TAXI INTERNATIONAL NEWSTICKER RUSSLANDS MARKTMACHT HEISST YANDEX Das Mega-Unternehmen Yandex, das gerne mit „Russlands Google“ umschrieben wird, ist im russischen Taxigeschäft seit Jahren Marktführer. Gleichzeitig baut das Unternehmen seine Forschung an autonom fahrenden Taxen selbstständig aus. Von dieser Technik will künftig auch ein in Deutschland tätiger Taxivermittler profitieren, heißt es. Bisher war auch Uber an Yandex beteiligt, doch bis Jahresende zahlt Yandex eine Milliarde US-Dollar (847 Millionen Euro) an Uber, um sich weitgehend von Joint Ventures mit der US-Plattform in den Bereichen Lebensmittel- und Lebensmittellieferungen, Logistik und autonomes Fahren zu trennen. Der Deal wurde im August von den Vorständen von Yandex und Uber genehmigt. Der Unternehmenszweig Yandex.Taxi hat sich in dem Deal dennoch die weitere Verwendung des Namens Uber auf dem russischen Taximarkt gesichert. Mit diesem Bar-Deal bekommt das russische Unternehmen die volle Kontrolle über Yandex. Eats, den schnellen Lebensmittellieferdienst Yandex.Lavka und das Logistikunternehmen Yandex.Delivery sowie seine separat geführte Abteilung für autonome Fahrzeuge. wf Russisches Taxi mit der Aufschrift „Yandex-Taxi“. G7 Vélo – 100 Taxis, die ein oder mehrere Fahrräder mitnehmen, als Teil eines umweltfreundlicheren Ansatzes. TAXI MIT FAHRRAD Das größte Pariser Taxiunternehmen G7 mit 7.700 Fahrzeugen rüstet derzeit 100 Taxis so um, dass sie bis zu drei Fahrräder mitnehmen können. In der Pariser Metro kann man während der Hauptverkehrszeit kein Fahrrad mitnehmen. Viele europäische ÖPNV-Anbieter erlauben die Mitnahme von Fahrrädern im städtischen Linienverkehr. Im Taxi ist sie dagegen relativ neu. Unternehmen in Skandinavien haben bereits mit Fahrradträgern experimentiert. Dort ist es auch auf einigen Regionalbuslinien möglich, das Fahrrad auf einem Fahrradträger mitzunehmen. Auch in den Niederlanden, dem typischen Fahrradland, gab es hin und wieder solche Serviceangebote. Der Pariser G7-Vélo-Service kostet 4 Euro zusätzlich. „G7 Vélo vervollständigt das breite Serviceangebot von G7 für seine Kunden und Fahrer“, sagt G7-Geschäftsführer Nicolas Rousselet. „Mit diesem neuen Dienst beteiligt sich die G7 weiterhin konkret an der Gestaltung eines umweltfreundlicheren Ökosystems des städtischen Verkehrs.“ wf DAS TAXIFAHRERGEHIRN IST ANDERS Ein renommiertes Londoner Uni-Institut will Taxifahrer als Probanden für die Hirnforschung einsetzen. Im Kampf gegen die Alzheimer-Krankheit, bei der der Hippocampus schrumpft, sollen Londons Black-Cab-Driver in einen einzigartigen Gehirntest eingebunden werden. Hintergrund ist der bei den Fahrern erwiesenermaßen vergrößerte Hippocampus, jenes Gehirnareal, in dem das Gedächtnis sitzt, da die Anwärter in drei bis vier Jahren für „The Knowledge“ (das erforderliche Wissen für den Taxischein) Tausende von Straßen und wichtigen Gebäuden auswendig lernen müssen. Die Planung von Fahrtrouten aus dem Gedächtnis und die Fähigkeit, so viele Details zu behalten, haben einen deutlich messbaren Einfluss auf das Gehirn. wf SCHWARZ-TAXIS IN SCHWEDEN Das schwedische Taxigewerbe kämpft mit drei Problemen: in der Corona-Krise übersehen, von Fahrern verlassen und von illegalen Schwarz-Taxis geschädigt. Während der Pandemie haben Taxifahrer ihre Jobs verloren oder gewechselt. Das Fehlen dieser Fahrer hat laut dem schwedischen Taxiverband nun zu einem akuten Fahrermangel geführt. Unverändert geblieben ist dagegen die Konkurrenz durch die sogenannten Schwarztaxis. Vor allem in ländlichen Gebieten, wo es seit Corona weniger Taxis gibt, organisieren Privatpersonen oft für Jugendliche eine taxiähnliche Beförderung zu Tiefstpreisen. „Das Horrorszenario, das wir jetzt sehen, ist, dass Schwarztaxis mehr und mehr übernehmen und die im Zuge der Krise entstandenen Lücken füllen“, sagt Bawer Coskun, Geschäftsführer des schwedischen Taxiverbandes. „Maßnahmen sind dringlich erforderlich, um Schwedens professionelles Taxigewerbe zu retten.“ wf FOTOS: G7, Wim Faber 24 3. QUARTAL / OKTOBER 2021 TAXI
TAXI INTERNATIONAL RÜCKSCHLÄGE FÜR UBER & CO. Gegen die unseriösen Anbieter taxiähnlichen Verkehrs steigt weltweit der Widerstand. Zwei Beispiele zeigen, wie Arbeitnehmervertreter sich vor Gericht gegen die Tricksereien von Uber & Co. wehren. Hintergründe der Grabenkämpfe um die juristische Einordnung von Uber-Fahrern in den USA. Im August erklärte ein Gericht in Kalifornien den Gesetzesentwurf „Proposition 22“, kurz Prop22 genannt, der darauf abzielte, Uber- und Lyft-Mitarbeiter als Selbstständige einzustufen, als teilweise verfassungswidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und damit noch nicht wirksam. Nach dem 2019 erlassenen Arbeitsgesetz des Landes (AB5-Gesetz) mussten Fahrer als Arbeitnehmer eingestuft werden, was den Plattformanbietern nicht gefiel. Uber, Lyft und Doordash reagierten mit einer brachialen und irreführenden Medien-Kampagne – zunächst mit Erfolg: Prop22 wurde in einer Volksabstimmung mit 59 zu 41 Prozent angenommen und die Rechte der Fahrer somit wieder erheblich geschmälert. Die Gewerkschaft Service Employees International Union hatte im Januar 2021 gleich beim Supreme Court, dem höchsten Gericht des Bundesstaates Kalifornien, geklagt, das die Klage aber an eine niedrigere Instanz verwies. Gegen das jüngste Urteil, das wiederum zugunsten der Fahrer ausgefallen ist, haben Uber und weitere Interessensgruppen umgehend Berufung eingelegt, sodass nun erneut Unsicherheit über den Status der Uber- und Lyft-Fahrer herrscht. Einen noch höheren Stellenwert haben Arbeitnehmerrechte in Europa. Der niederländische Gewerkschaftsbund FNV hat Uber Nederland verklagt, scheinselbstständige Fahrer als Angestellte einzustufen. Mitte September erging das Urteil gegen Uber. Ein Gewerkschaftssprecher bezeichnete das Urteil als großen Sieg für die Rechte der Fahrer. Bei Uber tut man so, als kämpfe man nicht für Profit, sondern für die Fahrer. Ob man in Berufung gehe, hänge „davon ab, welche Folgen das Urteil für die Position der Fahrer hat“. Ein Manager fügte hinzu „dass man mit Uber auch über Versicherungen und Altersvorsorge reden kann.“ Angeblich sei das Urteil nicht im Sinne der Fahrer, da diese ihre „Freiheit“ nicht verlieren wollen. Demonstranten mit FNV-Plakat: „Uber – 25 % Provision, 0 % Respekt“. Euro pro Stunde seien durchaus erreichbar, sagt Uber, trotz der 25 Prozent Provision, die das Unternehmen bei jeder Fahrt abzieht. Der FNV geht aufgrund der jährlichen Fahrerübersichten von knapp über 11 Euro pro Stunde aus – weit unter dem Tariflohn des Taxigewerbes.Aufgrund des Urteils werden die niederländischen Uber-Fahrer nun automatisch bei Uber angestellt, und das Taxiunternehmen muss die Fahrer gemäß dem nationalen Tarifvertrag für Taxibeförderung bezahlen und behandeln. Dadurch erhalten sie beispielsweise mehr Lohn und mehr Rechte bei Kündigung oder Krankheit. wf Mit HALE fahren E-Taxis länger! FOTO:FNV DIE VORGABEN MACHT UBER In den Niederlanden besteht zwischen Taxi und Mietwagen kein Unterschied wie etwa in Deutschland. Die von Uber vermittelten Fahrten werden mit Taxis durchgeführt. Um Sozialleistungen zu umgehen, betrachtet Uber „seine“ Fahrer als Selbstständige. Dem widerspricht der FNV-Vizepräsident: „Echte Selbstständige können ihren Tarif selbst festlegen und bestimmen, wie sie ihre Arbeit machen. Dies ist bei Fahrern, die für Uber fahren, nicht der Fall. Uber bestimmt den Stundensatz, wer auf die App zugreifen kann oder nicht, wer welche Fahrt bekommt und wie die Fahrten durchgeführt werden.“ FNV und Uber sind sich nicht einig, ob ein Fahrer mit Uber genug verdienen kann. 24 Hintergründe zum Urteil gegen Uber in den Niederlanden. Ihr Partner auch im E-Zeitalter Konkurrenzlos geringer Stromverbrauch aller Taxameter & Wegstreckenzähler – im Sleep-Modus im µA-Bereich! Optimale Anbindung an die Fahrzeugelektronik über CiA – automatische Abschaltung per Zentralverriegelung Automatischer Sleep- & Wake-Modus auch bei Drucker TPD-02, Signiereinheit SEI-03M uvm. – über HALE CAN Individuelles Powermanagement in den Unternehmereinstellungen Aerodynamisch perfekte Dachzeichen Die Zukunft im Taxi. Strom sparen, länger fahren – mit HALE! HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: vertrieb-d@hale.de www.hale.de | www.dachzeichen.de TAXI 3. QUARTAL / OKTOBER 2021 25
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