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Taxi Times DACH - 3. Quartal 2021

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CHAUFFEURDIENSTE IM SOG

CHAUFFEURDIENSTE IM SOG DER GLEICHEN VERKEHRSART Die hochwertigen Limousinen- und Chauffeurdienste laufen Sturm gegen die neue Kenntlichmachung von Mietwagen. Seltsam ist allerdings, dass daran ausgerechnet die Taxibranche schuld sein soll. Ein Kommentar von Jürgen Hartmann Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) kam auch die Kennzeichnungspflicht für Mietwagen. Sie müssen nun ebenfalls mit einer Konzessionsnummer an der Heckscheibe versehen sein. Die neue Regelung ist eine Reaktion auf die stetig zunehmende Anzahl an Mietwagen, die vor allem in den Städten taxiähnlichen Verkehr betreiben. Diese Fahrzeuge sind dadurch nun eindeutig erkennbar und somit leichter zu kontrollieren – was auch dringend nötig ist, schließlich verstoßen die meisten von ihnen nahezu täglich gegen geltende Vorschriften. Die ersten Gemeinden haben schnell reagiert. In München und dem Umland beispielsweise muss neben der Konzessionsnummer noch die Kennung des jeweiligen Landkreises durch maximal drei Buchstaben versehen sein. Buchstaben sowie die Konzessionsnummer sind in weißer Schrift auf blauem Hintergrund anzubringen. Das Taxigewerbe begrüßt logischerweise die Entscheidung, doch bei den klassischen Chauffeur- und Limousinendiensten ist die Empörung groß. „Wer lässt sich bitte so was einfallen? Das ganze Auto wird verschandelt durch diesen komischen, farblich unpassenden Aufkleber“, schreibt beispielsweise ein G. Greifenstein als Leserkommentar bei Taxi Times. Er fordert, dass es den Unternehmen überlassen werden sollte, „wohin die dieses unsinnige Ding anbringen (an der Frontscheibe z. B.). Wie sieht denn das bitte schön aus an einer schwarzen S-Klasse? Pfui!“ EXQUISIT ALS NISCHE Greifenstein zählt zu jenen Mietwagenunternehmen, die mit ihrer Dienstleistung eine Nische abdecken. Sie bedienen mit Luxuslimousinen Kunden der gehobenen Klasse, die bereit sind, dafür auch deutlich mehr als den offiziellen Taxitarif zu bezahlen. „Unsere Kunden fahren nicht mit Taxi, Uber usw.“, ist sich Greifenstein sicher und reklamiert: „Durch diesen hässlichen Aufkleber ist die ganze Eleganz eines schönen Fahrzeuges weg!“ Die heile Welt der redlich agierenden Luxus-Chauffeurdienste ist aus den Fugen geraten, und der Frust darüber entlädt sich nun an jenem blauen Plättchen, welches ihre vom Kunden gewollte und geschätzte Anonymität zerstört. Das Dumme aus deren Sicht ist eben, dass sich genau diese Anonymität jene taxiähnlich agierenden Mietwagenunternehmer auch zunutze gemacht haben. Diese allerdings nicht, um ihren Kunden einen Gefallen zu tun, sondern um ihren systematischen Rechtsbruch unerkannt wachsen und gedeihen zu lassen. FOTO: Pixabay 12 3. QUARTAL / OKTOBER 2021 TAXI

CHAUFFEURDIENSTE Sie haben sich damit genau der gleichen Verkehrsart bedient (Mietwagen, § 49 PBefG), in der auch die Luxus-Chauffeurdienste ihr Nischendasein betreiben – vergleichbar mit einem Natur-Schwimmbad, in dem ein eigenes Becken speziell für die Eliteschwimmer eingerichtet wurde. Sie konnten dort jahrelang und ungestört mit ihren Edelkunden ihre Bahnen schwimmen, mussten dann aber mit ansehen, wie nach und nach Querschwimmer in ihr Becken eindrangen und das klare Wasser dermaßen verunreinigten, dass die Schwimmbadleitung schließlich gezwungen war, es mit Chlor zu durchsetzen. „EINSEITIGE BERICHTE“ Das stinkt den Chauffeurdiensten, doch scheint man den Schwarzen Peter dafür dem Taxigewerbe zuschieben zu wollen. Die Vereinigung der Chauffeur & Limousine Service Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (VLD) beispielsweise hat kürzlich das Abonnement der Taxi Times gekündigt. Begründung: „Einseitige Berichterstattung (Taxi) in Bezug auf unsere Branche (Mietwagen).“ Auch eine Münchner Limousinenunternehmerin, seit Jahrzehnten erfolgreich im Nischenmarkt der Luxusbeförderung etabliert, schimpft auf die Taxibranche: „Im angeblichen Taxi- & und Mietwagenverband sind eine verschwindend kleine Anzahl an Mietwagenunternehmern Mitglied und die haben alle zusätzlich eine Taxikonzession. Und dieser Verband will ohne Hintergrundwissen den Behörden erklären, wie sie mit der Novellierung umzugehen haben – lächerlich. Tut mir leid, aber am Taxistand stehen und auf Kunden warten, mit einem Tarif, der vorgegeben ist (damit man nicht kalkulieren muss), ist nicht mehr zeitgemäß. Macht endlich eure eigenen Hausaufgaben, damit ‚Taxi‘, was ein wichtiger Teil im ÖPNV ist, wieder für Kunden und Unternehmer attraktiv wird.“ Diese Schuldzuweisung ist erstaunlich, denn das Geschäftsgeheimnis der hochwertigen (und völlig zu Recht existierenden) Limousinendienste war seit jeher die eigens definierte Abgrenzung zum Taxi. Man hatte genau jene Kunden, die nicht Taxi fahren wollten, man war stolz darauf, besser zu sein. Insgeheim war man sogar froh, dass die Taxibranche im Geschäft der vollumfänglichen Kundenbedienung ein niedrigeres Qualitätsniveau hat. Wer beispielsweise nachts Partyvolk nach Hause fährt, muss dazu keine Krawatte tragen. Und wer gewissenhaft die Oma nur wenige Hundert Meter zur Arztpraxis fährt, darf dafür keinen Fahrpreis weit oberhalb des Taxitarifs verlangen und benötigt dazu auch keine Luxuslimousine. Der VLD und seine Mitglieder sollten sich daher wieder ins Bewusstsein rufen, dass nicht die Taxibranche den Chauffeurdiensten ins Becken gepinkelt hat, sondern die Mietwagenbetriebe, die sich für ihr Geschäftsmodell die Verkehrsart Mietwagen ausgesucht haben und die dortigen Schwachstellen so lange – zum Schaden der Taxibranche – ausgenutzt haben, bis der Gesetzgeber jetzt eingegriffen hat – unter anderem mit jener Kennzeichnungspflicht. Der VLD hat in seinen Stellungnahmen versucht, der Politik klarzumachen, dass dies für seine Klientel einen Imageschaden bedeutet. Er fand damit aber kein Gehör, weil der Bereich Luxusbeförderung innerhalb der Personenbeförderung eben nur einen kleinen Markt abdeckt. Das, wovon man jahrzehntelang profitiert hat, fällt einem jetzt auf die Füße. Dafür nun aber die Taxibranche verantwortlich zu machen, ist ein falscher Reflex. Verantwortlich sind Uber, Bolt, Free Now & Co. und deren Partner samt Kundschaft. jh SO STEHT ES NEU IM GESETZ § 27, Absatz 3 und 4 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft): Absatz 3: Bei Mietwagen ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3a mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen. Absatz 4: Bei Fahrzeugen des gebündelten Bedarfsverkehrs nach § 50 des Personenbeförderungsgesetzes ist an der rechten unteren Ecke der Heckscheibe ein nach außen und innen wirkendes Schild nach Anlage 3b mit der Ordnungsnummer, die die Genehmigungsbehörde erteilt hat, anzubringen. jh Digitale Bestellung Automatische Vermittlung www.fms.at Modernste Auftragsabwicklung Restarted!

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