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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2021

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E-TAXI EIN FAHRPLAN FÜR

E-TAXI EIN FAHRPLAN FÜR 40.000 E-TAXIS Mit dem deutschlandweit angelegten »Bundesfahrplan eTaxi« hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen einen Weg skizziert, wie bis zum Jahr 2030 bis zu 80 Prozent der Taxis auf emissionsfreie Antriebe umsteigen können. Mit einer achtseitigen Erklärung skizziert der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), wie das deutsche Taxigewerbe bis zum Ende des Jahrzehnts dem Verbrenner den Rücken kehren kann. Veröffentlicht wurde das Konzept im Oktober während der Koalitionsgespräche der neuen Ampel- Regierung. Zwar hat es das Papier nicht mittelbar in die Koalitionsvereinbarung geschafft, doch sind die allgemein formulierten Klimaschutz – und Transformationsziele so eindeutig formuliert, dass die Politik bei der Umsetzung dieser Ziele nicht an der Taxibranche und dem „Bundesfahrplan eTaxi“ vorbeikommen dürfte. Konkret fordert der Verband, den Umstieg bzw. die Anschaffung und den Unterhalt eines E-Taxis zu fördern – sowohl für die klassischen Taxis als auch für die Mietwagen, die nach § 49, Abs. 4, Personenbeförderungsgesetz systemrelevante Funktionen (Krankenfahrten, ÖPNV) im ländlichen Raum übernehmen. Als Technologie sollen lokal emissionsfreie Fahrzeuge, die rein elektrisch oder mit Wasserstoff fahren, gefördert werden. Hybrid- oder auch Plug-in-Hybrid- Taxis sollen kategorisch ausgeschlossen werden. 675.000 TONNEN CO₂-EINSPARUNG Was den Bundesverband in seiner Argumentation unterstützt, sind die Zahlen. Die Förderung des Taxigewerbes birgt, so der BVTM, wegen seiner überdurchschnittlichen Fahrleistungen ein sehr großes CO2-Einsparspotenzial. Pro Jahr könnten rund 675.000 Tonnen CO2 vermieden werden. Auch von einem gesicherten Strompreis bis zum Jahr 2030, so lange soll auch die Förderung laufen, ist die Rede. Konkret stellt sich der BVTM 30 Cent pro kW beim Laden mit Wechselstrom und 50 Cent/kW beim Laden mit Gleichstrom vor. Bei der Fahrzeugförderung liefert der BVTM konkrete Vorschläge, wie sie aussehen sollte. Mit Start am 1. Januar 2023 sollen über den Zeitraum von acht Jahren, also bis Ende 2030, die Anschaffung von bis zu 40.000 E-Taxis unterstützt werden. Das gesamte Fördervolumen wird dabei mit 390 Millionen Euro beziffert. Eine auf den ersten Blick enorme Summe, die aber relativiert werden muss. Beispielsweise hat Deutschland im August dieses Jahres aus dem europäischen Aufbauplan 2,5 Milliarden Euro für klimafreundliche Autos bekommen. Konkret sieht der Fahrplan vor, eine degressive Förderung umzusetzen. Zu Beginn der Subvention soll die Fördersumme 15.000 Euro betragen und monatlich um ca. ein Prozent reduziert werden. Bekommt man bei einer Antragsstellung im Januar 2023 die vollen 15.000 Euro, so sind es einen Monat später nur noch 14.850 Euro. Am Ende des Förderzeitraums sind dann 5.773 Euro Fördersumme möglich. Weiterhin sollen die E-Taxis auch nicht von der Umweltprämie ausgeschlossen werden. Zudem plädiert der Verband für eine gesonderte Betrachtung von elektrischen Inklusionstaxis, da aktuell die umbaufähigen Fahrzeuge noch extrem rar sind. Hinsichtlich der Ladeinfrastruktur liefert der BVTM nicht nur bezüglich des Strompreises einen Vorschlag, denn bevor geladen werden kann, muss erst einmal in die Infrastruktur investiert werden. Hierzu schlägt der Verband vor, regionale Partnerschaften mit den Stromanbietern und den Autoherstellern einzugehen. Dass sich dieses Vorgehen bewährt, hat das Hamburger „Projekt Zukunftstaxi“ gezeigt (siehe Seite 24). Der BVTM will das Taxigewerbe nicht mit Verboten zu einem Umstieg gewinnen, sondern regt vielmehr Priorisierungsmaßnahmen an, die den Kaufanreiz fördern sollen. Exemplarisch werden hierfür Sonderrechte wie das Nutzen von Busspuren für E-Taxis genannt. Weitere Details des „Bundesfahrplans eTaxi“ sind flexibel gestaltet, so kann die Fördersumme je nach Bedarf und Fahrzeugpreisen angepasst werden. sg Ausbaupfad E-Taxi 2023–2030 (E-Taxis in Stück, Anteil in Prozent). Quelle: BVTM Degressive Förderung für E-Taxis 2023–2030 in EUR/E-Taxi. Quelle: BVTM 22 4. QUARTAL 2021 TAXI

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