FAHRZEUGEBei diesem E-Taxiist alles zu spät.Instandsetzungunmöglich!(z. B. für den immer notwendigen Hochvoltschein) und Anschaffungen,zum Beispiel für spezielle Prüfgeräte und Werkzeuge. BeiE-Autos und auch bei Plug-in-Hybriden fielen in vielen Fällenzusätzliche Arbeiten an, wie etwa das Fahrzeug spannungsfrei zuschalten. Das erhöhe den Aufwand und zunächst automatisch dieKosten. Hinzu kommen erhöhte Kosten, wenn am Elektrofahrzeugtatsächlich Hochvoltkomponenten repariert werden müssten, denndas habe gravierende Auswirkungen auf den Reparaturaufwand,stellt die Dekra fest. Und der GDV verweist darauf, dass vor allemdie teuren Akkus der Elektroautos die Bilanz belasteten. Oft seiunsachgemäße Handhabung durch Einsatzkräfte nach dem Unfalloder von Werkstätten dabei für zusätzliche Kosten verantwortlich.So würden auch ohne akute Brandgefahr reparable Unfallautos inLöschcontainern versenkt – Konsequenz: Totalschaden. Auch würdenWerkstätten offenbar bei Unfallwagen die teuren Akkus häufigkomplett ersetzen, anstatt eine deutlich günstigere Reparatureinzelner Zellen durchzuführen. Tatsächlich ist das Fachpersonal,das an Elektroautos arbeiten darf, dünn gesät. Auf dieses Problemverweist der GDV in dem Zusammenhang, dass lange Standzeitender Unfallfahrzeuge zu hohen Kosten für Ersatzwagen führen, waswieder auf mangelhafte Elektroauto-Expertise bei den Kfz-Werkstättenhindeute.In den USA kommt man übrigens zu einem ganz ähnlichenErgebnis: Wenn ein Tesla einen Unfallschaden hat, kostet die Reparaturin Amerika im Schnitt 1.350 Dollar (rund 1.275 Euro) mehrals bei einem Pkw mit Verbrennungsmotor. Das ermittelte imFrühjahr das US-Unternehmen Mitchell, in Amerika wichtigerLieferant von Diagnosesoftware für Autowerkstätten.Das Taxi- und Mietwagengewerbe muss sich zum einen daraufeinstellen, dass die Versicherungsprämien steigen werden, undzum anderen, dass Unfallreparaturen von E-Fahrzeugen aufwendigerund vor allem teurer sein werden, als man dies bei Verbrennerngewohnt war. In welchem Maß diese Mehrkosten aber zu Bucheschlagen werden, scheint noch unklar, zu rechnen ist aber mitMehrkosten von schätzungsweise fünfzehn bis zwanzig Prozent.Steht das Auto aber erst mal in der Werkstatt, läuft bei kleinerenReparaturschäden wohl alles mehr oder weniger wie bisher –solange der Akku nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde. JedeReparatur – auch bei Hybrid-Fahrzeugen und auch in der eigenenWerkstatt – darf nur von Fachkräften mit einem sogenanntenHochvoltschein durchgeführt werden.Spätestens bei größeren Schäden oder auch vermeintlichenTotalschäden spielt der Zustand des Akkus die entscheidendeRolle. Verformt sich nämlich der Lithium-Ionen-Akku, können dieBatteriezellen Feuer fangen. Ist der chemische Prozess im Innerendes Akkus einmal in Gang gesetzt, springt er von einer Zelle aufdie nächste über („Thermal Runaway“). Und dies kann natürlichauch mit Verzögerung geschehen. Daher erscheint die Verwendungungeprüfter Batterien oft zu riskant, wenn diese auch nur minimaleUnfallschäden aufweisen (relevant sind hier auch die klassischenAufsetzer am Unterboden). Im Fall eines Batterieschadensist der Tausch eines Akkupacks daher oft unrentabel. Zukünftigsoll ein Fokus der E-Technik auf der Ermittlung liegen, ob einAkkutausch überhaupt notwendig ist. Dafür müssten die Autoherstellerihre Batteriedaten für unabhängige Werkstätten und Versicherungenauslesbar machen, worauf die Versicherer dahernatürlich intensiv drängen. Aber noch ist es nicht so weit.AKKUTAUSCH HÄUFIG NICHT RENTABELDaher kommt es beim E-Taxi-Unfall auch häufig zum wirtschaftlichenTotalschaden, denn der Tausch des Akkus ist in der Regelauch bei vermeintlich geringen Schäden nicht rentabel. Dabei istdann der Wiederbeschaffungswert zwar oft nicht mehr wiegewohnt das Zünglein an der Waage. Für viele E-Taxis lässt sichkaum schneller Ersatz finden, weil viele entsprechend junge Elektrofahrzeugenach dem Auslaufen der Umweltprämie oft in andereLänder exportiert werden. Verunfallt ein etwas mehr als sechsMonate altes Elektrofahrzeug, ist die Beschaffung eines gleichartigenErsatzfahrzeugs daher praktisch nicht möglich.Wie nun also einen Wiederbeschaffungswert ermitteln? Dazugibt es immerhin ein vergleichbares Urteil aus dem Güterverkehr:Erleidet ein erst sechs Wochen alter Lkw mit einer Laufleistungvon 22.392 km einen wirtschaftlichen Totalschaden, kann derWiederbeschaffungswert auch der Neupreis sein. Das gilt dann,wenn auf dem Markt keine sechs Wochen alten oder jüngereGebrauchtfahrzeuge angeboten werden (LG Ulm vom 15.08.2014,Az. 4 O 130/13). Demnach sollte es bei Haftpflichtschäden möglichsein, den Neupreis erstattet zu bekommen, wenn tatsächlich einFOTO: F. Benner164. QUARTAL 2024 TAXI
FAHRZEUGENUR MANCHE VIELFAHRERWERDEN ZUR KASSE GEBETENDas Sondermerkmal „Taxi“ bzw. „Mietwagen“in der eVB-Verschlüsselungsteht für ein hohes Versicherungsrisikound somit für hohe Gebühren. Das wirdhäufig mit der hohen Laufleistung derFahrzeuge erklärt. Andere Vielfahrer, obprivat oder beruflich, zahlen keine höherenBeiträge als andere Verkehrsteilnehmeraus derselben Region mit demselbenKfz-Typ, die weit weniger Kilometer imJahr zurücklegen. Warum also werdengerade Taxler und Mietwagen sozusagenin Sippenhaft genommen, wer hat dasfestgelegt und ist diese Entscheidungder Versicherungswirtschaft überhauptgrundgesetzkonform?rwBei Fahrzeugenmit gemietetemAkku teilt sich derRestwert auf.FOTO: Nio DeutschlandNeufahrzeug angeschafft wird. War das verunfallte Fahrzeug dabeiübrigens Objekt einer Umweltprämie, ist noch die Mindesthaltedauervon zwölf Monaten zu beachten.Ist das Fahrzeug gekauft, der Akku aber gemietet, wird es imSchadenfall kompliziert. Denn nicht nur bei einem Totalschadengibt es zwei Geschädigte: den Eigentümer des Fahrzeugs und denEigentümer des Akkus. Bei einer Schadenregulierung müssenbeide Interessen berücksichtigt werden. Eine Unfallabwicklungallein durch den Fahrzeughalter verbietet sich. Auch bei der Restwertermittlungist im Fall der Akku-Miete darauf zu achten, obdas Fahrzeug gekauft und der Akku gemietet wurde. Der Fahrzeug-Eigentümer darf das Fahrzeug nicht mit Akku verkaufen. WerdenFahrzeug und Akku zuvor getrennt, muss das Fahrzeug wiederumbei der Restwertermittlung ausdrücklich ohne den Akku offeriertwerden. Sind Fahrzeug und Akku nicht trennbar, muss im Vorfeldeine Regelung getroffen werden, wie der Verkaufspreis für dasGesamtobjekt aufgeteilt wird. Der Nutzer eines E-Taxis hat häufigauch einen Rechtsanspruch auf ein elektrisches Leih-Taxi. In Hamburgsind solche E-Leih-Taxis bereits verfügbar. Kostet dieses Leih-Taxi mehr als ein konventionell angetriebenes, muss das derSchädiger wohl hinnehmen. Ob allerdings die FahrzeugkategorieVorrang hat oder der Antrieb, werden in Zukunft die Gerichteentscheiden müssen.Wer heute einen Unfallschaden mit einem E-Taxi abwickelt, wirdsich schnell mit dem Thema des Totalschadens auseinanderzusetzenhaben, wenn er selbst für den Schaden aufkommen oder dafür seineVollkaskoversicherung bemühen muss. Wie sich die dafür relevantenWerte entwickeln werden, ist derzeit noch unklar. Daher ist alsojedem E-Taxi-Besitzer unbedingt zur Vollkaskoversicherung des Fahrzeugszu raten, denn die alten Handlungsoptionen zur Unfallreparaturund wie man dabei noch mit einem blauen Auge davonkommenkann, gelten beim E-Taxi definitiv nicht mehr. rwDer Touran als TaxiAußen kompakt. Innen geräumig.Touran Trendline 2.0 TDI SCR 110 kW (150 PS) 7-Gang-DSGKraftstoffverbrauch kombiniert in l/100 km: 5,4; CO₂-Emissionenkombiniert in g/km: 142; CO₂-Klasse: E. Für dasFahrzeug liegen nur noch Verbrauchs- und Emissionswertenach WLTP und nicht mehr nach NEFZ vor.1ab 29.900,00 € zzgl. MwSt.Seit Oktober 2023im Stockflethweg 30Fahrzeugabbildung zeigt Sonderausstattungen. Bildliche Darstellungen könnenvom Auslieferungsstand abweichen. Gültig bis zum 31.10.2024. Stand 08/2024.Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Verkauf nur an gewerbliche Taxiunternehmermit gültiger Genehmigungs urkunde. Andere Aus stattungen und Lackierungen möglich,Taxifinanzierung bis 60 Monate und 3,99 % p. a. in Zusammenarbeit mit der VolkswagenBank. 1 Angaben zu Verbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klassen bei Spannbreiten inAbhängigkeit von den gewählten Ausstattungen des Fahrzeugs.Ihr Volkswagen PartnerVolkswagen Automobile Hamburg GmbH, Fruchtallee 53, 20259 HamburgBüroanschrift: Volkswagen Automobile Hamburg VGRHH GmbH, Stockflethweg 30, 22417 HamburgTel. 040 527227 145, 040 527227 146, 040 527227 147, volkswagen-automobile-hamburg.de
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