Aufrufe
vor 1 Jahr

Taxi Times DACH - 2. Quartal 2023

GENEHMIGUNGSBEHÖRDEN

GENEHMIGUNGSBEHÖRDEN DAS GUTACHTEN DER WISSENSCHAFT Aus vier mach fünf: Zusätzlich zu den juristischen Gutachten wird es auch eine wissenschaftliche Einschätzung geben. Autor wird ein renommierter Jura-Professor sein. Als Termin für die Vorstellung des Gutachtens war der 13. Juni genannt worden. An diesem Tag hatte der Jenaer Jura-Professor Prof. Dr. Matthias Knauff die Ergebnisse seiner Untersuchung vorgestellt. Er war als Referent bei einem zweitätigen Symposium in Hamburg aufgetreten, das gemeinsam vom Taxi-Bundesverband BVTM und dem Deutschen Städtetag veranstaltet worden war. Professor Knauff ist seit 2013 Lehrstuhlinhaber in Jena, seit 2016 Richter am Thüringer Oberlandesgericht und seit diesem Jahr als Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesminister für Digitales und Verkehr berufen. In seinem Lehrstuhl betreibt er unter anderem die Forschungsstelle Verkehrsmarktrecht, die die Jenaer Gespräche zum ÖPNV sowie die Leipziger Gespräche zum Verkehrsmarktrecht organisiert. Prof. Knauff waren dort auch noch zahlreiche weitere Experten vertreten: Rechtsanwalt Dr. Hubertus Baumeister von der Kanzlei BBG und Partner berät seit 1996 im Schwerpunkt die Aufgabenträger im ÖPNV sowie ihre kommunalen Verkehrsunternehmen, unter anderem zum Thema Tarifstrukturen. Er referierte zum Thema Festpreise und Tarifkorridore. Über ihre Prof. Dr. Matthias Knauff praktischen Erfahrungen zu diesem Thema konnten die Dipl.-lng. Angelika Xaver von der Stadt Wien sowie Mag. Christian Holzhauser, Spartenobmann der Wirtschaftskammer Wien, Einblicke geben. Auch aus einer Problematik, mit der bereits mehrere Genehmigungsbehörden in Deutschland konfrontiert sind oder waren, hatte der Bundesverband ein Thema für das Symposium gemacht: Wie vertragen sich Festpreise mit dem Eichrecht? „Ein White-Paper des Bundesverbands – ,Taxi-Festpreise und Eichrecht‘ – liegt vor“, teilt der BVTM dazu im Vorfeld mit. In dem Papier werden die rechtlichen Fragestellungen untersucht und es wird ein konkretes Beispiel formuliert, wie eine eichrechtskonforme und überprüfbare Festpreis-Regelung in der Taxitarifordnung aussehen kann. jh STÄDTE LERNEN VON STÄDTEN Das Hamburger Symposium stand unter dem Motto „Städte lernen von Städten: PBefG-Instrumente sicher in der Praxis anwenden“. Teilgenommen hatten mehr als 85 Sachgebietsleiter und Mitarbeiter von Genehmigungsbehörden aus ganz Deutschland. Neben Hinweis: Die Veranstaltung fand erst nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe statt. Berichte dazu sind auf der Website von Taxi Times zu finden (siehe nebenstehender QR-Code) Hamburger Symposium der Genehmigungsbebörden HINTERTÜR EUROPA Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die von der katalonischen Regierung erlassenen strengen Mietwagenregeln gekippt. Das Urteil könnte auch für Deutschland zum Bumerang werden. Das oberste Gericht Europas entschied Anfang Juni über die Klagen mehrerer Fahrdienstleister, unter anderem auch des Plattformvermittlers Uber. Sie hatten die strengen Regelungen beanstandet, mit denen in Barcelona der Mietwagenverkehr (Private Hire Vehicles, PHV) eingeschränkt wurde. So wurde dort beispielsweise die Zahl der PHV auf ein Dreißigstel der Lizenzen begrenzt, die für Taxis ausgegeben sind. Alle PHV-Dienste mussten zudem eine zusätzliche Lizenz für Barcelona erwerben. RÜCKSCHLAG FÜR BARCELONA Der EuGH bewertete eine solche Regelung als Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und widersprach zudem der Argumentation der Stadt, wonach sie durch die Regelung ihre Ziele zum Umweltschutz und zur Verkehrsverringerung leichter erreiche. Eine solche gesetzliche Vorschrift, so der EuGH, stehe in keinem Verhältnis zu den Zielen der Stadt. Aus Sicht der Richter könne die Stadt weniger strenge Maßnahmen ergreifen, um ihre Ziele durchzusetzen, indem man beispielsweise niedrigere Grenzwerte für den CO₂- Ausstoß festlege. Eine deutliche Abfuhr erteilte das Gericht auch den Hoffnungen des Taxigewerbes, dass solche strengen Regelungen zum Schutz des Taxigewerbes definiert werden können. Der EuGH stellte dazu fest, dass „das Ziel, die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Taxidienste zu gewährleisten, (...) keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen kann“. Aufgrund dieser Einschätzung könnte das Urteil Auswirkungen auf andere europäische Länder haben. In Deutschland beispielsweise wird genau diese Argumentation von der Uber-Seite bei den Beurteilungen des § 51a (Festlegung eines Mindesttarifs für Mietwagen) ins Feld geführt. In der deutschen Taxi-Gesetzgebung ist das Taxi allerdings als „wichtiges Gemeinschaftsgut“ definiert. Das aktuelle EuGH-Urteil könnte also die (von Uber und Bolt gelenkte) Mietwagenfraktion dazu ermutigen, gegen eine Festsetzung von Mindesttarifen ebenfalls auf EU-Ebene zu prozessieren. jh FOTOS: Privat, Pexels / George Becker 10 2. QUARTAL 2023 TAXI

Eine Klasse für sich. Der Volvo V90 Cross Country. Überzeugt mit großzügigem Platzangebot, luxuriösem Komfort und attraktiven Konditionen. Sichern Sie sich jetzt 35 % Preisvorteil und ein Taxi-Paket inklusive Umbau. * volvocars.de/taxi * Preisnachlass für einen Volvo V90 Cross Country auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Volvo Car Germany GmbH. Beispielfoto zeigt Fahrzeug der Baureihe, die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes.

TaxiTimes D-A-CH