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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2020

ÖSTERREICH ÖSTERREICH

ÖSTERREICH ÖSTERREICH DEN »TODES- STOSS« ABGEWEHRT Ende November musste Österreichs Taxigewerbe das Schlimmste befürchten. Die Regierung hatte die geplante Taxi-Novelle noch kurzfristig geändert und den Gewerbevertretern blieben nur 14 Tage, um einen Todesstoß zu verhindern. Um die Dramatik zu verstehen, welche sich zwischen dem 18. November und dem 2. Dezember aufgebaut hatte, muss man chronologisch zurückblicken. Am 3. Juli 2019 beschloss das Österreichische Parlament mit den Stimmen der SPÖ, ÖVP und der FPÖ eine umfangreiche Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetzes (GelVerkG), in dem ähnlich wie in Deutschland im PBefG die Regelungen für die gewerbliche Personenbeförderung definiert sind. Kernpunkt der Neuregulierung war, dass die bisherige Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen aufgehoben wird. In Kraft treten hätte das Gesetz im September 2020 sollen, doch die Corona-Pandemie sorgte für eine Verschiebung auf den 1. Januar 2021. Schon kurz nach der Abstimmung kam es zu ersten verbalen Scharmützeln. Uber, in Wien und weiteren österreichischen Städten ähnlich disruptiv und rechtsbrüchig unterwegs wie in Deutschland, drohte seinen Rückzug aus Österreich an, blieb dann aber doch. Die Neos-Partei, deren Digitalisierungsfaible ähnlich wie bei der FDP in Deutschland den Blick auf die Realitäten vernebelt, strebte eine Klage vor dem Verfassungsgericht an. TARIFPFLICHT FÜR MIETWAGEN Auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) äußerte rund ein Jahr später ihre Bedenken, als sie im September 2020 einen „Endbericht zur Branchenuntersuchung im Taxi- und Mietwagenmarkt“ veröffentlichte. Derweil wurde im Hintergrund an den detaillierten Bestimmungen gearbeitet, die über sogenannte Betriebsverordnungen geregelt werden sollen. Da rüber drang über all die Monate wenig nach außen. Falls doch, ging es meist um die Frage einer einheitlichen Tarifregelung. Die Fachgruppe Taxi und Mietwagen der Wirtschaftskammer Österreich plädierte hier stets dafür, dass dort, wo bereits nach alter Gesetzgebung feste Taxitarife definiert sind, diese beibehalten werden und somit auch die Mietwagen einer Tarifpflicht unterliegen. Auch über Zulassungsverschärfungen zum künftig einheitlichen Personenbeförderungsschein drangen erste Details nach außen. Aus dem von der Grünen-Politikerin Leonore Gewessler geführten Verkehrsministerium wurde über Pläne berichtet, wonach eine Deutschpflicht für Taxi- und Mietwagenfahrer eingeführt werde sollte. Alle Lenker müssten dann entweder ein Zertifikat des Österreichischen Integrationsfonds über das erlangte Sprachniveau B1 oder ein Pflichtschulzeugnis mit Deutsch als primäre Unterrichtssprache vorlegen. Vor allem die Wirtschaftskammer Österreich hatte auf die Deutsch-Pflicht gedrängt. Sie würde laut Experteneinschätzung vor allen Dingen den US-Fahrtenvermittler Uber treffen, da dessen Subunternehmer viele polnische oder rumänische Fahrer ohne Deutschkenntnisse einsetzen würden. FOTOS: Hakan Ilarslan, Salih Akar, Krunislav Mijić, Ernst Spitaler Während vor allen in Wien die dortigen Uber-Fahrer gegen die Einführung der Gesetzesnovelle mobilmachten (Demo am 22. Oktober und am 30. Oktober 2020), bereitete man sich in anderen Teilen Österreichs auf die neuen Bestimmungen bereits vor. Im Herbst dieses Jahres berichteten die Medien von den ersten abgeschlossenen Lenker-Prüfungen, welche die Mietwagenfahrer absolviert haben. Im niederösterreichischen Gmünd beispielsweise freuten sich die Unternehmer Ewald und Michael Gaispichler bei Nön.at: „Jetzt haben wir die gesetzlichen Grundlagen erfüllt und können bei Bedarf weiterhin Taxifahrten durchführen.“ Alles schien also auf ein Einheitsgewerbe hinzudeuten, bei dem Mietwagen größtenteils die Pflichten der Taxis übernehmen sollten. Doch dann kam der 18. November 2020. An jenem Tag legte das Verkehrsministerium einen Beschluss des Ministerrats vor, in dem einige Punkte so formuliert waren, dass bisherige Ankündigungen elementar ins Gegenteil verkehrt wurden. Plötzlich und ohne Absprache mit der Branche waren Ausnahmen von den verordneten Taxitarifen vorgesehen, die für bestellte Fahrten (egal ob per App, per Telefon etc.) gelten sollten. Zudem sollte es den Landeshauptleuten der Bundesländer eingeräumt werden, für die zu vereinbarenden Entgelte eine Bandbreite oder Formen von Mindest- oder Höchstentgelten festzulegen. Der verordnete Taxitarif – sofern es für die jeweilige Standortgemeinde einen solchen gibt – sollte nur mehr für Fahrten vom Standplatz aus oder für sogenannte Spontanbeförderungen – also „herbeigewinkte“ Fahrten in der jeweiligen Standortgemeinde – gelten. Aus dem Einheitsgewerbe wäre nun also plötzlich eine Art Lex Uber geworden, mit dem die Grundkonstruktion des Gesetzes, das letztlich fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern garantieren sollte, einen Monat vor seinem Inkrafttreten »Das ist ein direkter Angriff auf einen Großteil der Wiener Taxiunternehmer.« Resul Ekrem Gönültaş, Wiener Taxi-Obmann Klappe zu – los geht's. Wir bauen Ihr Rollstuhltaxi. infrage gestellt worden wäre. Als Begründung für diesen Sinneswandel verwies man unter anderem auch auf die oben angesprochene Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde. Entsprechend groß war die Bestürzung und Empörung des Taxigewerbes. „Das ist der Todesstoß für die Branche. Die Zeichen stehen auf Sturm, wir werden uns mit allen Mitteln dagegen wehren“, verkündete Erwin Leitner, Taxi-Obmann in der Wirtschaftskammer (WK). Für Resul Ekrem Gönültaş, Obmann der Taxisparte der Wirtschaftskammer Wien, war die veränderte Novelle des Gelegenheitsverkehrsgesetz „ein direkter Angriff auf einen Großteil der Wiener Taxiunternehmer“. Auch der Präsident der Wirtschaftskammer Steiermark, Josef Herk, zeigte kein Verständnis: „Dass solche Konzerne von der Bundesregierung nun auch noch gefördert bzw. durch solche Maßnahmen quasi nach Österreich gebeten werden, während die heimischen Unternehmen in Zeiten von Corona ums Überleben kämpfen, ist für uns inakzeptabel.“ Herk konnte es überhaupt nicht nachvollziehen, dass mit der betroffenen Branche in diesem Zusammenhang vorab kein Austausch gepflegt und man von der Regierung auch nicht informiert worden war. KOSTEN SPAREN BEIM LENKER Sylvia Loibner, Taxi-Obfrau der Wirtschaftskammer Steiermark, warnte explizit vor Uber: „Dieser Konzern besitzt kein einziges Fahrzeug und beschäftigt keinen einzigen Lenker, sondern bedient sich bestehender Unternehmen. Nachdem Uber aber oftmals deutlich günstigere Preise anbietet als das klassische Taxi, müssen diese Betriebe Kosten reduzieren. Das geschieht vor allem beim Hauptkostenfaktor – den Lenkern.“ Deutliche Worte, doch das Problem dabei war: Bereits am 4. Dezember hätte der Verkehrsausschuss des Parlaments in Wien dem zustimmen sollen und dann wäre die Gesetzesänderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes beschlossene u 16 4. QUARTAL 2020 TAXI Im Gewerbepark 5 D-26188 Edewecht fon +49 4405 989 03-0 fax +49 4405 989 03-29 [email protected] www.reha-automobile.de Unser neuer Standort in Edewecht.

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