KASSENSICHERUNGSVERORDNUNG MANIPULATIONSSICHERE DATENAUFZEICHNUNG WIRD BEERDIGT Mit der Pflicht, dass Taxameter künftig über eine technische Sicherheits-Einrichtung verfügen müssen, ist auch das INSIKA-Verfahren zu Grabe getragen. Verständnis gibt es dafür aus dem Taxigewerbe nicht. Der Gesetzgeber traut INSIKA nicht. Zwar können Taxameter, bei denen INSIKA integriert ist, unter bestimmten Voraussetzungen auch nach 2024 noch eingebaut bleiben, doch mit dieser Sonderregelung soll spätestens 2026 Schluss sein. Das bedeutet zweierlei: Somit entsteht nun (wieder) ein Produktvakuum, weil die künftig vorgeschriebenen Taxameter logischerweise in absehbarer Zeit noch nicht auf den Markt kommen – schließlich müssen die Gerätehersteller nun erst einmal die technischen Vorgaben umsetzen. Entsprechend groß ist das Unverständnis vonseiten der Taxibranche. „ INSIKA ist DAS eingeführte und bewährte System und wird z. B. in Hamburg und Berlin flächendeckend in praktisch der gesamten Taxiflotte wie auch in Mietwagenbetrieben (!) eingesetzt, bundesweit in rund 20.000 Fahrzeugen“, schreibt beispielsweise der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM). Es sei mit einem IST DER 1. JANUAR 2024 REALISTISCH? Wenn man sich all die Mängel ansieht, die in der im Mai verabschiedeten „Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung“ stecken und in dieser Ausgabe ab Seite 5 ausführlich beschrieben sind, scheint es wenig realistisch, dass zum 1. Januar 2024 tatsächlich Taxameter und Wegstreckenzähler in Taxis eingebaut sind, die über die geforderte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Entsprechend skeptisch äußerte sich dazu auch Edo Diekmann, Finanzexperte aus Niedersachsen, kürzlich bei einer Taxiveranstaltung. Die Entwicklung einer TSE für Registrier kassen im Handel dauere seit 2017 und komme wahrscheinlich im Oktober 2021 erst zum Abschluss, vergleicht Diekmann. Er bezeichnete die Verordnung als „Wundertüte“, da man zum aktuellen Zeitpunkt nicht sagen könne, wie die Anforderungen aussehen könnten, die vom Bundesamt für Sicherheit (BSI) entwickelt werden. Das Gesetz wäre sicherlich besser ausgefallen, wenn man die technische Umsetzbarkeit mit den Taxameterherstellern abgesprochen hätte. Das habe man bisher versäumt. Eine Abkehr vom INSIKA-Aus sieht Diekmann trotzdem nicht. Der Sargnagel für INSIKA sei bereits eingerammt, lautete seine Einschätzung. jh speziellen Datenmodell spezifisch auf die Bedürfnisse des Gewerbes zugeschnitten und es gäbe kein System vergleichbarer Funktionalität für das Taxi- und Mietwagengewerbe. Zudem hätten die Unternehmen erhebliche Mittel investiert, teilweise unterstützt durch Landesförderungen. „Speziell in Berlin und Hamburg, wo die fiskalische Erfassung der Umsätze praktisch flächendeckend erfolgt, würde dies absehbar zu einem Chaos führen“, warnt der BVTM und befürchtet gleichzeitig, dass in anderen Städten und Regionen die Ausrüstung mit fiskalischen Erfassungssystemen vermutlich um Jahre verzögert wird, weil niemand jetzt noch Investitionen in ein auslaufendes System tätige. VERNICHTENDES FAZIT DES BVTM Das Fazit des BVTM zu dieser Entscheidung fällt vernichtend aus: „Die mittelfristige Abschaffung von INSIKA ist auch deshalb widersinnig, da bei der Bundesdruckerei aktuell TIM-Karten mit einer den Vorgaben des BSI entsprechenden höheren Verschlüsselung entwickelt werden und bis spätestens Ende 2021 zur Verfügung stehen sollen. Auf jeden Fall aber würde durch den aktuellen Entwurfsstand ein Vakuum in der sicheren Datenaufzeichnung entstehen, wobei für die Taxi- und Mietwagenunternehmen völlig unsicher ist, ob überhaupt ein zukunftssicheres System zur Verfügung steht.“ Mit der Entscheidung gegen INSIKA werden Manipulationen wieder hoffähig und der Gesetzgeber bereitet somit also das genaue Gegenteil dessen, was eigentlich beabsichtigt war. „Die Ehrlichen sind mal wieder die Dummen“, hatte es Stefan Liebich von den Linken bei der Bundestagsabstimmung zu Protokoll gegeben (siehe Seite 7). Dem ist nichts hinzuzufügen. jh BILDER: freepik.com 10 3. QUARTAL / OKTOBER 2021 TAXI
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