TARIF4. QUARTAL 2024 6,80 €www.taxi-times.comD – A – CHFAHRPREIS ZUSCHLAGEIN BEISPIEL AUS BAYERNDER STEINIGEWEG ZUR TARIF-ANPASSUNGFAHRPREIS ZUSCHLAGTARIFElektro-Taxi-VersicherungES WIRD TEUREREuropäischeOrganisierte KriminalitätTaximessein FinnlandZURÜCK IN KÖLNTAXI-SCHIEFLAGE6 Sonderseiten Taxiverbände und -zentralenDER STEINIGEWEG ZURTARIFANPASSUNGEine bayerische Taxiunternehmerin verzweifelte im Kampf für eine überfälligeTarifanpassung beinahe an den Behörden. Ist die Zuständigkeit der Kreise undkreisfreien Städte noch zeitgemäß?Was Taxiunternehmerin KathrinHennrich erlebt hat, bietetStoff für einen schlechtenFilm – wenn auch mit kleinem HappyEnd: Der Taxitarif im Landkreis Altöttingist Anfang September endlich angepasstworden. Dafür musste sie vieles tun, waseigentlich nicht Aufgabe von Kleinunternehmernist. Sie führt einen Betriebmit drei Wagen in einem Städtchen, dasnäher an Salzburg liegt als an München.Der Taxitarif im Landkreis Altötting istseit der Euro-Einführung ganze drei Malerhöht worden: im Juli 2013, im Juli 2022und nun, nach langem, zähem Kampf, zum1. September 2024. Um diese aktuelle Erhöhungzu erreichen, musste Kathrin Hennrichsich erheblich verausgaben und gegenWiderstände ankämpfen, deren Sinn nichterkennbar war, wie sie gegenüber TaxiTimes berichtete.Tarifanpassungen, um Unternehmernwie Fahrern auskömmliche Einkünfte zusichern, zählen zur Daseinsvorsorge undsomit zu den Pflichten der Kreise undkreisfreien Städte. Eine Behörde handeltrechtswidrig, wenn sie ihren Pflichten nichtnachkommt. Der Taxiverkehr ist allerdingsauch nur eine von vielen Zuständigkeitender Landratsämter.Im 9.000-Einwohner-Städtchen Neuötting,das Kathrin Hennrich „unser Dorf“nennt, kennt so ziemlich jeder jeden, auchdas Personal des Landratsamtes, insbesondere,wenn es schon länger im Amtist, als der eigene Taxibetrieb existiert –was in Hennrichs Fall zehn Jahre sind. Vorknapp zwei Jahren wies sie die zuständigeMitarbeiterin der GenehmigungsbehördeFOTO: Axel Rühle6 4. QUARTAL 2024 TAXI
TAXITARIFdarauf hin, dass eine Anpassung des Taxitarifsein Jahr nach der letzten Anpassungaufgrund der sich rasant veränderndenKosten bereits erneut überfällig sei. DieAntwort gibt sie verkürzt wieder: „Danntut ihr Unternehmer euch mal zusammenund stellt einen Antrag“ – in den Augen derUnternehmerin „ein Ding der Unmöglichkeit“,da dies ein kooperatives Vorgehenzwischen den Konkurrenten voraussetze,was dort aber leider nicht gegeben sei.Sowohl der zuständigen Sachbearbeiterinals auch dem Vorgesetzten habe Hennrichversucht klarzumachen, welche behördenseitigenVerordnungen jeweils zu welchenKonsequenzen im Gewerbe führen.Kathrin Hennrich las sich ein Stück weitin die Materie ein und forderte das Landratsamtzum Handeln auf, da sie ein wirtschaftlichesAgieren mit einem Taxitarif,der aus der Zeit eines Mindestlohns von9,82 Euro stammte, als zunehmend schwereransah. Um die Sache zu beschleunigen,schickte sie ihren Wettbewerbern, die ihrerEinschätzung nach das gleiche Interessehaben sollten, ein Blatt, auf dem diese ihreSituation darlegen und das Landratsamtebenfalls zum Handeln auffordern sollten.So kam das Verfahren dann doch insRollen, und sie berichtet von einem konstruktivenGespräch im November 2023, bei»Es darf nicht sein,dass Taxiunternehmerauf der Streckebleiben.«Kathrin Hennrichdem sie unter anderem erfuhr, dass nurzwei der von ihr befragten sieben Mitbewerberihre ausgefüllten Fragebögen eingereichthatten, doch „wegen Datenschutz“erfuhr sie weder die Antworten noch dieIdentität der Absender. Sie wurde gefragt,ob sie nicht einen Entwurf für eine Verordnungzur Tarifänderung schreiben könne,da sie offensichtlich besser in das Themaeingearbeitet sei. Das sah sie zwar nichtals ihre Aufgabe an, doch aus Sorge, eskönnte sich ewig verzögern, entwarf sieden Text für eine solche Verordnung undwies das Landratsamt darauf hin, dass siekeine Juristin ist und die Behörde für dierechtliche Überprüfung zuständig sei. DieBehörde habe den Entwurf dann im Januar2024 zur Überprüfung an die zuständigeIHK und an den Landesverband BayerischerTaxi- und Mietwagenunternehmengeschickt. Der erachtete den Antrag wegenformaler Mängel als nicht ausreichend undempfahl im Rahmen der Anhörung Änderungen,deren Erarbeitung er begleitete.Von der zunächst erfolgten Ablehnungdurch den Verband erfuhr Kathrin Hennrichvon der Behörde „wegen Datenschutz“nichts. Die IHK habe ihr geraten, docheinfach vom Taxi auf Mietwagen umzusteigen,um die leidige Tarifpflicht zu uStarthilfe gefällig?Existenzgründung leicht gemachtmit unserem Profi-GuideUnser kostenfreier Profi-Guide zur Existenzgründung von Taxi- undMietwagenunternehmen bietet Orientierung und unterstützt Siemit Infos und wertvollen Tipps rund um einen erfolgreichen Start alsUnternehmer:in! Klingt interessant? Jetzt herunterladen:Kostenfreier Downloadwww.od.link/starthilfe2024
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