CHAUFFEURDIENSTE Teurer Dienstwagen: Der Audi A8 L wird von CityLoop für die Beförderung bevorzugt. KREISEN MIETWAGEN BALD IM GROSSEN STIL? Ein Reisebüro will mit einem Ride-Sharing-Angebot Geschäftsreisenden den Arbeitsalltag erleichtern. Ausgeführt wird der Service von Mietwagenunternehmen. Das System klingt altbekannt, denn bei MOIA, BerlKönig oder CleverShuttle wird auch auf Ride-Sharing gesetzt. CityLoop baut auf einem ähnlichen Grundprinzip auf, will aber mit Geschäftsreisenden eine exklusive Zielgruppe ansprechen. Von den Mietwagenunternehmen, welche für CityLoop die Fahrgäste befördern sollen, wird ein hoher Standard erwartet. Das fängt bereits beim professionellen Auftritt der Chauffeure an, denn korrekte Kleidung sowie Deutsch- und Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Auch sollen die Geschäftsreisenden in einem Fahrzeug der oberen Luxusklasse befördert werden – in Autos, die über Massagesitze, WLAN, Tablets, Steckdosen etc. verfügen, um die Fahrt für den Kunden möglichst angenehm zu gestalten. Als Referenzfahrzeug sieht CityLoop den Audi A8 L. Ein Wagen, der bereits in der Grundausstattung mit über 80.000 Euro netto zu Buche schlägt. Immerhin: Der Audi soll in seiner Klasse die geringsten Emissionen aufweisen. Um das Umweltgewissen zusätzlich zu entlasten, wird CityLoop in ein Waldschutzprojekt investieren und will so die Fahrten weitestgehend klimaneutral halten. Der Erprobungsbetrieb mit ausgewählten Kunden ist auf einer genau definierten Strecke zwischen dem SAP-Campus in Walldorf und dem Frankfurter Flughafen gestartet. Der Campus ist ein Gebiet abseits der Großstadt mit einer hohen Unternehmensdichte. Ähnlich wie bei einem Linienbus wird die Route (Loop) zu festen Zeiten abgefahren. Wer mitfahren will, meldet sich vorab per App oder per Telefon an. Laut dem Unternehmenssprecher Oliver Schwartz ist diese 100 Kilometer lange Strecke bewusst für den Probebetrieb ausgewählt worden, denn sie entspricht genau der Entfernung, auf der CityLoop seine Stärken sieht. Von dem Argument, dass der Manager der teuerste Fahrer ist, verspricht sich das Unternehmen letztlich seinen Erfolg, denn bislang griffen die Geschäftsreisenden häufig selbst zum Lenkrad. Jörg Mayer, Geschäftsführer der CityLoop Travel GmbH. Interessant, aber auch kritisch zu hinterfragen ist hierbei die Preisgestaltung. Auf der Erprobungsstrecke werden die Fahrten ab 79 Euro angeboten. Dafür müssen die Fahrgäste dann neben dem Fahrer Platz nehmen. Auf den beiden Rücksitzen werden für eine Fahrt 99 Euro veranschlagt. Da CityLoop seinen Service als Ride-Sharing versteht und maximal drei Personen befördert werden, kann der Mietwagenunternehmer klar kalkulieren, wie groß die Gewinnmarge sein könnte. Bezieht man die Kosten für einen Wagen, wie den Audi A8 L, mit ein, dann muss jeder Mietwagenunternehmer mit spitzem Bleistift rechnen. Immerhin will CityLoop das unternehmerische Risiko tragen, sprich das Mietwagenunternehmen soll unabhängig von der Anzahl der beförderten Personen entlohnt werden. Wie hoch diese Entlohnung für den Mietwagenbetreiber ausfällt? Darüber schweigt sich CityLoop aus. CITYLOOP MIETET DEN GANZEN WAGEN Und überhaupt gibt es ja noch das Problem mit der Einzelplatzvermietung, die für Mietwagen unzulässig ist. Hier meint CityLoop, eine kreative Lösung gefunden zu haben, denn das Unternehmen versteht sich als Reisebüro und mietet den ganzen Wagen. Die einzelnen Sitzplätze werden dann erst im zweiten Schritt von dem Reisebüro verkauft. Ein System, welches die Grenzen der aktuellen Gesetzgebung recht kreativ auslegt. Im Gespräch mit Taxi Times betont Schwartz, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurrenz zum Taxi sieht, unter anderem weil keine innerstädtische Beförderung angeboten werden soll und weil der Fokus auf der Mittelstrecke liegt. Das CityLoop-Netzwerk soll des Weiteren künftig an allen potenziellen „Haltestellen“ über Lounges verfügen, was den Service durchaus aufwerten, aber auch sehr teuer werden lassen würde. Dies zeigt, dass CityLoop kräftig in sein Konzept investiert und es langfristig hoch skalieren möchte. Das Konzept ist im März auf der Internationalen Tourismus-Börse (ITB) in Berlin vorgestellt worden. Dort soll ein reges Interesse an der Dienstleistung geherrscht haben, nicht nur von potenziellen Fahrgästen, sondern auch vonseiten der Mietwagenunternehmen. sg FOTOS: City Loop Travel GmbH 44 DOPPELAUSGABE JUNI / JULI 2019 TAXI
IHK VERWIRRUNG BEI DER EINZELAUFZEICHNUNG Beim IHK-Taxitag in Regensburg lieferte ein DATEV-Mitarbeiter überraschende Interpretationen zur digitalen Aufzeichnungspflicht. Oben: Rund 25 Taxiunternehmer nahmen sich für das Taxiseminar der IHK Regensburg Zeit. Links: Christian Goede-Diedering deutlich bessere Aufklärung durch die Politik bzw. Gesetzgeber. Dies gilt auch für das Thema Kassen-Nachschau. Im Rahmen des Kassengesetzes darf ein Finanzbeamter seit dem 1. Januar 2018 ohne vorherige Ankündigung bei einem Unternehmer auftauchen und dort die Kasse überprüfen. Das könne durchaus auch den Geldbeutel des Taxifahrers betreffen, sagte Goede-Diedering, was ebenfalls eine völlig konträre Umsetzungsvariante zur Vorgehensweise in Niedersachsen darstellt. Dort wurde bereits letztes Jahr durch einen Mitarbeiter des dortigen Landesamtes für Steuern klargestellt, dass man bei Kassennachschauen in Taxibetrieben keine Geldbeutel der angestellten Taxifahrer kontrollieren würde. Der vom IHK-Mitarbeiter Klaus Frank organisierte Taxitag behandelte neben dem DATEV-Thema auch noch den aktuellen Stand des „Eichrechts bezogen auf Taxameter“ und „Tipps zur optimalen Unternehmens- und Fahrzeugfinanzierung“. Einen ausführlichen Bericht zu allen Vorträgen können Sie unter www.taxitimes.com nachlesen, Stichwortsuche mit „Eichhürde“. jh FOTOS: Taxi Times Christian Goede-Diedering arbeitet bei der DATEV. Die eingetragene Genossenschaft hat mehr als 40.000 Mitglieder aus dem Steuer- und Rechtsberatergewerbe und wickelt als IT-Dienstleister 1,28 Millionen Buchführungen ab. Am Taxitag der IHK Regensburg hatte der Steuerspezialist vor rund 25 Oberpfälzer Taxiunternehmen einen Vortrag gehalten zum Thema „Wenn der Prüfer mitfährt – das Taxameter als Datenspeicher für den Fiskus“. Jene Daten werden für das Finanzamt auf der Rechtsgrundlage des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) überprüft, wobei unter anderem auch die Bestimmungen der GoBD und der AO einfließen. Den Fokus würden Finanzämter dabei auf die Unveränderbarkeit und die Vollständigkeit der Daten richten. Das Gesetz, führt Goede-Diedering aus, schreibt vor, dass alle Unterlagen, die mittels elektronischer Registrierkassen (…) Taxametern und Wegstreckenzählern erstellt worden sind, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden müssen. Neu seit dem 1. Januar 2017 sei dabei die Einzelaufzeichnungspflicht. Für Taxibetriebe gelte dabei allerdings eine Ausnahmegenehmigung, denn anstelle der Einzelaufzeichnungen genügen auch weiterhin die Tagessummen aus einem ordnungsgemäß geführten Schichtzettel, wie es im BMF-Schreiben vom 26. November 2010 festgelegt wurde. GROSSER AUSLEGUNGSSPIELRAUM Diese von Goede-Diedering dargelegte Interpretation war durchaus überraschend, steht sie doch völlig konträr zu anderen Interpretationen, beispielsweise der Hamburger Kontroll- und Genehmigungsbehörde – was aber wiederum ein trauriger Beleg dafür ist, wie groß der Auslegungsspielraum auch im dritten Jahr des Kassengesetzes immer noch ist. Nicht nur die beim Taxitag anwesenden Taxiunternehmer wünschen sich bei diesem Thema eine TAXI DOPPELAUSGABE JUNI / JULI 2019 Die Fahrtenvermittlung, mit der Sie wirklich mehr Geld verdienen! GÜNSTIG - Kosten der Zentrale reduzieren FAIR - Sie zahlen nur bei Nutzung des Systems FLEXIBEL - Aufträge telefonisch oder per App EFFEKTIV - Fahrer-App mit GPS Tracking Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten! Tel.: 02403 - 5012750 Weitere Informationen erhalten Sie unter www.taxikomm24.de
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