KRANKENFAHRTENNUR MUTBEI KRANKEN-KASSENVERTRÄGEN!Aus dem Vorurteil, Taxis müssten Krankenfahrten unter dem Taxitarif durchführen,entstehen noch immer Vertragsbedingungen, die riesigen Bürokratieaufwandverursachen und den Unternehmen wirtschaftliches Arbeiten schwer machen.Noch immer stehen die von den Landesverbändenfür ihre Mitgliedermit den Kassen ausgehandeltenVerträge den von den Unternehmernabgeschlossenen Einzelverträgen gegenüber.Grundsätzlich herrscht bei den Kassendie „Meinung“ vor, dass dafür, dass wirdie „Nebenleistung“ Krankenfahrt erbringen„dürfen“, die Vergütung unterhalb desTaxitarifs liegen muss. Schließlich gebensie uns viele Aufträge. Zu diesem Dankbarkeitsrabattkann ich nur sagen: Was würdendie Beteiligten machen, wenn wir dieseFahrten nicht mehr ausführten?BEHARRLICHKEIT LOHNT SICHImmer noch ist vielen Akteuren nicht klar,dass wir da kranke Menschen befördernund damit ein unverzichtbarer Teil derGesundheitsvor- und -fürsorge sind. „Werkeinen RTW braucht, kann doch selbstoder mit den Öffis fahren“ – deshalb mussbei jeder Fahrt durch Taxi/Mietwagen trotzärztlich bestätigter Notwendigkeit strenggeprüft werden, ob das auch wirklich notwendigist. Dabei haben die beiden großenGesundheitsreformen 1989 und 2004doch ganz klar gezeigt, was passiert, wenndie Kostenübernahme komplett gestrichenwird.Bei den von den Landesverbänden inden letzten Jahren abgeschlossenen Verträgenhat sich die Beharrlichkeit der Verhandlerin einigen Bundesländern bereitsdurch wesentlich bessere Verträge bemerkbargemacht, auch wenn hier immer nochLuft nach oben ist. Dies ist auch der Vorarbeitwährend der Vertragslaufzeit zu neuenVerhandlungen geschuldet.Ganz anders sieht es bei den leiderimmer noch bestehenden Einzelverträgenaus. Da sind zum einen die „Premiumverträge“,deren Name vielleicht suggerierensoll, dass es sich um ganz besonders qualifizierteUnternehmen handelt. Das istnur die Mogelpackung zu noch billigerenPreisen, die nicht wirklich verhandelt,sondern von der Krankenkasse diktiertwerden. Dazu gibt es die vielen Einzelverträge,gerade auch bei Sonderfahrtenim Rollstuhl, die in manchen Bundesländernauch noch je Unternehmen verschiedeneVergütungen enthalten.Den Unternehmern wird zunächstgerne mitgeteilt, dass es sich bei denangebotenen Konditionen um die„üblichen“ Vergütungen handele. DerNachweis dafür kann natürlich ausDatenschutzgründen nicht erbrachtwerden. Erst recht wird nicht bekannt,ob die zur Preisfindung herangezogenenVerträge überhaupt noch gelten:Auf Listen, die Patienten von Kassenerhalten, sind immer wieder Unternehmenals Leistungserbringer aufgeführt,die nicht mehr existieren.BEI KÜNDIGUNG FRIST BEACHTENEinzelverträge sind für die Krankenkassenaber auch deshalb so interessant, weil,einmal abgeschlossen, die Unternehmerim Alltag zu oft die Mindestlaufzeiten unddamit die korrekten Kündigungszeiten vergessen.Hinzu kommt die Angst, dass mannach einer Kündigung ohne Vertrag dasteht.Zunächst zur Kündigung: In den meistenVerträgen gibt es eine Mindestlaufzeit,die bei den heutigen Kostensteigerungenmaximal 12 Monate betragen sollte. KeineSorge, der Vertrag läuft danach ohne Kündigungweiter. Um nun bessere, kostenangepassteVergütungen zu erreichen, musseine Kündigung fristgemäß (Eingang desSchreibens bei der Kasse) erfolgen.Muster-KündigungsschreibenSehr geehrte Damen und Herren,hiermit kündigen wir aus wirtschaftlichenGründen den mit Ihnen geschlossenen Vertragüber die Vergütung für die Beförderungvon Patienten (im Rollstuhl sitzend/liegend/Tragestuhl) zum 31.3.2025.Aufgrund der enormen Preissteigerungen inallen Bereichen des täglichen Lebens, hierim Besonderen die Lohn- und Energiekosten,können wir die mit Ihnen geschlossenePreisvereinbarung nicht aufrechterhalten.Da wir selbstverständlich auch weiterhinIhre Versicherten (mit Inklusionsbedarf)pünktlich, sicher und zuverlässig zu undvon den Behandlungen befördern möchten,bitten wir um ein neues schriftliches Vergütungsangebot,gerade auch mit Hinsicht aufdie weitere Erhöhung des Mindestlohnes imJahr 2025.Mit freundlichen Grüßen ...Geht die Kündigung bis zum 31.12.2024ein, so kann mit neuen Konditionen abdem 1.4.2025 gerechnet werden. Hierbeisollte die Krankenkasse mindestens dieVergütung um die Grundlohnsummensteigerungsrate(4,41 % für 2025) erhöhen. Mitguten Argumenten nach Vorlage des Angebotskann sogar noch mehr erreicht werden.Da der Unternehmer ja weiterhin dieFahrten durchführen will, wäre als Kündigungsschreibenein Text wie im oben stehendenAnschreiben möglich.Viele Unternehmer treibt die Angst um,nach einer Kündigung keinen neuen Vertragzu erhalten. Erstens gilt grundsätzlich,dass während der Verhandlung der bisherigePreis weiterhin Gültigkeit hat und daherauch die Fahrten entsprechend abgerechnetwerden können. Zweitens: Da die ZahlFOTOS: Adobe Stock / POKPAK, taxi times224. QUARTAL 2024 TAXI
KRANKENFAHRTENder notwendigen Beförderungen immerweiter steigt, ist auch die Kasse an einerWeiterführung des Vertrags interessiert.Mit einer regelmäßigen fristgerechtenKündigung werden zwar immer noch nichtzwingend wirtschaftliche Preise erreicht,aber damit kann die durchschnittliche Steigerungdes Grundlohnes mitgenommenwerden. Diese Steigerung kann aber immernur zum jährlichen Prozentsatz erfolgen.Das heißt, wenn man drei Jahre nicht kündigt,gibt es nicht die Steigerungsrate derletzten drei Jahre, sondern lediglich dieaktuelle.Es ist also wichtig, dass man sich diejeweiligen Kündigungstermine vormerkt(Polster für Postlaufzeit einberechnet):MindestvertragslaufzeitKündigungszeitraumbis 31.3.2025 1.10. bis 20.12.2024bis 30.6.2025 1.1. bis 20.3.2025bis 30.9.2025 1.4. bis 20.6.2025bis 31.12.2025 1.7. bis 20.9.2025Die Kassen argumentieren leider oft, dassdoch genug gezahlt werde, weil Einzelverträgenicht gekündigt würden – was dochder Beweis dafür sei, dass Erhöhungennicht erforderlich seien.VERTRÄGE MIT VERBÄNDENDa fallen Sätze wie: „Der Einzelunternehmermuss ja keine Lohnkosten kalkulieren,denn er hat ja schon den Gewinn als Einnahmefür sich.“ – Wie bitte? Bei mehr als30 Prozent Rabatt auf ermäßigte KK-Preise?Ich gebe Ihnen mal einen Tipp: Je mehrArbeit wir den Kassen mit Kündigungenvon Einzelverträgen machen, umso ehersehen sie ein, dass Verträge mit Verbändenauch für sie weniger Bürokratie bedeuten.Für die Unternehmen sind sie allemal besser,denn im Alltagsgeschäft fehlen oft dieZeit und der Überblick über die komplexeVertragsmaterie.Gerade jetzt, da die Bürokratie-, LohnundEnergiekosten stetig steigen, sindlange Vertragslaufzeiten ein wirtschaftlichesRisiko. Hier geht es nicht nur darum,dem Einzelnen notwendige Vergütungen zuermöglichen, sondern diese Kündigungensind auch für die Gemeinschaft und wirtschaftliche,faire Verträge dringend notwendig.gsGISELA SPITZLEIGisela Spitzlei war von 1974 bis2005 Taxiunternehmerin und stehtseit 1980 dem AbrechnungszentrumSpitzlei vor. Gewerbepolitischengagiert sie sich seit 1974 und istseit den 1990er-Jahren im FachausschussKrankenfahrten des BundesverbandsTaxi und Mietwagen, seit1999 als dessen Vorsitzende.Taxi Zentrum DortmundIhr Partner für Volkswagen Taxen und Mietwagen seit 1999Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Volkswagen-Fahrzeugen, vom Touran bis zum neuen Multivan.Profitieren Sie von unserer modernen Funkwerkstatt und Hale Service.Schneller Ersatz benötigt? Wir haben stets Fahrzeuge für den kurzfristigen Bedarf verfügbar,auch mit Rolliumbau. Melden Sie sich bei uns!Aktuelle Angebote oder Aktionen erfragen Sie bitte unter:[email protected] 4. QUARTAL 202423
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