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Taxi Times DACH - Doppelausgabe Juni / Juli 2019

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Eine solch starke und flächendeckende Taxi-Protestaktion hatte Deutschland noch nie erlebt. 10.000 Taxis fuhren am 10. April 2019 in Autocorsos hupend durch über 20 Städte, hielten Mahnwachen ab und riefen in Kundgebungen zur „Scheuerwehr“ auf. Taxi Times hat die Ereignisse dieses Tages nun in einer Spezialausgabe veröffentlicht.

ÖSTERREICH TAXIDEMO

ÖSTERREICH TAXIDEMO ZWEI TAGE VOR IBIZA Was in Deutschland der 10. April war, war für die Wiener Taxilenker der 16. Mai. Rund 500 Taxis waren an diesem Tag im Konvoi durch die Innenstadt gefahren. IMPRESSUM FOTOS: Global Taxis, Salih Akar Anders als in Deutschland protestierten die dortigen Taxiunternehmer und -fahrer nicht gegen irgendwelche Pläne für eine Gesetzesänderung, sondern gegen das Schneckentempo der dortigen Regierung. Diese hatte nach jahrelangen Gesprächen mit der österreichischen Gewerbevertretung eine Änderung des dortigen Gelegenheitsverkehrsgesetzes angekündigt, wonach die bisherige Unterscheidung zwischen Taxi und Mietwagen wegfallen solle. Dann müssten alle Fahrer, egal ob Mietwagen, Taxi oder Limousinenservice, einen Taxischein vorweisen. Für dessen Erlangung soll dann neben der Taxiprüfung ein Mindestalter von 20 Jahren und ein einwandfreies Leumundszeugnis für alle Fahrer vorgeschrieben sein. Doch seit diesem Versprechen im Februar hatte sich nichts mehr bewegt. Dieses Schneckentempo ärgerte vor allen Dingen Irfan Kuna vom Global Taxi Verein, dem Organisator der Taxidemo. Wiener Taxilenker trauern um den Rechtsstaat. Er hatte deshalb über Facebook zum Protest aufgerufen und zahlreiche Kolleginnen und Kollegen mobilisiert. Unterstützung bekam er dabei auch von der österreichischen Wirtschaftskammer, die zwar die Taxilenker bei der Demo nicht organisatorisch, dafür aber verbal unterstützte. „Wo bleibt die versprochene Überarbeitung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes?“, fragte der Wiener Taxiobmann Gökhan Keskin in einer am Demotag veröffentlichten Presse aussendung. Dass der Protest durchaus berechtigt war, zeigten erste politische Stellungnahmen der Politik gegenüber österreichischen Medien. Die Verkehrssprecher der Regierungsparteien von ÖVP und FPÖ erklärten unisono, dass ein neues Gesetz im Herbst beschlossen werden soll. Es schien, als sei die Taxidemo ein nötiger Weckruf gewesen, nachdem bisherige gewerbepolitische Appelle ins Leere gelaufen waren. Dann allerdings kam keine 48 Stunden später die „Ibiza-Affäre“ ins Rollen, welche die aktuelle Koalition platzen ließ und die zwei Wochen später auch den Bundeskanzler das Amt kostete. Aktuell wird das zuständige Verkehrsministerium kommissarisch geleitet. Trotzdem und für viele überraschend haben SPÖ, ÖVP und FVÖ Mitte Juni einem Initiativantrag zugestimmt. Das neue Gelegenheitsverkehrsgesetz soll dann ab September 2020 Taxi und Mietwagen in einem Einheitsgewerbe vereinen. jh Verlag taxi-times Verlags GmbH Frankfurter Ring 193 a 80807 München, Deutschland Telefon: +49 (0)89/14838791, Fax: +49 (0)89/14838789 E-Mail: [email protected], Internet: www.taxi-times.taxi Geschäftsführung: Jürgen Hartmann Bankverbindung Stadtsparkasse München BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828 IBAN: DE89701500001003173828 BIC: SSKMDEMM UST-ID: DE293535109 Handelsregister: Amtsgericht München HRB 209524 Redaktion ([email protected] Simon Günnewig (sg), Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.), Mitarbeiter dieser Ausgabe Wim Faber (wf); Axel Rühle (ar); Axel Ulmer (au) Grafik & Produktion Katja Stellert (Artdirektion), Ivan Cottrell, Martina Jacob; Raufeld Medien GmbH, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin, Telefon: +49 (0)30/ 695665936 Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb Elke Gersdorf, [email protected] Telefon: +49 (0)89/14838792, Fax: +49 (0)89/14838789 Druck Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25, D-34253 Lohfelden Taxi Times DACH erscheint seit 2016 Erscheinungsweise 6 x pro Jahr Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 € (inkl. MwSt. und Versand) ISSN-Nr.: 2367-3834 Weitere Taximagazine aus dem Taxi-Times Verlag: Taxi Times Berlin Taxi Times München 58 DOPPELAUSGABE JUNI / JULI 2019 TAXI

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