Aufrufe
vor 7 Jahren

Taxi Times DACH - Dezember 2016

VERKEHRSRECHT »ALLE

VERKEHRSRECHT »ALLE JAHRE WIEDER« … … kommt das Thema Winterreifenpflicht. Was es mit der Weisheit „Von Oktober bis Ostern“ sowie Mythen und Fakten auf sich hat, wollen wir aus rechtlicher Sicht unter die Lupe nehmen. Während in der Schweiz für winterliche Straßenverhältnisse lediglich eine Winterreifenempfehlung ausge sprochen wird und Geldstrafen für Verkehrs behinderungen aufgrund ungeeigneter Bereifung drohen, sieht es in Deutschland und Österreich anders aus. Klare Vorgaben herrschen in Österreich. Seit 2008 sind laut Kraftfahrgesetz vom 1. November bis 15. April Winterreifen mit einer Mindestprofil tiefe von 4,0 mm bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen Pflicht. Ein Verstoß kann mit 35 Euro Bußgeld geahndet werden. Kommt es zu einem Unfall, werden bis zu 5000 Euro fällig. In Deutschland gilt ebenfalls die situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrbahnver hältnissen – also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Zum Einsatz kommen dann Winter-, Allwetter- oder Ganzjahresreifen mit der „M+S“-Kennzeichnung und einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Bei einem Verstoß fallen in der Regel ein Bußgeld von 60 Euro (bei einem Unfall 120 Euro) sowie ein Punkt an. Einen vorgeschriebenen Zeitraum gibt es allerdings nicht. „Von Oktober bis Ostern“ hat sich lediglich aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit bewährt. Nächste Frage: Reichen Schneeketten? Ja und nein. Vor allem in alpinen Regionen können Schneeketten durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein – dann sind sie Pflicht. Grundsätzlich sind sie jedoch erst zulässig, wenn die Straße (fast) durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist, da anderenfalls die Straßendecke Schaden nimmt. Für alle anderen winterlichen Witterungsverhältnisse bieten Schneeketten also keine Lösung. VERSICHERUNG WIRD LEISTUNGSFREI Kommt es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall bei Bereifung mit Sommerreifen, kann es teuer werden, nicht nur wegen der drohenden Geldbuße. In Österreich kann der Haftpflichtversicherer eine Mithaftung aufgrund der Sommerreifen annehmen, der eigene Kaskoversicherer kann wegen „auffallender Sorglosigkeit“ von der Leistung gänzlich frei werden, mit der Folge, dass der Geschädigte auf einem Teil seiner Kosten sitzen bleibt. Eine Mithaftung wird auch in der Schweiz angenommen, der Versicherer kann unter Umständen eine Kürzung oder Rückforderung seiner Leistung vornehmen. Auch in Deutschland sind fehlende Winterreifen eine Grundlage für die Annahme der Mithaftung und können zu einer Kürzung der Leistung aus der Vollkaskoversicherung führen. Von Rechtsanwältin Anita Ciszewski, Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH, www.kanzlei-voigt.de; VIER PRAXISTIPPS ZUM RICHTIGEN WINTERREIFEN • Achten Sie insbesondere bei grenzüberschreitendem Fahrgasttransport auf die jeweiligen Vorgaben der Länder. Schnell können Sie sonst auf das Geschäft draufzahlen. • Auch wenn eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm als ausreichend gilt (Ausnahme: Österreich), werden von Fachleuten 4,0 mm empfohlen, weil ansonsten der Grip nachlässt. • Die Winterreifen sind bei Pkw dann auf allen Radpositionen zu montieren – nur auf der Antriebsachse ist nicht ausreichend. • Bei einer Reifenpanne droht keine Strafe, wenn ein Sommerreifen als Notbehelf montiert wird und die Fahrt vorsichtig fortgesetzt wird. Notbehelf bedeutet dabei, dass bei der nächsten Gelegenheit ein Winterreifen montiert wird. FOTO: Fotolia / psdesign1 18 DEZEMBER / 2016 TAXI

ANTRIEB HYBRID AUS KOREA Hyundai möchte mit seinem IONIQ den Toyota-Hybriden Konkurrenz machen. Ob man auch ein Taxipaket entwickelt, ist noch offen. Wir geben eine Entscheidungshilfe. FOTO: Hyundai Ein „Trio der Effizienz sorgt für Spannung bei alternativen Antrieben“. Mit diesen Worten kündigt der südkoreanische Hersteller die fünftürige Fließhecklimousine IONIQ an, die für drei unterschiedliche alternative Antriebssysteme konzipiert wurde. Das Modell wird als Hybrid-, Plug-in-Hybrid- und reine Elektrovariante auf den Markt kommen. Wir haben die Hybridvariante getestet und natürlich mit den Eigenschaften des Prius verglichen, dem beliebtesten Hybrid-Taxi in Europa. Betrachtet man ausschließlich die Zahlen, ist der IONIQ die kostengünstigere Alternative. In der Standardvariante „Trend“ kostet der Koreaner 20 000 Euro, der Prius IV 23 650 Euro, der Prius Plus 25 150 Euro. Die Benzin- und Hybridmotoren haben eine Systemleistung von 141 PS (IONIQ), 122 PS (IV) und 136 PS (Plus); Der Neue kann also mehr und kostet weniger. Die Hybridtechnik ist beim IONIQ allerdings bei Weitem nicht so ausgereift wie beim südöstlichen Nachbarn von der japanischen Insel. Schon beim sachten Beschleunigen schaltet sich der Benzinmotor zu. Die 5-Liter-Verbrauchsmarke, die geübte Prius-Taxler regelmäßig knacken, war beim IONIQ während der Testfahrten nicht zu realisieren. Knapp unter sechs Liter pro 100 Kilometer war der Mittelwert nach rund einer Woche Testfahren im zugegebenermaßen kalten und damit heizintensiven November. Ein weiteres Manko und damit auch nicht gerade verbrauchschonend: Das automatisierte 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe schaltet spät in den nächsten Gang, vor allem im Geschwindigkeitsbereich zwischen 30 und 40 km/h. Das bemängelt nahezu jeder Motorjournalist in den Testberichten. Absolut hochwertig wirkt dagegen die Innenraumkonzeption. Armaturen, Bediengeräte und Anzeigen sind modern, übersichtlich und einfach bedienbar. Die Ledersitze anstelle der im Taxigewerbe unbeliebten Stoffsitze gibt es allerdings nur in der Topausstattung „Premium“, die ab 25 436 Euro erhältlich ist. Beim Einstieg in den Fondbereich benötigen große Fahrgäste eine gewisse Biegsamkeit im Kopf- und Nackenbereich. Sitzt man dann aber, ist auch hinten genügend Knie- und Kopffreiheit vorhanden. Abstriche müssten Taxifahrer beim Kofferraum machen. Mehr als zwei Koffer passen nicht. Positiv dagegen: Die oberste TECHNIK Hyundai IONIQ Hybrid Getriebe: Automat. 6-Gang-Doppelkupplungsgetriebe (6DCT) • Verbrennungsmotor: 4-Zylinder, 1 580 ccm, Benzin direkteinspritzung • Elektromotor: 32 kW (44 PS) • Systemleistung: 104 kW (141 PS) • Max. Drehmoment: 265 Nm • Höchstgeschwindigkeit: 185 km/h • Verbrauch: 3,9 Liter • Effizienzklasse: A+ • Abmessungen: Länge x Breite x Höhe (m): 4,47 x 1,82 (o. Spiegel) x 1,45 • Leergewicht: 1 370 – 1 552 kg • Zulässiges Gesamtgewicht: 1 870 kg • Kofferraumvolumen: 443 – 1 505 Liter • Wendekreis: 10,6 Meter Ab 20 000 Euro netto: Der Hyundai IONIQ Hybrid Ebene lässt sich anheben und es tauchen dann noch weitere Ablage fächer auf, in denen Kleingepäck der Fahrgäste und die Utensilien des Fahrers ihren Platz finden. Fazit: Hyundai sollte für seinen IONIQ auf jeden Fall ein Taxipaket entwickeln lassen. Die Branche hat eine kostengünstigere Hybridalternative verdient. Konkurrenz belebt das Geschäft. Wechselwillige Taxiunternehmer kämen wahrscheinlich gar nicht von Toyota, sondern vielleicht von den etablierten Dieselmarken. jh Die Zukunft im Taxi. HALE hat die intelligente Erweiterung der Signier-/ Modem-Box. SEI-03M - Ihr multifunktionales Produkt im Taxi. Signatureinheit SEI-03M mit Display und Tastatur ist die Ideallösung für alle Taxiunternehmer und Basis für künftige Zusatzeingaben, direkt vom Fahrer - kein Handy notwendig. System Signatureinheit SEI-03M kombiniert mit Eingabefunktionen - ein absolut neues innovatives Produkt im Taxi Per Software-Update erweiterbar: Pauschalpreiseingabe für Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete - diese werden auch signiert Fahrttypeneingabe wie Krankenfahrt, Verrechnungsfahrt mit Nummer etc. Integrierter NFC Leser ermöglicht manuelle Datenübertragung mit Fahrerkarte HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Fax: +43-662/439011-9 www.fiskaltaxameter.expert www.dachzeichen.de www.hale.at TAXI DEZEMBER / 2016 19

TaxiTimes D-A-CH