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Taxi Times DACH - 3. Quartal 2020

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Acht-Elf-Elf ist eines

Acht-Elf-Elf ist eines von vielen Taxiunternehmen, das regelmäßig Fahrsicherheitstrainings durchführt. TAXI IST TRAINIERTE SICHERHEIT Taxifahrer sind Vollprofis hinter dem Steuer – weil sie in brenzligen Situationen im Straßenverkehr richtig reagieren. Das gewährleistet nicht nur jahrelange Berufserfahrung, sondern auch die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings. Aus Sicht des Taxiunternehmers hat die Teilnahme an einem solchen Event viele Vorteile: Zum einen honorieren einige Versicherungen solche Aktivitäten und räumen Nachlässe ein, wenn Fahrsicherheitstrainings besucht wurden. Zum anderen sinken vielfach die Schadenquoten, wenn die Mitarbeiter sich mit den Grenzen, aber auch mit den Möglichkeiten der Fahrphysik und der modernen Technik im Rahmen eines solchen Trainings auseinandersetzen. Geschulte Mitarbeiter lassen sich darüber hinaus im Marketing immer gut darstellen und zu guter Letzt ist so ein „Schleuderkursus“ natürlich auch immer ein tolles Teamevent. „Es ist gut, dass man immer wieder mit der vorhandenen Fahrzeugtechnik für den Alltag übt, denn diese verändert sich ständig“, bestätigt der Berliner Taxifahrer Christian Teichert, dessen Unternehmen Taxihaus Berlin regelmäßig seine Fahrer ins Trainingscenter schickt. Neben dem Taxiunternehmer und dessen Fahrpersonal profitieren aber auch die Fahrgäste von einem solchen Training. Sie können mit der Gewissheit einsteigen, dass ihr Fahrer im Umgang mit dem Fahrzeug gut geschult ist. Die Inhalte eines solchen Fahrsicherheitstrainings sind vielfältig: Neben etwas Theorie werden meist die richtigen Sitzpositionen, ABS-Bremsungen, Ausweichmanöver auf trockenem und nassem Untergrund und Kurvenbremsungen, gewürzt mit Bremswegschätzungen der Teilnehmer – also all die Elemente, die auch im Taxi- und Mietwagenalltag oft den feinen Unterschied zwischen Wohl und Wehe machen –, geübt. Simuliert wird in Stadtgeschwindigkeit, allerspätestens bei Tempo 70 km/h ist in den Basistrainings meist Schluss. Und hinterher wissen die Teilnehmer in jedem Fall, wie sich eine wirkliche Vollbremsung anfühlt, wie schnell man auf glattem Untergrund das Lenkrad mit einer vermeintlich nur geringen Lenkbewegung schon irreparabel verreißen kann und wie gut das ESP funktioniert und einen retten kann. Zusätzlich fällt bei den unterschiedlichen Bereifungen der Teilnehmerfahrzeuge schon automatisch auf, welch große Unterschiede Sommer- und Winterreifen oder zwei Millimeter und acht Millimeter Profil ausmachen. INVESTITION IN DIE ZUKUNFT Fahrsicherheitstrainings, wie sie vom ADAC und von anderen Organisationen angeboten werden, sind für Taxibetriebe eine Investition in die Zukunft. Während sie das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöhen können, sinkt zugleich die potenzielle Unfallgefahr. Das freut nicht nur die Kfz-Versicherer (und wirkt sich in der Folge für den Taxiunternehmer positiv auf dessen Prämienhöhe aus), sondern auch die gesetzliche Unfallversicherung. Deshalb bezuschusst die für die Taxibranche zuständige BG Verkehr solche Trainings auch finanziell. Ein Pkw-Basis-Training TUE GUTES UND ZEIGE ES … Auf der Taxi Times-Website finden Sie unter dem Stichwort „Fahrsicherheit“ eine Übersicht jener Taxiverbände, -zentralen und Taxiunternehmen, welche regelmäßig ein Fahrsicherheitstraining organisieren bzw. mit ihrem Personal an einem solchen teilnehmen. Verbände bzw. Firmen, die in diese Auflistung aufgenommen werden wollen, melden sich bitte unter [email protected]. FOTO: Acht-Elf-Elf. 18 3. QUARTAL 2020 TAXI

FAHRSICHERHEIT So wie dieser Berliner sind viele Taxifahrer qualifizierte und zertifizierte „Sicherheitsfahrer“. beim ADAC kostet aktuell beispielsweise minimal 99 Euro, die BG Verkehr übernimmt davon immerhin 75 Euro. Der Zuschussantrag bei der BG Verkehr muss allerdings unbedingt vor dem geplanten Training gestellt werden. Das Unternehmen erhält dann einen Voucher, Trainingscard genannt, mit dem es die Kosten für das Training geltend machen kann. Allerdings werden leider nur Basistrainings unterstützt, Intensiv- oder auch Fortgeschrittenentraining müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Alternativ kann sich für größere Betriebe aber auch mal eine Nachfrage bei den Sicherheitsbeauftragten lohnen, ob sie das gesetzlich erforderliche Kontingent für betriebliche Sicherheitsmaßnahmen beispielsweise für ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining für zwölf Mitarbeiter aufbrauchen wollen. Möchte man allerdings die Idee der regelmäßigen Trainings mit Unterstützung der BG Verkehr konsequent umsetzen und alle Mitarbeiter zeitnah nach ihrer Einstellung und dann regelmäßig alle paar Jahre immer wieder schulen, kommt irgendwann die böse Überraschung: Nach nicht allzu langer Zeit findet der Unternehmer dann nicht mehr die beantragten Trainingscards in der Antwortpost auf seinen Antrag, sondern ein Informationsschreiben, dass dieser Betrieb nun erst mal für die nächsten zwölf oder sogar mehr Monate keine weiteren Trainingsgutscheine bekommen kann. Die BG Verkehr begrenzt nämlich die Zuschussmenge pro Betrieb und begründet das damit, dass alle Mitgliedsbetriebe die gleichen Chancen haben sollen, solche Zuschüsse zu nutzen. Gemäß den Förderungsbedingungen der BG Verkehr (www.bgverkehr.de) gilt hier folgende Regelung: „… In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 Prozent der ,Vollarbeiter‘ … bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen.“ Warum also nun gerade die BG Verkehr, in der viele Berufskraftfahrer versichert sind, hier knauseriger mit den Zuschüssen für Fahrsicherheitstrainings mit Pkw umgeht als die meisten anderen Berufsgenossenschaften, bleibt da wohl leider ihr Geheimnis. Trotzdem sollten Fahrsicherheitstrainings nicht an einem möglicherweise verwehrten Zuschuss scheitern, dazu überwiegen die oben aufgezählten Vorteile zu sehr. Gerade in Zeiten, in denen App-Plattformen aufgrund ihrer prekären Ausrichtung die Verkehrssicherheit eher gefährden, muss die Taxibranche den Aspekt Sicherheit umso deutlicher herausstellen – als weiteres Argument dafür, dass die Verkehrsart Taxi nicht im Zuge einer fragwürdigen PBefG- Novelle geopfert werden darf. rw Remmer Witte ist Prokurist des Oldenburger Taxibetriebs Acht-Elf-Elf GmbH FOTO: Teichert BUDGET SOLLTE AUSGESCHÖPFT WERDEN So weit, so gut, das klingt zunächst nachvollziehbar, auch wenn die „ununterbrochene Reihenfolge“ nicht weiter definiert ist und so noch Fragen offenlässt. Es fehlt allerdings die Chance, dass solch ein Betrieb sich zumindest dann, wenn eben nicht genug Zuschüsse von anderen Betrieben abgerufen wurden, sich nach Jahresablauf noch nachträglich überzählige Trainings bezuschussen lassen kann. Wenn es denn ein Budget für Fahrsicherheitstrainings innerhalb der BG Verkehr gibt, sollte dieses Budget auch voll ausgeschöpft werden. Solange nicht immer die gleichen Mitarbeiter alljährlich an den Trainings teilnehmen, sollte es so doch möglich sein, dass jeder Mitarbeiter aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe zumindest alle fünf bis zehn Jahre trainiert und so aktiv zur Verkehrssicherheit beiträgt. TAXI 3. QUARTAL 2020 19

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