seit Jahren laufenden E-Taxi-Förderung kombinierbar (siehe Kasten), was durchaus bemerkenswert ist, da Doppelförderungen meist von vornherein ausgeschlossen sind. Wer die Rückerstattung der Umbaukosten geltend machen möchte, muss ein paar grundlegende Dinge beachten. So muss beispielsweise die Umrüstung in einer vom Autohersteller zertifizierten Fachwerkstatt durchgeführt werden und die gesetzlichen Anforderungen nach § 35a Absätze 4a und 4b Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen. Die Fahrzeuge müssen zudem mindestens der Abgasnorm Euro 6 und nach dem Umbau der DIN-Norm 75078, Teil1 und Teil 2 entsprechen (Teil 1 = „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen“, Teil 2 „Kraftfahrzeuge zur Beförderung mobilitätsbehinderter Personen – Rückhaltesysteme – Begriffe, Anforderungen, Prüfungen“). Zusätzlich fordert der Landkreis für jeden Rollstuhlplatz den Einbau einer geeigneten fahrzeuggebundenen Kopf-Rückenstütze. Weiterhin erwarten die Behörden einen Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung für die gewerbliche Personenbeförderung. Sofern weitere technische Umrüstungen am Fahrzeug erforderlich sind, können deren Kosten ebenfalls zurückerstattet werden. Die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden vorausgesetzt. VIER JAHRE HALTEFRIST Bei der Wahl des Basisfahrzeugs wird von München Stadt verlangt, dass neben dem besetzten Rollstuhl noch Platz für zwei weitere Fahrgäste vorhanden ist. Der Landkreis erhöht diese Anforderung um einen zusätzlichen Platz für eine dritte Person. Alle umgerüsteten Taxis müssen auch Personen in elektrisch betriebenen Rollstühlen transportieren können. Hier reichen dann Sitzplätze für zwei weitere Fahrgäste. Weiterhin schreiben die LH München, sowie das Münchner Landratsamt eine sogenannte Haltefrist vor. Sie erlaubt den Weiterverkauf des Inklusionstaxis frühestens nach vier Jahren oder 250.000 Kilometern. Wird das Fahrzeug vorher veräußert, muss die Förderung anteilig in die Stadtkasse zurückfließen. Von dieser Regel gibt es allerdings auch eine Ausnahme. Wenn das Taxi nachweislich einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat, wird keine Rückerstattung erwartet. Damit der regelmäßige Einsatz der Inklusionstaxis sichergestellt wird, sehen die Förderrichtlinien eine Mindesteinsatzzeit an drei Tagen pro Woche, Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 24 Uhr, vor. In der Landeshauptstadt sollen rund 500 Einsatzstunden pro Jahr an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nachgewiesen werden. München Land fordert sogar noch 100 Stunden mehr. Die Förderrichtlinien sind bereits in Kraft getreten. Die Anträge können bei der Landeshauptstadt München bis zum 31. August 2022 eingereicht werden, beim Münchner Landratsamt ist das bis zum 31. Dezember 2022 möglich. Etwaige Interessenten sollten sich aber nicht zu viel Zeit lassen, denn übersteigt die Anzahl der Förderanträge die bereitgestellten Mittel, gilt das „First-in-first-out-Prinzip“. sg Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst Dr. med G. Kirchhoff Alle Untersuchungen zum Ersterwerb oder zur Verlängerung von Führerscheinen für Fahrgast- und Personenbeförderung (Taxi/Mietwagen), Lastwagen (Klasse C) und Omnibusse (Klasse D) Unsere Untersuchungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr Keine Voranmeldung nötig! Ridlerstr. 8 (Erdgeschoss) 80339 München Tel: 089 / 509 144 Fax. 089 / 506 094 E-Mail: info@zemba.de medico_advertisement.indd 1 22.01.2019 TAXI – Regionalausgabe München 2. QUARTAL 2020 11
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