taxitimes
Aufrufe
vor 2 Jahren

Taxi Times DACH - 4. Quartal 2020

NOVELLE VERSTECKTE

NOVELLE VERSTECKTE MINENFELDER Anzeige Gut versichert einfach sicherer fühlen: zu Hause und unterwegs. Auch wenn der zweite Referentenentwurf einiges an zerstörerischen Elementen gegenüber den Eckpunkten verloren hat, bleiben doch einige Formulierungen, die so nicht in die Novelle aufgenommen werden sollten. Für Fahrer oder als Unternehmer im Taxi- und Mietwagengewerbe gleicher maßen: Gut zu wissen, dass wir Sie nicht nur privat, sondern auch automatisch beruflich schützen! Alle Extras serienmäßig vom Testsieger – und diese sogar beitragsfrei! Wir bieten Ihnen in jedem Fall maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen Sie auf schnelle und starke Hilfe, wenn sie nötig werden sollte – für Schäden in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld. übernahme, sondern auch für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlage und im Fall der Fälle sogar für einen Objektschutz. Hausratversicherung Unser Versicherungsschutz bleibt nicht Schäden durch Unfall Wird Ihr mitgeführter Hausrat bei einem Unfall mit dem Taxi/Mietwagen beschädigt oder zerstört, ist auch dieser Schaden mitversichert. Missbrauch gestohlener Kredit- und EC-Karten stehen. Wenn Sie unterwegs sind, kommt Entsteht nach einem Einbruch, Diebstahl Privathaftpflichtversicherung Natürlich fahren Sie mit unserer ausge­ Ihre Hausratversicherung einfach mit! Zusätzlich sind auch besondere Risiken abgedeckt, die Ihr Beruf mit sich bringt. oder Raub ein Schaden durch Missbrauch gestohlener Kredit­/Scheck­/Kundenkarten, so ist auch das mitversichert. Die spürbare Erleichterung der Taxibranche (siehe Seite 10) mag berechtigt sein, doch sie darf nicht den Eindruck erwecken, dass nun alles „Friede, Freude, Eierkuchen“ ist. Zum einen, weil zahlreiche Punkte noch zu ungenau definiert sind und somit einen zu breiten Interpretationsspielraum lassen (den dann letztendlich Gerichte klären müssten), zum anderen, weil es nach wie vor Punkte gibt, in denen das Taxigewerbe massiv benachteiligt ist. Zu Letzteren zählt beispielsweise, dass an die Stelle der geplanten Abschaffung der Ortskunde für Taxis nun eine Fachkundeprüfung treten soll. Geregelt wäre es in der Fahrerlaubnisverordnung, nicht im PBefG. Falls dies, wie aktuell noch geplant, nur für Taxifahrer obligatorisch wird, wäre das eine Ungleichbehandlung des Taxis gegenüber Mietwagen und der neuen Verkehrsart „gebündelter Bedarfsverkehr“. Hier darf es nur eine BEDEUTET „UND“ EIGENTLICH „ODER“? Gesetzestexte müssen bis ins kleinste Detail unmissverständlich ausformuliert sein, sonst sind unterschiedliche Interpretationen möglich und langwierige Klärungen vor Gericht die Folge. Im Paragraf 51 des PBefG soll beispielsweise künftig stehen: „[Es] können für den Taxenverkehr, bei dem Beförderungen auf Bestellung durchgeführt werden, auch Regelungen über Mindest- und Höchstpreise UND Festpreise für bestimmte Fahrtstrecken (z. B. Flughafen, Bahnhof, Messegelände) festgelegt werden.“ Nach Ansicht des Bremer Rechtsanwalts und PBefG-Spezialisten Lothar Fiedler handelt es sich dabei um eine Aufzählung, welche sich in der Folge auf die vor „bestimmten Fahrtstrecken“ bezieht. „Schlüssiger wäre es allerdings tatsächlich, wenn hier ,Mindest- und Höchstpreise ODER Festpreise‘ stünde“, so Fiedler gegenüber Taxi Times. rw Lösung geben: Wenn eine Fachkunde verlangt wird, dann zwingend für Taxis UND Mietwagen (Uber & Co.) UND gebündelten Bedarfsverkehr (Moia etc.). Passiert das nicht, setzt sich das fort, was bereits seit dem Wegfall der Ortskundeprüfung für Mietwagen zu beobachten ist: ein langsames Ausbluten der Taxiunternehmer wegen Personalmangels. An dieser wie auch an anderen Stellen ist der Referentenentwurf also nicht konsequent durchdacht. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V., der diesen Vorwurf bereits nach Bekanntwerden der ersten Fassung moniert hatte, führt in diesem Zusammenhang auch die Neuregelung auf, dass künftig auch Fahrtenvermittler dem PBefG unterliegen. DENKFEHLER BEI DEN VERMITTLERN Zwar wurde der zweite Entwurf um die bisher fehlende Pflicht ergänzt, dass Sozialstandards eingehalten werden müssen, doch ist nach wie vor ein entscheidender Denkfehler nicht behoben: Wenn appbasierte Vermittlungsplattformen wie Uber, Free Now, aber auch die echten Taxi-Apps wie taxi.eu, Taxi Deutschland oder cab4me künftig unter das PBefG fallen, bedeutet das, dass sie genehmigungspflichtig werden. Diese Genehmigungspflicht bezieht sich aber jeweils auf die Fahrzeuge, mit denen die entgeltliche Beförderung durchgeführt wird. All die genannten Plattformen haben aber kein einziges Fahrzeug auf der Straße, sie vermitteln an eigenständig agierende Partner bzw. Taxizentralen. Auch die künftige Verpflichtung aller Personenbeförderer, ihre Mobilitätsdaten bereitzustellen (siehe Seite 12), ist in der jetzigen Ausformulierung noch nicht zu Ende gedacht. So wird aktuell nicht zwischen einem Einzelunternehmen und einer großen Vermittlungsplattform unterschieden. Alle müssen die gleichen Maßnahmen zur Datenbereitstellung treffen, was aus Expertensicht nicht funktionieren kann. Es gibt also noch einige versteckte Minenfelder in diesem Referentenentwurf, die im Vorfeld noch korrigiert werden müssen. Speziell das Taxigewerbe muss wachsam bleiben, damit es am Ende nicht doch noch zu bösen Überraschungen kommt. jh FOTO: Pixabay zeichneten Privathaftpflichtversicherung ganz vorn. Machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie für Folgekosten eines bestimmten Missgeschicks aufkommen sollen. TESTSIEGER SEHR GUT (0,6) SIGNAL IDUNA Privathaftpflicht Premium Im Test: 303 Familientarife von 84 Privathaftpflicht-Versicherern Ausgabe 10/2019 www.test.de Be- und Entladeschäden 19RP39 Bei aller Sorgfalt kann dennoch mal ein Missgeschick passieren und das Eigentum des Fahrgastes beschädigt werden. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie hier mit bis zu 2.000 Euro je Fall. Falschbetankung Eine Unaufmerksamkeit und der falsche Kraftstoff ist in das Taxi oder den Mietwagen geflossen. Trotz schneller Reaktion kann dies einige Hundert Euro ausmachen. Wir helfen mit bis zu 1.500 Euro und machen Sie wieder mobil. Verlorene Schlüssel Bei Verlust von Fahrzeugschlüssel, Hausschlüssel, Generalschlüssel oder Codekarten helfen wir nicht nur mit Kosten­ Für die nachfolgenden Punkte leistet unser Tarif Premium bis zu 2.000 Euro je Schadenfall, der Tarif Basis jeweils bis zu 500 Euro. Einbruch/Diebstahl Der Diebstahl aus dem verschlossenen Taxi/Mietwagen ist einschließlich Bargeld abgesichert! Einfacher Diebstahl Sollten Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit am Arbeitsplatz (insbesondere im Taxi/Mietwagen) bestohlen werden, ist dies einschließlich Bargeld abgesichert. Raub Auch Beraubung Ihres Hausrats aus dem Taxi/Mietwagen ist abgedeckt. Dabei kommt es nicht auf eine Gewaltanwendung an, eine Androhung genügt schon. Psychologische Hilfe nach Raub Eine Beraubung ist nicht selten ein traumatisches Erlebnis. Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein und organisieren und bezahlen notwendige psychologische Therapiesitzungen. Sie wollen mehr wissen? Fragen Sie Ihren Vermittler. Weiterführende Informationen und Ansprechpartner erhalten Sie auch auf www.vdk­online.de oder per E­Mail an info@vdk­online.de Die VdK Versicherung der Kraftfahrt Zweigniederlassung der SIGNAL IDUNA Allgemeine AG 14 4. QUARTAL 2020 TAXI

Erfolgreich kopiert!

TaxiTimes D-A-CH