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Taxi Times DACH - Dezember 2016

ÖSTERREICH & SCHWEIZ

ÖSTERREICH & SCHWEIZ Ein Gewerbe im Schatten: Fahrer erwarten die Bereitschaft zur Steuerverkürzung von ihren Unternehmern. »HALTEPRÄMIE« IN MILLIONENHÖHE Um ihre Fahrer zu halten, rechnen Unternehmer die Umsätze klein. Jetzt muss sich ein großes Wiener Unternehmen verantworten. Haben sie mehrere Millionen Euro an der Steuer vorbei erwirtschaftet? In Wien ist ein großes Taxiunternehmen ins Visier der Ermittler geraten, das im großen Stil Umsätze verkürzt haben soll. Dabei wurde der Reibach nicht von dem Unternehmen selbst eingestrichen. Die Fahrer hätten damit ihr eigenes Gehalt maximiert. Die Rede ist von über acht Millionen Euro, die bei den Fahrern hängen geblieben sind. Die Fahrer des betroffenen Unternehmens hätten zwischen 2013 und 2015 insgesamt 21,3 Millionen Umsatz erwirtschaftet. 7,5 Millionen Euro seien ans Unternehmen gegangen. Als offizieller Lohn wurden nur 5,7 Millionen Euro angegeben. Das bedeutet, dass die zusätzlich eingestrichenen Beträge höher waren als der angegebene und versteuerte Lohn. Jeder dritte Fahrer sei zudem als geringfügig Beschäftigter angemeldet gewesen. Der Verdacht, dass hier zusätzlich unberechtigt Sozialleistungen erschlichen wurden, liegt nahe. MANIPULIERTE SOFTWARE Möglich wurde das durch die Manipulation der Abrechnungsdaten, die durch eine deutsche Softwarefirma in Düsseldorf durchgeführt wurde. Auf den ersten Blick stimmen dann die Zahlen mit den angeblich niedrigen Umsätzen überein. Dass der Steuerbetrug überhaupt aufgedeckt werden konnte, ist einer anonymen Anzeige zu verdanken, die bereits 2014 bei der Finanzbehörde einging. Darin wurde detailliert beschrieben, wie jeden Montag und Dienstag im Büro eines großen Wiener Taxiunternehmens mit den Fahrern abgerechnet wurde. Die Finanzbehörde nahm die Ermittlungen auf, und nachdem sich der Verdacht erhärtete, erfolgte bereits im April letzten Jahres der Zugriff: Mehrere Privat- und Betriebsräume wurden durchsucht und Daten sichergestellt. Dabei fielen den Ermittlern umfangreiche EDV-Daten in die Hände – Daten, die auch der österreichischen Zeitung „Presse“ zugespielt wurden. Darin sind unter anderem die wöchentlichen Abrechnungen von mehr als 650 Taxilenkern enthalten, die im Zeitraum April 2013 bis April 2015 für die im Verdacht stehende Firma unterwegs waren. Aufgelistet sind knapp 30 000 einzelne Abrechnungsvorgänge. Jetzt wurde bei der Staatsanwaltschaft in der Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung gegen sieben Personen eingeleitet, darunter der Chef der Taxifirma und der deutsche Programmierer. Doch das Verfahren könnte Konsequenzen über den direkt betroffenen Personenkreis hinaus haben, zeigt es doch einen Missstand im Wiener Taxigewerbe auf. Denn stimmen die Daten, dann hat sich nicht die Taxifirma bereichert, sondern die Fahrer. SCHLECHTGERECHNET In der Branche ist es ein offenes Geheimnis, dass die Unternehmer praktisch zur Steuerverkürzung und Umsatzverschleierung gezwungen werden. Rechnen sie die Um sätze korrekt ab, dann finden sie schlichtweg keine Fahrer und die Wagen stehen rum. Umgekehrt sind die Fahrer nur dann bereit, für ein Taxiunternehmen zu arbeiten, wenn die Umsätze in ihrem Sinne schlechtgerechnet werden. Mit der Belegpflicht alleine ist das Problem nicht gelöst. Offenbar verzichten 90 Prozent der Taxikunden auf eine Quittung. Außerdem verwenden einige der großen Taxiunternehmen Wiens Kassensysteme, bei denen der Fahrer den Fahrpreis eingeben muss. Kurz gesagt: Keine Quittung – kein eingegebener Fahrpreis. Eine direkte Verbindung zum Taxameter fehlt. Noch ist das legal. Spätestens mit dem Vollausbau der Registrier kassenpflicht im April 2017 ist damit aber Schluss. Dann müssen Kassensysteme online angemeldet werden. tb FOTO: Tom Buntrock / Taxi Times 24 DEZEMBER / 2016 TAXI

ÖSTERREICH & SCHWEIZ UNBESCHOLTENE BÜRGER UNTER GENERAL- VERDACHT? Ein Strafverfahren gegen Uber? Wenn es nach der Unia geht, müssen nicht die Fahrer abgestraft werden, sondern der US-Fahrtvermittler. Die Schweizer Polizei sieht UberPOP-Fahrten als das an, was sie sind – gewerbsmäßige Personenbeförderung – und bestraft Fahrer. FOTO: Stanisic Vladimir / Fotolia Lieber wäre es Uber, wenn die Behörden die Fahrer von UberPOP genau so betrachten würden: Nebenberufler, die sich ab und zu für Uber hinters Steuer setzen und so ihre Haushaltskasse aufbessern. Damit wären sie nämlich nicht gewerbsmäßig, und die zahlreichen Bestimmungen, die für Taxis oder Mietwagen gelten, wären auf UberPOP-Fahrer nicht anwendbar. Die Polizei im Kanton Zürich sieht das anders. „Wer berufsmäßig Personen transportiert, der muss nach dem Gesetz eine Taxiprüfung gemacht und einen Fahrtenschreiber im Auto haben“, erklärt Beat Jost, Mediensprecher der Kantonspolizei Zürich. „Wenn er das nicht hat, verstößt er gegen zwei Gesetze.“ Auf dieser Grundlage werden jetzt UberPOP-Fahrer bei Verkehrskontrollen mit Bußgeldern belegt – sehr zum Ärger des US- Anbieters. Der behauptet: „Unsere UberPOP-Partner sind unbescholtene Bürger, die andere Menschen für ein geringes Entgelt in ihrem eigenen Auto mitnehmen. Man sollte sie unter keinen Umständen unter Generalverdacht stellen.“ Der Verdienst sei im Übrigen zu niedrig, um die Tätigkeit als gewerblich einstufen zu dürfen – ein Schlupfloch, durch das Uber gerne schlüpfen möchte. 5 000 FRANKEN STRAFE FÜR 541 UBER-FAHRTEN Im Züricher Kantonsrat ist man sich uneins, wie man mit dem US-Fahrdienst umgehen soll. Während die einen fordern, Uber wie einen Arbeitgeber und UberPOP-Fahrer wie Arbeitnehmer zu behandeln – eine Forderung, wie sie auch die Suva, die größte Trägerin der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz, an die Politik stellt –, sehen andere im Vorgehen gegen Uber eine Hexenjagd. Im Kanton Basel werden derweil Fakten geschaffen. Dort wurden bei Kontrollen über 60 Fahrer beanstandet, über 20 Strafverfahren wurden eingeleitet. Mitte November erteilte die Staatsanwaltschaft die ersten beiden Strafbefehle. Einem Fahrer, dem 541 Uber-Fahrten nachgewiesen werden konnten, wurde eine Geldbuße von 5 000 Schweizer Franken auferlegt, im Wiederholungsfall käme noch einmal eine Geldstrafe von 3 600 Franken dazu. Bei einem zweiten Fahrer mit 26 Fahrten waren es 500 Franken Geldstrafe und 2 550 Franken auf Bewährung. Da beide Fahrer die Strafen akzeptierten, kommt es zu keinem Prozess – und damit zu keinem Urteil. Limousinenchauffeur Markus Kümin, Mitglied der Gruppe Taxi Unia, ist der Fahrdienst schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. TAXI DEZEMBER / 2016 25 Er befürwortet die verschärfte Vorgehensweise von Polizei und Gericht. „Die Polizei macht das Richtige, wenn sie durchgreift“, sagt Krumm. Auch Roman Künzler von der Unia Nordwestschweiz begrüßt die verhängten Geldstrafen, kritisiert aber, dass nur die Fahrer belangt werden. Die Unia hat über 300 Fahrten protokolliert. „Das sind genügend Indizien, um zu zeigen, dass Uber die Fahrer systematisch zum illegalen Personentransport und zur Schwarzarbeit anstiftet“, sagt Künzler. „Jetzt braucht es ein Strafverfahren gegen Uber.“ tb Die einzige Fahrtenvermittlung, mit der Sie mehr Geld verdienen! GÜNSTIG FAIR - FLEXIBEL EFFEKTIV - - Aufträge telefonisch oder per App - Kosten der Zentrale reduzieren Sie zahlen nur bei Nutzung des Systems Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten! Tel.: 02403 - 5012750 Fahrer-App mit GPS Tracking Weitere Informationen erhalten Sie unter www.taxikomm24.de Ab Sofort auch in der Schweiz verfügbar

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