TAXITARIFDie Mieten für einenGaragenplatz sindnicht überall gleich.Die Energiekostenunterliegen schwervorhersehbarenSchwankungen.Im Fall des Landkreises Altötting sieht Linzzwar die jahrelangen Versäumnisse – nachdem 1.1.2001 wurde der Tarif über zwölfJahre lang nicht geändert, danach noch einmalknapp neun Jahre nicht –, doch hält eres im Nachhinein dennoch für zu gewagt,gleich „an allen Stellschrauben zu drehen“.Die Erhöhung beispielsweise des Großraumzuschlagsnach nur zwei Jahren undzwei Monaten von 6,50 Euro auf ganze 12Euro, immerhin eine Steigerung von knapp85 Prozent, sei Fahrgästen nicht ohne Weitereszu vermitteln.Auch sollten Zuschläge nur im Tarif stehen,wenn sie bedarfsgerecht und eindeutigsind. Einen Zuschlag für die Mitnahme vonTieren etwa sieht Linz nur dann als sinnvollan, wenn dies in einem Landkreis auchbesonders häufig eine Rolle spielt, etwa beiVorhandensein einer überregional bedeutendenTierklinik. In Gepäckzuschlägensieht Linz das generelle Problem, dass dieGröße von Gepäckstücken selten eindeutigkategorisierbar bzw. abgrenzbar ist, was zuoft zu Uneinigkeit und Diskussionen zwischenFahrer und Fahrgästen führt.Ein generelles Problem, das ChristianLinz beim Landratsamt Altötting besondersstark ausgeprägt sieht: Eine Anpassung desTaxitarifs ist aus Sicht der Behörde einesehr kleine Angelegenheit unter vielen großen,kostet das Personal aber einiges anArbeit und Zeit. Die Folge: „Sobald der Tariferhöht werden soll, haben die Behörden mitdem Prozess viel zu tun und müssen darüberhinaus die soziale Ausgewogenheit imBlick haben“, wie er aus seiner jahrelangenErfahrung berichtet.SO STEHT ES IM GESETZDie Genehmigungsbehörde hat dieBeförderungsentgelte insbesonderedaraufhin zu prüfen, ob sie unterBerücksichtigung der wirtschaftlichenLage des Unternehmers, einer ausreichendenVerzinsung und Tilgung desAnlagekapitals und der notwendigentechnischen Entwicklung angemessensind. (aus § 39, Abs. 2 PBefG)Doch die soziale Ausgewogenheit kannein Verkehrsverband, der für das örtlicheTaxi-Gewerbe verantwortlich zeichnet, alsArgument nicht gelten lassen. Er kannden Behörden allerdings entgegenkommen,indem er ihnen mit standardisiertenAblaufmustern hilft. So hat das Kreisverwaltungsreferat(KVR) der kreisfreien StadtMünchen eine ausführliche Begründungfür Tarifanpassungen verfasst, die beimLandesverband als Vorlage für das „Genehmigungsritual“genutzt werden kann. Auchkönne eine Art Obmann ernannt werden,der für die Anpassung des Taxitarifszuständig ist und über die hinreichendeKompetenz verfügt.AM BESTEN JÄHRLICH PRÜFENTarife sollten Laut Linz am besten jährlich,spätestens aber alle zwei Jahre geprüft undggf. angepasst werden, um den sich veränderndenKosten für die Unternehmen Rechnungzu tragen und Unternehmern wieFahrern auskömmliche Einkünfte zusichern. Da ein Tarifbeantragungsverfahrendrei bis sechs Monate dauern kann, solltees im Frühjahr eingeleitet werden, damitder Tarif optimalerweise Anfang Novemberim Amtsblatt verkündet und zum 1. Dezemberangepasst werden kann, dem Zeitpunkt,zu dem auch die anderen ÖPNV-Tarife üblicherweisegeändert werden.Ist es nicht unnötig kompliziert, wenndieses umständliche Prozedere alle ein biszwei Jahre von hunderten Antragstellernund Genehmigungsbehörden in Deutschlanddurchlaufen werden muss? Die Unternehmerinaus Altötting hat die Frage in denRaum gestellt, warum die Zuständigkeit fürTaxitarife nicht auf einer höheren Verwaltungsebene,etwa auf Regierungsbezirksodergar Landesebene angesiedelt werdenkann. Dort könne man mit dem hinreichendenFachwissen gebündelt agieren, stattdass alle 96 bayerischen Genehmigungsbehördenihr eigens Süppchen kochen.Im Saarland mit seinen sechs Landkreisenfunktioniert die Zuständigkeit auf Landesebene.In Hessen haben dagegen schondie meisten Landkreise viele verschiedeneTaxitarife, weil nach dortigem Landesrechtjedes größere Dorf dafür verantwortlich ist.In Niedersachsen gibt es Bestrebungen seitensdes Landesverbandes, die Taxitarifelandesweit zu vereinheitlichen. Auch hierist der Landesverband mit etlichenGenehmigungsbehördenunzufrieden,besonderswegen der teilslangen BearbeitungszeitenvonTariferhöhungen.Christian Linzfindet die Idee ausUnternehmersichtnachvollziehbar,ist aber der Meinung,dass manNiedersachsen:Lange BearbeitungszeitenundRufe nach landesweiteinheitlichemTaxitarifvielleicht einige abgrenzbare oder regionalzusammengehörende Landkreise, nichtaber eine Anzahl von Gebietskörperschaftenin der Größenordnung der Summe allerbayerischen Landkreise und kreisfreienStädte zu einer Tarifgemeinschaft zusammenfassenkönnte. „Dazu sind die Kostenparameterin den einzelnen Gegenden undauch die Strukturen der Tarifverordnungenzu unterschiedlich“, so Linz. Die Mieteeines Garagenplatzes etwa sei in München-Schwabing etwas völlig anderes als inBischofsgrün oder Engelsberg. Daher siehter die Verortung der Tarifgebungskompetenzauf kommunaler Ebene grundsätzlichals sachgerecht an. Insgesamt funktionierees in Bayern ganz hervorragend, dass derLandesverband bei einer Tarifanhörungseine grundsätzlichen Ergänzungs- oderÄnderungswünsche vortrage. „Diese werdenanschließend u. U. noch feinjustiertund finden entweder Eingang in die vorliegende,also aktuelle Beantragung oderwerden bei der nächsten Änderung der TTOberücksichtigt. Es funktioniert grundsätzlichproblemlos: Der Landesverband BayerischerTaxi- und Mietwagenunternehmene. V. berät als Fachverband die Kommune.“Vielleicht lässt sich ja darüber nachdenken,Kompetenz zu bündeln und eineVielzahl von Verbänden und Behörden voneinem regelmäßigen, aufwändigen Prozederezu entlasten, ohne dass deshalb auf70.000 Quadratkilometern die gleichenTaxifahrpreise gelten müssen. arFOTOS: Taxi Hansbauer12 4. QUARTAL 2024 TAXI
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