TAXI INTERNATIONAL Fahrer-Proteste in den Niederlanden: „Uber, wir sind keine Algorithmen, wir sind echte Menschen!“ (Text auf den Transparenten im rechten Bild). UBER SCHEUT VERANTWORTUNG GEGENÜBER FAHRERN In immer mehr Ländern muss sich Uber vor Gerichten verantworten, weil seine Fahrer eigentlich als Angestellte eingestuft werden müssten. Das hat auch eine hohe politische Relevanz. Protest gegen Uber in Barcelona. Derzeit wird weltweit darüber debattiert, wie die Rechte der Arbeitnehmer in der Gig Economy geschützt werden können. Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultationsphase zu möglichen EU-weiten Vorschriften eröffnet. In diesem Zusammenhang ist ein kürzlich begonnener Prozess in den Niederlanden ein wichtiger Baustein gegen die Lobbymaßnahmen auf europäischer Ebene. Kläger ist die größte Gewerkschaft der Niederlande, die FNV. Sie verlangt, dass die etwa 4.000 Uber-Fahrer des Landes als Arbeitnehmer eingestuft und nach dem nationalen Taxitarifvertrag bezahlt werden und zudem von den üblichen Sozialvorteilen profitieren. Bisher fahren die Fahrer als „Scheinselbstständige“ für einen Arbeitgeber: Uber. Das Unternehmen wird nicht müde, immer wieder weltweit sein Mantra zu wiederholen, dass Fahrer am liebsten zeitlich flexibel als Freiberufler arbeiten möchten, und ignoriert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2017, das den Konzern als Personenbeförderer einstuft. Uber gibt sich noch immer als technische Plattform aus, die lediglich Kunden mit Fahrern zusammenbringe. Die Amsterdamer Klage folgt auf eine Reihe ähnlicher Klagen und politischer Entscheidungen. In Großbritannien wurde Uber im Februar in einem Berufungsverfahren verurteilt und seine Fahrer als „Worker“ eingestuft, eine Kategorie zwischen Selbstständigen und Angestellten. In Frankreich war Ähnliches bereits ein Jahr zuvor passiert. Auch in Spanien wurden Uber-Fahrer nach einer gerichtlichen Anordnung als Arbeitnehmer eingestuft. In Deutschland verlor Uber bereits eine Reihe von Gerichtsverfahren. Hier gilt der Fahrtenvermittler seit Dezember 2019 als genehmigungspflichtig (AZ 3-08 O 44/19, bestätigt durch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.5.2021, AZ 6 U 18/20). SPANIEN ALS VORREITER Als eines der ersten Gesetze in Europa in Bezug auf die Rechte von Arbeitnehmern in der Gig Economy hat die spanische Regierung im Mai als Folge eines Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2020 eine Verordnung erlassen, wonach Gig-Unternehmer ihre selbstständigen Partner als Arbeitnehmer einstufen müssen. Die spanischen Unternehmen haben bis August Zeit, sich umzustellen. Nach Berechnungen des Arbeitsministeriums wurden bereits fast 17.000 Fahrer ohne Vertrag identifiziert. Arbeitsministerin Yolanda Díaz kommentierte die Entscheidung: „Die heute verabschiedete Verordnung (…) bringt uns an die Spitze eines technologischen Wandels, der die Rechte der Arbeitnehmer nicht hinter sich lassen kann.“ Ein Uber-Sprecher kritisierte: „Diese Regelung wird Tausenden von Gig-Arbeitern, die Apps flexibel nutzen, direkt schaden. Sie haben zuvor erklärt, dass sie nicht als Angestellte eingestuft werden wollen.“ Adigital, ein Branchenverband von Gig-Unternehmen wie Deliveroo, meint: „Das heute vom Kabinett genehmigte Dekret ist ein schwerer Schlag für die Zukunft der digitalen Wirtschaft in Spanien.“ Das Urteil lässt Fragen offen – und eine Reihe von Klagen erwarten. Viele Gig- Unternehmen suchen bereits nach neuen Geschäftsmodellen, die es ihnen ermöglichen, profitabel zu bleiben. Einige stellen neuerdings Mitarbeiter über Personalfirmen ein. Andere wie etwa Just-Eat (Take Away’s spanisches Pendant) arbeiten wiederum gesetzeskonform mit Arbeitnehmern. wf Uber-Fahrer als Arbeitnehmer: eine Übersicht über die weltweiten juristischen Einschätzungen. FOTOS: FNV, Elite-Taxi 24 2. QUARTAL 2021 TAXI
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