TAXIDEMO IN BERLIN das keine Lösung für uns und dann wird es an dieser Stelle keinen Frieden schaffen.“ Müller ließ nicht locker und setzte Scheuer nochmals die Pistole auf die Brust: „Erklären Sie hier verbindlich: Sind Sie bereit, die Rückkehrpflicht im Bundesgesetz weiterhin zu erhalten – oder wollen Sie hier nur darauf hinweisen, die Kommunen können ja, wenn sie weggefallen ist, etwas für uns tun?“ Wieder keine konkrete Zusage aus dem Mund des Ministers. Da es der strittigste Punkt sei, sagte er zu, „dass wir über die Rückkehrpflicht, ob wir es so machen oder so machen, genau diskutieren. Aber Hintergrund ist, dass wir die Stadt entscheiden lassen: ja oder nein“. Das nun lauter anschwellende Pfeifen und Schreien der Demonstranten machte es selbst Scheuer nicht leicht, flüssig weiterzureden: „ … und damit eine Möglichkeit finden, ortsspezifisch damit den Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Aber ich lade Sie ein: Wir können es auch hier austragen, hier beim nächsten Mal über die Rückkehrpflicht zu reden. Ich sage Ihnen: Wir werden die Entscheidung der Städte miteinbeziehen, ja oder nein, und dann können wir darüber diskutieren, wie weit wir das ausformulieren. Ausgemacht?“ »WERDEN NICHT AUFGEBEN« Darauf ließ Michael Müller sich von An dreas Scheuer die Hand geben und erklärte: „Herr Minister, die Frage der Städte ist beantwortet: Der Deutsche Städtetag hat […] genau verkündet, dass er vom Aufgeben der Rückkehrpflicht im Bundesgesetz ebenfalls nichts hält. Das müssen wir nicht noch zusätzlich diskutieren, sondern es ist eine ganz klare Sache: Wenn tatsächlich Kommunen der Meinung sind, sie könnten das besser regeln, dann können sie das versuchen. Dann werden wir feststellen, ob es tatsächlich möglich ist, einem Unternehmer zu verbieten, am Flughafen einzuladen. Wir halten das aus verfassungsrechtlichen Gründen schon für fragwürdig. Aber wenn es so ist, dass eine Kommune das testet und hinterher vor Gericht auf die Nase fällt, dann haben wir wenigstens die Absicherung, dass dann wieder die Rückkehrpflicht gilt. Und deswegen sagen wir ganz klar: Im Bundesgesetz muss die Rückkehrpflicht erhalten bleiben, und diese Forderung werden wir auch nicht aufgeben.“ ar STÄDTE ENTSCHEIDEN SICH GEGEN SCHEUERS PLÄNE Verkehrsminister Scheuer will die Entscheidung über eine Rückkehrpflicht nicht mehr im PBefG regeln, sondern den Kommunen überlassen. Doch er scheint die Rechnung ohne die Städte gemacht zu haben. „Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Fahrzeuge auf der Straße.“ Bereits vor dem Taxi-Aktionstag erteilte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags (DST), Helmut Dedy, dem Einsatz von Pseudo-Taxi-Anbietern in deutschen Städten und den Plänen aus dem Bundesverkehrsministerium zur „Lockerung“ des Personenbeförderungsgesetzes eine klare Absage. Pooling-Fahrten mehrerer voneinander unabhängiger Fahrgäste zu erlauben oder die Rückkehrpflicht für Mietwagen abzuschaffen, „halten wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht“, so Dedy in einem Interview gegenüber der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“. „Es sollten allenfalls Ausnahmen unter klar definierten Anforderungen zugelassen werden.“ Alle Anbieter von Verkehrsdienstleistungen müssten „die gleichen sozialen, ökologischen und qualitativen Standards bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen erfüllen“, so Dedy. Da die ausufernden Angebote der Pseudo-Taxi-Anbieter den Linienverkehr schwächen, wie unabhängige Studien inzwischen klar gezeigt haben, dürfe die Funktionsfähigkeit von Bussen und Bahnen nicht durch eine Änderung des PBefG gefährdet werden. Helmut Dedy, Hauptgeschäfts führer des Deutschen Städtetags Somit ist von dieser Seite schon mal klar: Mit den Plänen von Bundesverkehrsminister Scheuer oder den Vorstellungen der FDP dürften diese Forderungen nicht vereinbar sein. FOTOS: Axel Rühle, David Ausserhofer 18 DOPPELAUSGABE JUNI JUNI / JULI / 2019 2019 TAXI TAXI
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