ÖSTERREICH ÖSTERREICH Sache gewesen und zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Also musste man schleunigst Druck aufbauen und wurde dabei von den Taxiunternehmen und Lenkern auf der Straße unterstützt. Innerhalb von nur einer Woche fanden drei Taxi-Demos statt (siehe unsere Bilderleiste auf diesen Seiten), an denen in Wien und Graz insgesamt rund 5.000 Taxis aus ganz Österreich teilgenommen hatten. VERHANDELT ÜBER SKYPE Parallel zu diesem Druck von der Straße wurde zwischen den politisch Verantwortlichen und den Gewerbevertretern hart verhandelt. Insider berichten von umfangreichen Skype-Konferenzen mit Vertretern der Regierungsparteien, die sich zunächst aber nicht recht bewegen wollten. Auch ein erstes Gespräch der Taxifunktionäre mit Mitarbeitern des Verkehrsministeriums gleich im Anschluss an die erste Demo am 25. November war enttäuschend verlaufen. Derweil wuchs auch die Empörung zahlreicher Oppositionsparteien. Allen voran die FPÖ, jene Partei, die unter dem damaligen Verkehrsminister Hofer noch maßgeblich an der Novelle mitgearbeitet hatte, mittlerweile aber nicht mehr in der Regierung sitzt, fiel mit markigen Statements und Aktionen auf. Sie warf dem ehemaligen Koalitionspartner ÖVP Verrat vor. Zum Himmel schreiend sei dabei laut Ansicht des FPÖ-Verkehrssprechers Christian Hafenecker vor allem „die Niedertracht der ÖVP, da beide Maßnahmen noch während der FPÖ-Regierungsbeteiligung nach Gesprächen mit Vertretern des Taxi- und Mietwagengewerbes vereinbart wurden“. Mit ihrem […] Verhalten hätten die Schwarzen den Offenbarungseid geleistet, indem sie beiden Gewerben ins Gesicht gelogen und sie damit betrogen hätten. Wenige Tage später legte man sogar noch eine Schippe drauf, indem man eine Klage gegen den Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft einlegte. Kurz hatte sich in den Monaten zwischen seinem erzwungenen Rücktritt aufgrund der Ibiza-Affäre und seiner Wiederwahl in Kalifornien mit Uber-Chef Dara Khosrowshahi getroffen. Die FPÖ sah in diesem Treffen den Ausgangspunkt für die Gesetzesänderung, »Unsere Sorgen wurden ernst genommen.« Erwin Leitner, Taxi-Fachgruppenobmann „die zum Himmel stinkt“, wie es deren Verkehrspolitischer Sprecher Christian Hafenecker auf einer Pressekonferenz verlautbaren ließ. „Hier wurde offensichtlich in San Francisco ein Gesetz ausverhandelt. Um wie viel hat die ÖVP hier das Taxigewerbe verkauft?“ Derweil hatten die Taxivertreter die Gespräche mit den politischen Entscheidern noch mal intensiviert. Dabei gelang es trotz aller Emotionalität, sich auf die sachliche Ebene zu fokussieren und die inhaltlichen Schwachstellen der Novelle zur Sprache zu bringen. Neben der Ungleichbehandlung von Taxi- und Mietwagenunternehmen wären auch sämtliche Landesverordnungen im Widerspruch zur geplanten Gesetzesänderung gestanden und zudem wäre den Bundesländern ein Großteil der Gestaltungsmöglichkeiten für verbindliche Tarife entzogen worden. „Lediglich für Fahrten von Standplätzen und auf der Straße ,herbeigewinkte‘ Fahrten hätten noch verbindliche Tarife durch die Landeshauptleute verordnet werden können“, monierte die Wirtschaftskammer. „Für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienstleister (wie über Telefon, E-Mail, Website oder App) bestellt worden wären, wären zwingend nur mehr Mindest- und Höchstentgelte vorgesehen worden, sofern sie von den Landeshauptleuten verordnet wurden. Wäre dies nicht der Fall, hätte ein Mindestpreis von fünf Euro für vorbestellte Fahrten bzw. drei Euro für „Taxisharing“ und kein Maximalpreis gegolten. Bei diesen Fixpreisen fehlte zudem jegliche Präzisierung, indem beispielsweise keinerlei Angaben zur Länge einer Wegstrecke vorgegeben wurden. Es gab also genügend Gründe, die Novelle in entscheidenden Punkten noch einmal zu ändern, und genau das bildete dann Anfang Dezember die Basis für einen Kompromiss, den die Taxivertreter nach unermüdlichen Verhandlungen erreichen konnten. Zwar wurden im Verkehrsausschuss des Parlaments die oben genannten neuen Regelungen beschlossen, doch parallel wurde ein Abänderungsantrag angenommen, der „elementare Verbesserungen“ enthielt, wie es die Fachgruppen der Bundesländer und der bundesweite Fachverband formulierten. FOTO: Name Name FOTOS: Hakan Ilarslan, Salih Akar, Üzen Fatih, Ernst Spitaler Sie alle hatten in einer außerordentlichen Teamleistung jene vier Punkte ausgehandelt, die nun im Abänderungsantrag auftauchen. Erstens kann bei vorbestellten Fahrten der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden und ein Abweichen vom verbindlichen Tarif ist möglich, jedoch nicht zwingend wie ursprünglich vorgesehen. Damit wird die Einheitlichkeit des Gewerbes gewahrt. Zweitens wurde den Landeshauptleuten jetzt eine sehr starke Gestaltungskompetenz eingeräumt – betreffend das von der Bundesregierung gewünschte „Preisband für vermittelte Fahrten“. Drittens wird das Mindestentgelt von fünf Euro für „vorbestellte Fahrten“ bzw. drei Euro bei „Taxisharing“ gestrichen, muss jedoch weiterhin dem Grundentgelt plus Zuschlägen entsprechen, sofern nichts anderes verordnet wurde. Die Untergrenze eines derartigen Preisbandes bildet damit der vom jeweiligen Landeshauptmann, den jeweiligen Gemeinden, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer ausgearbeitete Tarif. ENTSCHEIDENDE TAGE Viertens ist zudem ein gestaffeltes Inkrafttreten vorgesehen: Erst mit dem 1. März 2021 treten die Regelungen zur freien Preisvereinbarung und mit 1. Juni 2021 jene zum Taxisharing in Kraft, die Regelungen zum Einheitsgewerbe hingegen bereits mit dem 1. Januar 2021. Erwin Leitner, Bundesobmann der Fachgruppe Taxi, zeigte sich aufgrund dieses Zwischenergebnisses erleichtert. „Unsere Sorgen wurden ernst genommen“, blickt er auf die zurückliegenden, ereignisreichen beiden Wochen zurück. Die vergangenen Tage seien entscheidend für dieses Ergebnis gewesen, so Leitner, der mit der jetzt vorliegenden Lösung eine positive Weiterentwicklung dieses Verkehrsbereichs für möglich hält. Der Fachgruppenobmann begrüßt zudem, dass in der vorliegenden Gesetzesnovelle die Formulierungen präzisiert wurden. Die Änderung, dass auch bei vorbestellten Fahrten der Fahrpreisanzeiger weiterhin verwendet werden kann, ist HALE Kassenautomat HKA-01 Bargeld einzahlen & automatisch abrechnen – rund um die Uhr! ausschlaggebend für die Einheitlichkeit des Gewerbes. Der im Entwurf enthaltene Wunsch der Bundesregierung, ein „Preisband für vermittelte Fahrten“ zu schaffen, wurde um eine ganz klare Gestaltungskompetenz des Landeshauptmanns ergänzt. Der Mindestpreis im Gesetz gilt nur, falls vom Bundesland keine anderen Untergrenzen verordnet wurden. Dieser leitet sich nunmehr allein von den bestehenden Tarifen der Bundesländer ab. Das bedeutet, dass die Landeshauptleute beispielsweise je nach Streckenlänge oder Fahrdauer Unterund auch Obergrenzen für die Preisgestaltung festlegen können. „Damit wird auf die regionalen Unterschiede Rücksicht genommen und der große Gestaltungsspielraum der Bundesländer nochmals betont. Jetzt gilt es sicherzustellen, dass über Landesverordnungen Lohndumping verhindert wird. Wir freuen uns, dass die geplanten, für unsere Unternehmen ruinösen Maßgaben nun entschärft wurden. Das gibt der Taxibranche die Möglichkeit, innovative Angebote für Kundinnen und Kunden zu entwickeln“, hält Leitner fest. FAZIT: Es war wie ein Fußballspiel: 90 Minuten lang dümpelte die Partie vor sich hin, ehe plötzlich in der 89. Minute das Gegentor fällt und man nun kaum noch Zeit hat, den Ausgleich zu erzielen. Dem österreichischen Taxigewerbe ist aber genau dies gelungen, indem es trotz aller branchentypischen Kleinteiligkeit sämtliche Kräfte mobilisiert hat. Chapeau! jh, hs Minimiert Ihren Arbeitsaufwand – reduziert Betriebs- und Personalkosten Sichere und schnelle Geldverarbeitung – kein mühsames Bargeldhandling Praktische Geldwechselfunktion – mit Banknoten- und Münzwechsler Ideale Ergänzung zum HALE Datencenter Automatische Fahrtdatenübertragung Datenübernahme auch ins Kassenbuch Optional: Führerschein-Kontrolle Ihre Fahrerabrechnung? Macht sich von alleine! Die Zukunft im Taxi. HALE INSIKA® HALE Operations HALE Cey online www.hale.at/de-de/kassenautomat HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: kassenautomat@hale.at www.hale.de | www.dachzeichen.de 18 4. QUARTAL 2020 TAXI TAXI 4. 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