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Taxi Times DACH - 4. Quartal 2022

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ADVERTORIAL Die Ladeinfrastruktur wächst Damit die Hamburger E-Taxi-Förderung auch zu einem nachhaltigen Erfolg führt, hat man von Beginn an konsequent am Aufbau einer exklusiven Ladeinfrastruktur gearbeitet. Ein großer Vorteil des „Projekts Zukunftstaxi“ war die Kooperation mit der Telekom Deutschland, die als maßgeblich beteiligter Projektpartner in puncto Ladeinfrastruktur viel erreichen konnte. So war beispielsweise eine Ladesäule der Telekom-Tochter Comfort Charge, die am Flughafen errichtet wurde, Hamburgs erste exklusive E-Taxi-Ladesäule. Sie kann auch über die rabattierte „auto- STROM by EMS“-App genutzt werden. Dank der engen Zusammenarbeit mit weiteren Projektbeteiligten konnten mittlerweile zwei erste Taxistandplätze mit HPC-Chargern im Hamburger Stadtgebiet errichtet werden. Sie sind zudem exklusiv den E-TaxiS vorbehalten und auch ausdrücklich als Taxihalteplatz ausgewiesen. E-Taxi-Ladesäule ist Spitzenreiter Zahlen, die der Behörde vorliegen, legen offen, dass sich gerade diese Ladesäulen als die Ladesäulen herauskristallisiert haben, die in Hamburg mit Abstand die meisten Ladevorgänge und die größte geladene Strommenge vorweisen können. Das zeigt auch den bislang noch nicht beteiligten privaten Ladeinfrastrukturanbietern, dass das Taxigewerbe durchaus ein interessanter Kunde sein könnte, denn wie die Zahlen beweisen, ist bei einer dem E-Taxi vorbehaltenen Ladeinfrastruktur die Auslastung enorm hoch. Um den Aufbau flächendeckender Ladeinfrastruktur voranzutreiben, ist die Behörde direkt auf private Unternehmen und Institutionen zugegangen, damit diese auf eigenen Flächen zusammen mit Ladeinfrastrukturanbietern mindestens zwei E-Taxistände errichten. Dabei ist es nicht das Ziel, die bestehenden Halteplätze umzugestalten, sondern man will auf diesem Weg neue Halteplätze schaffen. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) unterstützt bei der Einrichtung und Beschilderung der Taxistände und fördert anfallende Bereitstellungskosten für den Netzanschluss, für Straßenbauarbeiten, für die Kenntlichmachung der Flächen und für die Beschaffung und Aufstellung von Verkehrsschildern einmalig mit einem Anteil von bis zu 10.000 Euro je Standort. Für das gesetzte Ziel von 40 weiteren Taxistandplätzen, die mit einem HPC-Charger, der über zwei Ladepunkte verfügt, ausgestattet sind, konnten mittlerweile die entsprechenden Projektpartner gefunden werden. Christian Meyer von der Telekom Deutschland verrät das Erfolgsrezept des Hamburger „Zukunftstaxis“. Alle Vorteile und Informationen der Telekom für Sie als Taxiunternehmer*in finden Sie hier. Breite Akzeptanz der Beteiligten Eine Studiengruppe der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) hat die Einstellung der Taxiunternehmer zur E-Mobilität abgefragt und ausgewertet. FOTOS: Henning Angerer, Telekom Deutschland Der Dank des Verkehrssenators „Das ,Projekt Zukunftstaxi‘ ist ein Volltreffer. Inmitten großer weltpolitischer Krisen zeigt es auf eindrückliche Weise, wie Ziele unserer Klimapolitik durch ein gutes Zusammenwirken aller Beteiligten umgesetzt werden können. Für die Bereitschaft und die Innovationskraft der Taxibranche, an der sukzessiven Elektrifizierung der Hamburger Taxi-Flotte und der Beschleunigung der Antriebswende mitzuwirken, möchte ich ein großes Lob aussprechen.“ Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende Mithilfe sogenannter Experteninterviews hat eine Studiengruppe der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) genug Input gewonnen und einen Fragebogen entworfen, der das Meinungsbild hinsichtlich der E-Mobilität aller Hamburger Taxiunternehmer einfangen soll. Die als Vollerhebung angesetzte qualitative Befragung aller 1.856 Hamburger Taxiunternehmer*innen konnte nach Bereinigung der Daten genau 1.001 Fragebögen auswerten. Das entspricht einem Anteil von rund 54 Prozent aller Hamburger Taxiunternehmer*innen. Aus der Befragung, die inklusive Auswertung im Zeitraum von April bis August dieses Jahres lief, konnten die Studierenden einige Schlüsse ziehen. So steht das Hamburger Taxigewerbe grundsätzlich hinter E-Mobilität. Einig ist man sich auch darin, dass die Zukunft des Taxigewerbes untrennbar mit dem Einsatz von alternativen Antrieben verbunden sein wird. Damit noch mehr Taxibetriebe auf emissionsfreie Fahrzeuge umsteigen, sind Förderprogramme, der Ausbau der Ladeinfrastruktur und Steuerbegünstigungen die richtigen Hebel. Bei den Fragen zur Fahrzeugbeschaffenheit waren sich über 80 Prozent der Befragten darin einig, dass die Sicherheit und Zuverlässigkeit ebenso wichtig seien wie geringe Betriebskosten und eine kurze Ladedauer. Abschließend wurde die Empfehlung ausgesprochen, das bereits positive Image der E-Mobilität weiter aufzubauen, denn ein gutes Image sei den Taxiunternehmer*innen sehr wichtig. TAXI 4. QUARTAL 2022 33

HAMBURG BEHÖRDE KONTROLLIERT Die Hamburger Aufsichtsbehörde und die Polizei haben auf Fahrgastbeschwerden mit Kontrollen auf der Reeperbahn und an anderen Punkten reagiert. TESLA BRENNT Schrecksekunde für einen Hamburger Taxiunternehmer: Plötzlich stand sein Tesla in Flammen. Über einen Brand und seine Folgen. Wegen Beschwerden über Rechtsverstöße von Taxifahrern am Flughafen, auf der Reeperbahn und am Volksparkstadion wurden im Herbst Kontrollen durchgeführt. Fünf Beamte der Hamburger Polizei und zwei Mitarbeiter der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) kontrollierten Taxis in St. Pauli, am Hauptbahnhof und am Volksparkstadion. In elf Fällen untersagten die Kontrolleure die Weiterfahrt, unter anderem wegen des Fehlens gültiger Eichbescheinigungen, von Führerscheinen und P-Scheinen und Konzessionen sowie aufgrund technischer Mängel. BVM-Sachgebietsleiter Dirk Ritter schrieb an die Unternehmen: „Wir werden uns in der weiteren Zusammenarbeit neben den Themen des Tarifs, des Umstiegs der Taxenflotte auf lokal emissionsfreie Antriebe, der Erhöhung des Angebots an Inklusionstaxen und der weiteren Integration der Taxenflotte in das öffentliche Verkehrsangebot auch wieder schwerpunktmäßig mit der Qualität Ihres Gewerbes beschäftigen müssen.“ In Absprache mit der Polizei wurde ein „kleiner Taxenflyer“ erstellt, der Fahrgäste auf Deutsch und Englisch über ihre Rechte informiert, etwa den Anspruch auf eine Quittung. Die Maßnahmen zeigten bereits Wirkung, die Zahl der Beschwerden ist gesunken. ar NOCH MEHR HAMBURGER TAXITHEMEN Durch einen Brand wurde Ende Oktober ein Hamburger E-Taxi zerstört. Manfred Bley war mit seinem Tesla Model 3 nach einer Pause weitergefahren, als er einen merkwürdigen Geruch wahrnahm. Wenig später brannte das Auto. Bley stieg aus und verschloss den Wagen, „weil ich dachte, ich könnte so die Batterie sichern“. Die Flammen wurden von der Feuerwehr schnell gelöscht, doch für den erst 10 Monate alten Wagen mit 30.000 Kilometern auf dem Tacho war es dennoch zu spät. Der herbeigerufene Abschleppunternehmer winkte ab: Verbrannte E-Fahrzeuge dürfen nur in Spezialcontainern transportiert werden. Zudem begann für Manfred Bley, Aufsichtsratsmitglied bei Hansa-Taxi, ein Papierkrieg mit Tesla, seiner Versicherung und einem Gutachter. Unklar war das Vorgehen, wenn ein relativ junges E-Auto abbrennt, das zudem als Taxi genutzt wird und Teil des Förderprogramms „Zukunftstaxi“ ist. Zunächst musste er auf ein Leihtaxi zurückgreifen. Jetzt hat seine Versicherung den Kredit des alten Autos abgelöst und es ist bereits ein neuer Tesla in Hamburg eingetroffen, der allerdings noch auf seine Taxiumrüstung wartet. Von Manfred Bleys weiteren Erfahrungen werden sicherlich viele Taxiunternehmer*innen profitieren können. sg MOIA DARF ALS LINIENVERKEHR FAHREN Der On-Demand-Dienst Moia darf seine Minibusflotte auch 2023 betreiben – überraschenderweise aber nicht als gebündelten Bedarfsverkehr, sondern als eigenwirtschaftlichen Linienbedarfsverkehr. Bisher war der Dienst nach § 2, Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) genehmigt, der die Erprobung neuer Verkehrsarten für maximal fünf Jahre erlaubt. Da die Zeit um ist, wird Moia künftig als Linienbedarfsverkehr nach dem neuen § 44 PBefG definiert. Dabei hätte Moia seine Fahrten auch als gebündelten Bedarfsverkehr (ebenfalls 2020 eingeführt) nach § 50 ausführen können. Das hätte aber deutlich mehr Einschränkungen bedeutet, z. B. durch die Verpflichtung der Genehmigungsbehörden, eine Pooling-Quote zu definieren, bei deren Nicht-Einhaltung die Genehmigung entzogen werden kann. Man werde als eigenwirtschaftlicher Linienbedarfsverkehr Teil des ÖPNV und kooperiere mit dem HVV. „Abonnent*innen profitieren durch reduzierten Preis“, verspricht Moia. Dirk Ritter, dessen Behörde die Konzession erteilt hat, hatte vor dieser Gefahr für das Taxigewerbe gewarnt. Durch die „vagen Definitionen“ des § 44 könne Linienbedarfsverkehr „auch eine Haustür-zu-Haustür-Bedienung sein“. jh FOTO: Manfred Bley 34 4. QUARTAL 2022 TAXI

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