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Taxi Times DACH - 3. Quartal 2025

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MÜNCHEN59 VON

MÜNCHEN59 VON 60MIETWAGENBETRIEBENAGIEREN RECHTSWIDRIGStich in ein Wespennest: Die Aufsichtsbehörde KVR hat in München 2023 und2024 bei 60 Mietwagenunternehmen eine Betriebsprüfung durchgeführt. Bei 59gab es Beanstandungen.Münchens Taxivertreter fordern wie nahezu überall inDeutschland die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten(MBE). Der Grund: Das Geschäftsmodell derPlattformen wie Uber, Bolt und anderen führt zwangsläufig dazu,dass die angeschlossenen Mietwagenbetriebe entweder hohe Verlusteeinfahren oder zu permanenten Rechtsverstößen gezwungensind. Das sorgt für einen Verdrängungswettbewerb zwischen Taxisund Mietwagen. Deshalb ist die Stadt München gefordert, hiereinzuschreiten und zum Schutz der Fahrer der Mietwagenunternehmerwie auch der Bevölkerung Mindesttarife festzusetzen,unter denen kein Mietwagen Fahrgäste befördern darf.Wie dringend ein solches Eingreifen nötig ist, zeigt das Ergebnisder Betriebsprüfungen, die vom Kreisverwaltungsreferat (KVR)als Aufsichtsbehörde bei jenen Unternehmen durchgeführt wurden,die Mietwagenkonzessionen nach Paragraf 49 des Personenbeförderungsgesetzesdurchführen.60 von ihnen wurden in den Jahren 2023 und 2024 überprüft.„Bei lediglich einem Unternehmen der 60 geprüften gab es keineBeanstandungen“, teilte das KVR auf Anfrage gegenüber Taxi Timesmit. „Bei den Beanstandungen der restlichen 59 Unternehmen handeltes sich hauptsächlich um arbeits- und sozialrechtliche Verstöße(Arbeitszeitaufzeichnungen, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit,Ruhepausen, Verkürzung der Arbeitszeiten) sowie solchegegen Vorschriften des Personenbeförderungsrechts (Rückkehrpflichtund unerlaubte Bereithaltung, Führungeines ordnungsgemäßen Mietwagenauftragsbuches,NOCH MEHRMÜNCHNERTAXITHEMENAuflagen im Genehmigungsbescheid, Auftragseingangam Betriebssitz, Instandhaltungspflicht).“ Dieser hoheAnteil (98,33 %) ist überraschend, denn das KVR ordnet25 der überprüften Betriebe dem klassischen Mietwagenverkehrzu, während 35 taxiähnlichen Verkehrdurchführen. Diesen beschreibt das KVR so: „Mit demAufkommen app- oder standortbasierter Vermittlungsangebotewurde dem Mietwagenverkehr ermöglicht,eine taxiähnliche Beförderungsdienstleistung anzubieten,die auf eine unmittelbare Beförderung ausgerichtet ist undim Hinblick auf die Beförderungsleistung grundsätzlich keinennennenswerten Unterschied zum Taxiverkehr aufweist.“Die Zuordnung zum klassischen bzw. taxiähnlichen Mietwagenverkehrerfolge beim KVR anhand der Angaben der Gewerbetreibenden,ob, und falls ja, mit welchen Vermittlungsplattformengearbeitet werde.VERSTÖSSE GEGEN MEHRERE GESETZEBei einer Beanstandungsquote von mehr als 98 Prozent ist eswichtig, welche Art von Verstößen begangen werden. Hierzu liefertdas KVR eine exakte Aufschlüsselung. Darus geht klar hervor,dass kaum ein Betrieb ein ordnungsgemäßes Mietwagenauftragsbuchführt. Zudem wurden bei 50 Prozent aller kontrolliertenUnternehmen Verstöße gegen die Rückkehrpflicht nachgewiesenund sanktioniert.31 der kontrollierten Firmen beschäftigen Fahrer. Bei mehr alsder Hälfte davon wurden Verstöße gegen das Mindestlohngesetzfestgestellt, 45 Prozent verkürzen rechtswidrig die Arbeitszeit undüber zwei Drittel verstoßen gegen das Arbeitszeitgesetz: Fahrerüberschreiten die Höchtarbeitszeit oder halten die vorgeschriebenenRuhezeiten und Pausen nicht ein.Spätestens bei diesen Zahlen muss jedem Politiker klarsein, dass bei solchen Verfehlungen auch die Sicherheit derFahrgäste gefährdet ist. Wo Plattformen Dumpingpreisevorgeben, sind die hier beschriebenen Rechtsverstößedie logische Folge. Deshalb muss Münchenjetzt ohne weitere Verzögerung MBE für Mietwageneinführen. jhHinweis: Ausführliche Berichte zu den Kontrollen undwelche Ergebnisse die parallel durchgeführten Untersuchungendes Zolls brachten, können Sie auf derMünchner Regionalseite unter www.taxi-times.com/muenchen nachlesen.FOTOS: Pixabay32 3. QUARTAL 2025 TAXI

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